Kann ein nachträglich gemachter Führerschein nichtig werden?

hallo blaabluub,
das kann ich nur pauschal beantworten, wenn die straftat so geartet war, dass eine eignung zum führen von kfz komplett in frage gestellt wird, dann ist dies unabhängig von der klasse und die fahrerlaubnis wird komplett entzogen. Die eignung kann dann regulär nach einer sperrfrist wieder hergestellt sein oder man muss sie nachweisen durch mpu oder ähnliche untersuchungen, je nach art der straftat wie gesagt… die ausbildung und prüfung zur fahrerlaubnis muss nicht neu abgelegt werden, sondern man erhält dann ein neues dokument.
lg

Bei was für Straftaten wird diese Eignung denn in Frage gestellt?

… das aufzuzählen führt zu weit… um welche straftat handelt es sich hier, wenn sie mir das verraten, dann antworte ich konkret, wenn ich kann.
lg

Ich denke auch der neue Führerschein kann entzogen werden, da es ja nicht um die Klasse geht ssondern umm die grundsätzliche Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen - egal ob auf dem Motorrad oder im PKW.

Gruss Uwe

z.B. ein parkendes Auto beschädigt und Fahrerflucht begangen.

Hallo,
na ja… so schlimm ist das ja nun auch nicht, lässt nur etwas verantwortungsbewusstsein vermissen :smile:… ich denke, es wird eine saftige Strafe und ca 3 - 6 Monate Fahrerlaubnisentzug werden… hab so einen Fall schon gehabt, aber leider entscheidet da jeder Richter nach seinem Gusto. An der Eignung wird wahrscheinlich nicht gezweifelt, so dass der führerschein kurz vor Ablauf der Zeit neu beantragt werden kann und gut.
LG