Hallo Leute,
ich wohne in einem Mietwohnung in einem alten Fachwerkhaus. Aus Platztersparnisgründen möchte ich einen nicht genutzten Abstellraum (höhe 1,75m, Grundfläche ca. 12m²) der Teil der Wohnung ist, gerne als Arbeitszimmer (Büro und Aktenraum inkl. Schreibtisch) nutzen. Die Deckenhöhe ist - so finde ich - ausreichend, um im sitzten Arbeiten zu verrichten. Zudem bin ich selber nicht beonders groß.
Die Vermietung möchte dies jedoch nicht, da dieses Zimmer kein Wohnraum ist. Dies widerum geht aus dem Argument hervor, das die Deckenhöhe zu niedrig ist.
Nun zu meiner ersten Frage:
Ist das Argument (das die Deckenhöhe zu niedrig ist) ausreichend, um mir die Nutztung des Raumes als Arbeitszimmer zu verbieten?
Dieser Raum musste - um ihn als Büro nutzten zu können - teilweise rennoviert werden (Begradigung des Bodens, Verlegung von Laminat, neue Tapeten). Zu diesem Zeitpunkt war die Vermietung vollkommen damit einverstanden, diesen Raum als Arbeitszimmer zu nutzten. DIe Kosten des neunen Fußbodens und der Tapeten gingen auf meine Rechnung, womit ich pers. einverstanden war. Diese waren nun natürlich darauf ausgelegt, dass dort das genannte Zimmer entsteht.
Nach der Renovierung - als angefangen wurde Möbel auszusuchen - änderte sich die Meinung der Vermietung: Es darf kein Schreibtisch in das Zimmer, da es kein Wohnraum ist. Also habe ich quasi den Raum unsonst renoviert und umsonst alles bezahlt, den einen Raum mit teuren Boden und Tapete möchte ich nicht als Abstellraum nutzten.
Bleibe ich nun auf dem Kosten sitzten oder kann ich mich dagegen wehren?
Gruß
Flochen