Hallo!
Ich habe eine theoretische Frage: Kann/darf der Bundespräsident, der zweimal nacheinander das Amt innegehabt hat und nicht mehr kandidieren darf, sich fünf Jahre vom Amt fern halten und danach wieder das Amt bekleiden. Ist das irgendwo in der Verfassung vorgesehen? Oder ist das theoretisch möglich?
Danke