Kann ein Lehrer zwangs Nachhilfe aussprechen?

Hallo,

kann man eine volljährigen Schülerin zur Nachhilfe verpflichten?
Stelle die Frage, da ich zu dem Stichwort „zwangs Nachhilfe“ bei Google keinen Eintrag finde.
Meines erachtens gibt es sowas wie zwangs Nachhilfe nicht, da Nachhilfe doch immer freiwillig angenommen werden muss, oder nicht?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, vllt. auch mit Hinweisen auf das Schülerrecht.

MfG Arno

Hallo,
so weit ich weiß geht das nicht, da ja der volljährige Schüler auch nicht mehr schulpflichtig ist. Allerdings weiß ich nicht, ob es da etwas schulinternes gibt, was dem entgegenspricht.
Der gesetzliche Rahmen ist hier aber bundeslandabhängig - das kann in einem Bundesland gehen, in einem anderen nicht! Normalerweise sind diese Dinge schon teilweise im Netz zugänglich. Z.B.In Bayern beim Kultusministerium. Im Notfall kann man auch an solchen Stellen evtl. mal nachfragen.

Gruß Chrissie

hallo, Arno,
ich bestätige Deine Auffassung:
ZWANGSNACHHILFE gibt nicht!
Es gibt ein Schulpflichtgesetz, das bedeutet, in der Schule körperlich anwesend zu sein, mehr nicht.
Ein Nachhilfepflichtgesetz gibt es nicht weder für minderjährige noch für volljährige Schülerinnen und Schüler, und das wird es hoffentlich in unserem freiheitlichen Rechtsstaat auch zu keinem Zeitpunkt geben.
Ich hoffe, ich habe Dich, Euch ermutigt, standhaft und selbstbewußt Eure Autonomie zu vertreten. Ih bin gern bereit, Euch weiterhin darin zu unterstützen.
Mit ermutigenden Grüßen
sörenselbst