Kann ein eingelöster Verrechnungsscheck zurückgeho

Ih habe einen V-Scheck bei einer Kasse sperren lassen. Jetzt ist da die Sperrfristst abgelaufen!!! und der liebe Mann hat den Scheck eingelöst bekommen. Die Frist war 6 Monate.
Wie kann das sein? Darf so was überhaupt sein?
Für jede Info bin ich dankbar

Hi,

wenn ich die Frage verstanden habe, wurde der Scheck nach ausgelaufener Sperrfrist vorgelegt und eingelöst. Wenn das so ist, ist das ärgerlich, aber kein Verschulden der Bank. Die Sperre hätte (wenn angesichts der Gebühren gewünscht) verlängert werden müssen.

Wenn ich die Frage falsch verstanden habe, bitte nochmal die Info, wann der Scheck ausgestellt wurde, wann gesperrt mit welcher Frist und wann der Scheck vorgelegt wurde.

Gruss

Hans-Jürgen

Selbstedit
ein Gespräch mit der Bank kann nicht schaden darüber, was da passiert und was noch möglich ist. Ob der Scheck jetzt noch zurückgegeben werden kann, hängt von verschiedenen Fakoren ab.

Hallo,
das kann doch nicht sein. Dann ist ein Scheck ja ein Leben lang gültig!!! Gibt es keine möglichkeit diesen zurückzufordern, ohne gleich zu klagen? Innerhalb einer gewissen Frist, etc.?

UWE

das ist aber so. Ein Scheck ist eine bedingungslose Anweisung an seine eigene Bank, gegen Vorlage eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein Scheck wird per se nie ungültig. Die bezogene Bank (die des Ausstellers) KANN die Einlösung verweigern, muss es aber nicht.

Wenn dem Scheckinhaber das nicht zusteht, würde ich es erstmal im Guten versuchen (um Herausgabe bitten), ob der Klageweg sinnvoll ist, vielleicht nochmal bei „Allgemeine Rechtsfragen“ fragen.

Es gibt noch die „Strategie“, so wenig Geld auf dem Konto zu haben, dass der Scheck bei Vorlage „platzen“ würde oder aber noch die Variante, das Konto aufzulösen. Ist zwar etwas Arbeit, aber sehr sicher. (Viele Banken werben gerade um neue Kunden, bieten auch eine Willkommensprämie an und machen sogar die Schreibarbeit für die Änderung der Kontonummer)

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

Ih habe einen V-Scheck bei einer Kasse sperren lassen. Jetzt
ist da die Sperrfristst abgelaufen!!! und der liebe Mann
hat den Scheck eingelöst bekommen. Die Frist war 6 Monate.
Wie kann das sein? Darf so was überhaupt sein?

das kann sein, weil der Scheck bei einer Sparkasse gesperrt wurde. Alle anderen Kreditinstitute sperren Schecks unbegrenzt. Darüber hinaus gibt es noch die Vorlegungsfrist, nach deren Ablauf der Bezogene (also das KI) die Einlösung verweigern darf - was aber in der Regel nicht passiert und anscheinend auch nicht passiert ist.

Insofern: Pech gehabt.

Gruß
Christian

Hi,

nö, auch eine mir sehr gut bekannte Geschäftsbank sperrt nur für ein halbes Jahr. Habe ich selbst (als Mitarbeiter) erleben dürfen, dass ich 15 Euro pro Halbjahr dafür zahlen durfte, dass versehentlich Blankoschecks in den Müll gewandert sind.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

nö, auch eine mir sehr gut bekannte Geschäftsbank sperrt nur
für ein halbes Jahr. Habe ich selbst (als Mitarbeiter) erleben
dürfen, dass ich 15 Euro pro Halbjahr dafür zahlen durfte,
dass versehentlich Blankoschecks in den Müll gewandert sind.

selbst schuld. Während die Bedingungen für den Scheckverkehr der Sparkassen die Verlängerung nach sechs Monaten ausdrücklich vorsehen, sieht das bei den Banken anders aus. Aus deren Bedingungen für den Scheckverkehr:
Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur belasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Die grobe Fahrlässigkeit liegt natürlich vor, wenn ein Scheck eingelöst wird, obwohl eine Schecksperre vorliegt - unabhängig davon, ob man dem Kunden erzählt, die Sperre gelte nur für sechs Monate. Das sollte auf dem Formular für die Schecksperre auch nicht mehr draufgehen.

Vorgesagtes gilt seit Veröffentlichung der neuen Scheckbedingungen im Jahre 2002.

Gruß
Christian

ups…
…das habe ich garnicht mitbekommen (war auch nicht direkt mein Bereich).Vielen Dank für den Hinweis, den auch den Fragesteller sehr interessieren wird - besonders wenn er nicht bei der „Spasskasse“ ist