Hallo,
welche Möglichkeiten hat ein ehemals selbständiger, der jetzt ALG II bezieht, wieder von der PKV in die GKV zu wechseln? Ich dachte, eigentlich keine (wenn man mal vom Umweg über eine geringfügige Beschäftigung absieht).
Nun habe ich im Familienkreis einen Fall, in dem das Jobcenter dem Leistungsbezieher auf die Möglichkeit eines Wechsels in die GKV hingewiesen und diesen auch nahegelegt hat. Was könnte die Rechtsgrundlage eines solchen Wechselns sein?
Kennt sich da jemand aus? Oder hat die Dame vom Jobcenter da vielleicht was falsches erzählt, schließlich liest man immer wieder, dass die Jobcenter nicht viel Erfahrung mit PKV-Kunden haben.