Kann ein Hartz IV-Empfänger in die GKV wechseln?

Hallo,

welche Möglichkeiten hat ein ehemals selbständiger, der jetzt ALG II bezieht, wieder von der PKV in die GKV zu wechseln? Ich dachte, eigentlich keine (wenn man mal vom Umweg über eine geringfügige Beschäftigung absieht).

Nun habe ich im Familienkreis einen Fall, in dem das Jobcenter dem Leistungsbezieher auf die Möglichkeit eines Wechsels in die GKV hingewiesen und diesen auch nahegelegt hat. Was könnte die Rechtsgrundlage eines solchen Wechselns sein?

Kennt sich da jemand aus? Oder hat die Dame vom Jobcenter da vielleicht was falsches erzählt, schließlich liest man immer wieder, dass die Jobcenter nicht viel Erfahrung mit PKV-Kunden haben.

Hallo,

ja, das kann man machen (war bei mir vor ein paar Jahren auch so, da müsste sich schon schwer etwas verändert haben).

Lass Dich da im Jobcenter beraten.

Je nach Versicherungsverlauf bist Du dann bei der GKV eventuell „freiwillig“ versichert, was während des Bezuges von ALG II keinerlei Auswirkungen hat, das merkt man erst bei der Rente (je nach Rentenhöhe).

Alles nicht so einfach.

Einfach ist aber das Wechseln zurück, da Du mit Bezug von ALG II plötzlich versicherungpflichtig bist, was letztendlich heißt, jede GKV muss Dich nehmen.
Dies ist alles möglich, so lange Dein Lebensalter unter 55 ist. Dannach wirds ein wenig komplizierter…

Hoffe, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht haben…

Hallo,
nein. War der Hartz-IV-Empfänger vor Bezug ALGII letztmals PKV-versichert so bleibt er das auch zwingend während des Bezuges. Der Betreffende hat allerdings Anspruch auf Umstellung des Versicherungsschutzes in den „Basistarif“, bei gleichzeitig reduziertem (halben) Beitrag. Bis zu dieser Beitragshöhe übernimmt die Arge auch Beiträge und zahlt diese direkt an die PKV. - Daher macht es auch manchmal Sinn, den Versicherungsschutz nicht in den Basistarif umzustellen - insbesondere, wenn ein bisher bestehender Schutz bei besseren Leistungen preisgünstiger ist als der reduzierte Beitrag (um die 310,-Euro zzgl. Pflege) zum Basistarif.
In der Praxis habe ich es allerdings schon häufiger erlebt, dass hier sowohl durch die Arge als auch verschiedentlich durch GKV-Mitarbeiter Falschauskünfte erfolgten. Bestätigt eine GKV fälschlicherweise zunächst die Aufnahme (auch das habe bereits mehrfach erlebt) so wird diese kurzfristig widerrufen werden.
Gruß J.K.

Nein!
Hallo,
diese Antwort ist leider falsch.
Gruß

Hallo,
ja, da stimme ich zu, diese Antwort ist leider falsch - ein ALG-2 Bezieher, der in der PKV versichert ist kann als ALG-2 Bezieher nicht in die GKV wechseln.
Man stelle sich mal vor, das würde gehen, dann hätte die PKV schon lange keine Kunden mehr, die ALG-2 beziehen - dafür würde schon die Job-Center sorgen.
Gruss
Czauderna

Sorry, ich habe nachgelesen. Seit 2012 ist das anders und kein Wechsel auf diesem Wege mehr möglich. Ich schrieb ja auch, bei mir war das so, aber vor 2012…

Hallo,

bis 2007 wurde man als ALGlIer pflichtig in der GKV, seitdem nicht mehr.

Es hilft nur eine Beschäftigung oberhalb von 450 EUR oder auch eine Familienversicherung.

Ersteres in der Regel allerdings nur bis 54.

Viel Glück

Barmer