Kann ein Abstellraum in einer Mietwohnung Hö ca. 12qm als Arbeitszimmer genutzt werden?

Hallo Leute,

ich wohne in einem Mietwohnung in einem alten Fachwerkhaus. Aus Platztersparnisgründen möchte ich einen nicht genutzten Abstellraum (höhe 1,75m, Grundfläche ca. 12m²) der Teil der Wohnung ist, gerne als Arbeitszimmer (Büro und Aktenraum inkl. Schreibtisch) nutzen. Die Deckenhöhe ist - so finde ich - ausreichend, um im sitzten Arbeiten zu verrichten. Zudem bin ich selber nicht beonders groß. :smiley:

Die Vermietung möchte dies jedoch nicht, da dieses Zimmer kein Wohnraum ist. Dies widerum geht aus dem Argument hervor, das die Deckenhöhe zu niedrig ist.

Nun zu meiner ersten Frage:
Ist das Argument (das die Deckenhöhe zu niedrig ist) ausreichend, um mir die Nutztung des Raumes als Arbeitszimmer zu verbieten?

Dieser Raum musste - um ihn als Büro nutzten zu können - teilweise rennoviert werden (Begradigung des Bodens, Verlegung von Laminat, neue Tapeten). Zu diesem Zeitpunkt war die Vermietung vollkommen damit einverstanden, diesen Raum als Arbeitszimmer zu nutzten. DIe Kosten des neunen Fußbodens und der Tapeten gingen auf meine Rechnung, womit ich pers. einverstanden war. Diese waren nun natürlich darauf ausgelegt, dass dort das genannte Zimmer entsteht.
Nach der Renovierung - als angefangen wurde Möbel auszusuchen - änderte sich die Meinung der Vermietung: Es darf kein Schreibtisch in das Zimmer, da es kein Wohnraum ist. Also habe ich quasi den Raum unsonst renoviert und umsonst alles bezahlt, den einen Raum mit teuren Boden und Tapete möchte ich nicht als Abstellraum nutzten.

Bleibe ich nun auf dem Kosten sitzten oder kann ich mich dagegen wehren?

Gruß

Flochen

Hallo!

das muss man nach Mietrecht und Baurecht unterscheiden.

Wenn dieser Raum innerhalb der Wohnung liegt, ist es allein Sache des Mieters, wie er den Raum nutzt. Und da braucht man nicht einmal eine Erlaubnis(sehe ich so).
Vielleicht dann, wenn man ihn noch umfangreich um-/ausbaut, es also um mehr als reine Dekorationsarbeiten(Maler/Bodenbelag) geht.

Und das Baurecht kommt hier gar nicht zum tragen. Das greift vorher, wenn man etwa so eine Wohnung erstmals für die Wohnnutzung freigibt. Wohnräume(Aufenthaltsräume genannt) müssen eine lichte Höhe von i.d.R. 2,40 bis 2,50 m haben(Länder-Bauordnungen),im Dachgeschoss kann es geringere Höhen, so um 2,25 bis 2,30 m geben.
Dazu Fenstergrößen vorgeschrieben und Beheizbarkeit.

MfG
duck313

Das kommt auf die Bezeichnung im Mietvertrag an.Meistens wird dort aufgeführt,wieviele Räume,Abstellkammern,Keller und Gemeinschaftsräume (zum B.Fahrradkeller) zur Wohnung gehören.
Ist der Raum dort als Abstellkammer bezeichnet,kann man ihn nicht einfach anders nutzen.
Ohne eine Änderung des Mietvertrages geht das nicht,denn welche Probleme ohne
schriftliche Vereinbarung auftreten,sieht man ja an diesem Beispiel.

Ein Abstellraum ist kein Aufenthaltsraum. Ein Büro ist ein Aufenthaltsraum. Ein Abstellräume köannen auch kurzfristig zum Arbeiten genutzt werden. Wegsortieren der Dinge die Abgestellt werden sollen oder später das Holen. Das macht sich natürlich nicht von alleine, da muss schon ein Mensch dabeisein. Ich darf Licht im Abstellraum haben und Strom, Teppich und Tapeten. Ich darf ein Lattenregal zum Lagern nutzen oder eines aus Stahl, einen Schrank aus Holz, Blech oder Marmor. Das hat niemand zu interessieren. Ich darf auch eine Möglichkeit einbringen etwas zu sortieren, mir Notizen zu machen, einen Tisch z.B. und ich darf mich natürlich auch dazu Setzen. Ob ich einen Kühlschrank oder eine Kühltruhe oder welches Elektrogerät auch immer ich dort einbringe, geht niemanden etwas an. Auch wenn es ein Computer ist.
Also noch mal von Vorne: Du hast also einen Raum, den du als Abstellraum für deine Akten nutzt. Den hast du schön renoviert. Jetzt willst du Möbel dafür kaufen. Wo ist das Problem?

vnA

Wo ist das Problem?
Wohnst Du im „Big-Brother-Container“?

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

das ist Blödsinn hoch drei…bei einer gewerblcihen Nutzung greifen natürlich die Vorschriften der Berufsgenossenschaften…und Räume mit 1,75 Metern Höhe entsprechen denen nicht…

Und zur privaten Nutzung wurde schon weiter unten was gesagt…

Wer hat etwas von gewerblicher Nutzung gesagt?

vnA

2 Like

Trotzdem sind deine Ausführungen Blödsinn.Auch für Aufenthaltsräume gilt eine Mindesthöhe von 2,40 Meter.

Der Aufenthaltsraum ist allgemein betrachtet ein Raum innerhalb von Wohnungen oder
Gebäuden, der für einen längeren Aufenthalt von Menschen geeignet ist

Die Einrichtung eines Büros in einer für Wohnraumzwecke vermieteten Wohnung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters,da es sich hierbei um
eine Nutzungsänderung der Wohnung handelt.

Aufmerksam Lesen bitte. Ich habe ausgeführt, dass meine Ecke in der ich meine Akten lagere gerade kein Aufenthaltsraum ist.
Das Einrichten eines Zimmers als Büro hat rein gar nichts mit einer Nutzungsänderung von Teilen einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken zu tun. Hier liegen zwischen uns ganz einfache Definitionsunterschiede des Begriffs „Büro“ vor. Bei einer gewerblichen Nutzung hast du natürlich recht. Aber davon lese ich im UP nichts.

vnA

1 Like

Nein,das hast du nicht geschrieben,ganz im Gegenteil,ich zitiere deinen Text mal hier:

>Ich darf Licht im Abstellraum haben und Strom, Teppich und Tapeten.
>Ich darf ein Lattenregal zum Lagern nutzen oder eines aus Stahl, einen Schrank aus
>Holz, Blech oder Marmor.
>Das hat niemand zu interessieren.
>Ich darf auch eine Möglichkeit einbringen etwas zu sortieren, mir Notizen zu machen,
>einen Tisch z.B. und ich darf mich natürlich auch dazu Setzen.
>Ob ich einen Kühlschrank oder eine Kühltruhe oder welches Elektrogerät auch immer ich
>dort einbringe, geht niemanden etwas an. Auch wenn es ein Computer ist.

Du suggerierst hierdurch,das man einen Abstellraum zum Büro zweckentfremden kann.

Dem ist aber nicht so,schließlich wurde der Raum als Abstellraum vermietet.

Oder würdest du es als potentieller Mieter dieser Wohnung glauben,wenn du bei der Besichtigung derselben sehen würdest und dir der Vormieter erzählt,das wäre eine Abstellkammer ???

Wohl kaum…

Ich wollte mit meinen Ausführungen aufzeigen, dass es meinem Vermieter schwer fallen wird zu beweisen, dass ich einen Abstellraum als Aufenthaltsraum nutze, wenn ich ihn privat als Schreibzimmer/Computerzimmer nutze. Und nur darum ging es mir.

vnA

4 Like