Hi Böcki,
grundsätzlich ist ja das Schulwesen Ländersache und damit hat jedes Bundesland verschiedene Ansichten zu diesem Problem. Informationen zu deinem Anliegen können die zuständigen Ministerien erteilen.
Die folgenden Infos gelten für Bayern:
Zuständiges Ministerium ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. (Website: http://www.stmuk.bayern.de)
Auf dieser Seite kann man auch detaillierte Informationen zum Quereinstieg für Lehrer finden. (Site: http://www.stmuk.bayern.de/km/stellen/quereinstieg/)
Generell muss ein bayerischer Lehrer das erste und zweite Staatsexamen ablegen. Ein Ersetzen der ersten Staatsprüfung durch einen universitären Abschluss wie ein Diplom ist in der Regel nicht möglich, da das Examen zeitgleich auch eine Einstellungsprüfung i. S. d. bayerischen Beamtenrechts ist. Deshalb gelten auch i. d. R. strengere Prüfungsbedingungen bei einem Staatsexamen als bei einer universitären Prüfung.
Wenn akuter Lehrermangel besteht, kann das Kultusministerium von obiger Regel Ausnahmen machen und Quereinsteigern einen Berufseinstieg ermöglichen. Dies wird momentan im Bereich der Hauptschulen praktiziert.
Wenn ich die Ausführungen des Ministeriums richtig verstehe, dann muss dein Freund nochmal an die Uni, wenn er im Rahmen der Sondermaßnahmen Lehrer wird. Sein Studium wird auf die fachlichen Prüfungen angerechnet, er muss aber die Didaktik (also die Lehre vom Unterrichten dieses Fachs) und Erziehungswissenschaften (Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik, Psychologie) nachstudieren und Staatsexamina in diesen Fächern ablegen.
Es ist also ein langer und anstrengender Weg, aber es ist durchaus möglich.
Bitte teil deinem Freund mit, dass er sich aber auf jeden Fall an das zuständige Ministerium wenden soll, wo er weitere und vor allem genauere Informationen erhält.
Ich hoffe, das konnte deine Frage beantworten.
LGn
mifri01