Hallo zusammen, leider habe ich in den üblichen Foren nichts gefunden, da es sich anscheinend um einen doch besonderen Fall handelt.
Letztes Jahr wurde mir in unserer Wohngemeinschaft Schmuck geklaut. Die Anzeige bei der Polizei hat logischerweise nichts gebracht, die Hausratversicherung greift nur bei Einbruchdiebstahl und daher heisst es einfach Pech gehabt.
Jetzt habe ich bei der Steuererklärung überlegt, ob ich den Verlust wenigstens steuerlich gelten machen könnte, da die Untervermietung komplett steuerlich von mir als Vermieter eingetragen ist. Irgendwas im Sinne aussergewöhnliche Belastung oder Verlust von Privatvermögen, etc.
Liebe Grüße
Hallo,
der Diebstahl ist noch keine außergwöhnliche Belastung, diese ergibt sich erst durch eine Neubeschaffung.
Haufe sagt hier https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/aussergewoehnliche-belastungen-abc-diebstahlverlust_idesk_PI11525_HI7283009.html
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung gestohlener Gegenstände, die zum Hausrat oder zur Kleidung gehören und existenziell notwendig sind, sind abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Beseitigung des Diebstahlverlusts entstanden sind, soweit sie den Steuerpflichtigen endgültig belasten und notwendig und angemessen sind. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die zumutbare Sorgfalt beachtet hat und ferner Schutzmaßnahmen – dazu gehört auch eine übliche Versicherung (Hausratversicherung) – ergriffen hat.
Bei Schmuck ist das also hoffnungslos.
Ebenso gehört der Schmuck nicht zum Betriebsvermögen - sonst würde sich dessen Diebstahl gewinnmindernd auswirken.
Warum sollte die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlen müßen? Das kommt mir nicht plausibel vor denn man lebt in einer ‚normalen‘ WG zwar zusammen in einer Wohnung, aber wirtschaftet doch getrennt. Außerdem stellt sich die Frage, woher du so sicher weißt, dass es ein Mitbewohner war? Und wenn du es weißt, dann ist derjenige direkt haftbar und du solltest dich an ihm/ihr schadlos halten.