Aber das Nachlassgericht hat bei der Eröffnung bescheinigt, dass keine Auffälligkeiten gefunden wurden und das habe ich so verstanden, dass das Testament geprüft worden wäre. Dann war das ein Denkfehler von mir.
Ich habe das Nachfolgende nicht vollständig verstanden, das war zu viel Amtsdeutsch, aber wie bereits geschrieben ist da schon ein Anwalt an der Sache dran.
Ich bin davon überzeugt, dass es sich bei diesem „Testament“ um einen Entwurf handelt, der bereits vor 12 Jahren erstellt, aber nie fertiggestellt wurde und deshalb auch nicht unterschrieben ist.
Dieses „Testament“ ist auch nicht vollständig, was ebenfalls vom Gericht festgestellt wurde. denn da fehlen Inhalte auf zwei Seiten. Die Kapitel wurden zwar durchnummeriert und die Seiten sind fortlaufend vorhanden, aber auf 2 Seiten fehlt Text. Das ist nicht zu übersehen, dass da etwas nicht stimmt. Also wurde das „Testament“ ohne dieses fehlende Kapitel eröffnet.
Da das Gericht aber bescheinigt hat, dass meine Abschrift eine vollständige Kopie des eingereichten Originals ist, ist auch klar, dass die Inhalte schon bei der Einreichung gefehlt haben.
Man gibt doch kein angeblich fertiges Testament bei Gericht ab, in dem leere Seiten vorhanden sind. Das ergibt nur dann einen Sinn, wenn das ein Entwurf war, so wie ich vermute.
Außerdem steht noch drin, dass ich bereits eine größere Zuwendung erhalten hätte, die man von meinem Erbe abziehen müsste. Das stimmt aber so nicht, da ich noch nie eine Zuwendung von meinem Vater erhalten habe. Das war vielleicht von ihm damals mal geplant, wurde aber nie umgesetzt. Das ist der 2. Grund, warum ich mir sicher bin, dass es sich nur um einen Entwurf handeln kann.