Angenommen …
Eine GmbH mit 3 Geschäftsführern (GF) vereinbart für alle 3 eine Rente ab dem 65 Lebensjahr. Es werden alle ‚nötigen/möglichen‘ Steuer Rückstellungen gebildet.
Der 1. GF kündigt vor Ablauf der warte Zeit, sein Rentenanspruch wird aufgelöst.
Der 2. GF scheidet aus und bekommt seine Rente als Einmalzahlung.
Der 3. GF ist nun alleiniger Inhaber und GF und möchte seinen Rentenanspruch auf 60 oder 62 vorziehen.
Geht das?
PS Hoffe es ist das richtige Forum aber was passenderes hab ich nicht gefunden.