Kann ein Polizist ein Verbot aufheben?

Hallo zusammen,

ich habe heute vor der Schule meiner Kinder aus Zeitnot halb auf dem Gehweg geparkt. Der Polizist kam just in dem Moment und hatte mich darüber belehrt, dass das so nicht gehen würde. Daraufhin habe ich ihn gefragt, ob ich umparken solle oder so stehen bleiben darf. Er hat gesagt, ich solle meine Kinder eben wegbringen…

Als ich wieder gekommen bin, war er natürlich gerade dabei mein Auto aufzuschreiben. Mit dem Kommentar, es ginge ihm nicht schnell genug. Daraufhin war natürlich mein Argument, dass wir doch zuvor darüber gesprochen hatten und ich ansonsten mein Auto längst umgeparkt hätte.

Nun meine Frage: Der Strafzettel ist berechtigt, das sehe ich ein. Nichtsdestotrotz hätte ich zuvor im direkten Dialog die Möglichkeit gehabt, mein Auto zu entfernen, habe dies jedoch nicht gemacht, da ich die „Autorisierung“ durch den Polizisten erhalten habe.

Gibt es eine Möglichkeit, den nun folgenden Strafzettel anzufechten?
Danke für Ihre Hilfe und freundlichen Grüße

Also, da ich von w-w-w um eine Antwort gebeten werde:

Ich wäre umgehend mit dem Strafzettel zur zuständigen Polizeiwache „marschiert“ und hätte den Sachverhalt dort vorgetragen.

Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, würde ich eher nicht für erfolgversprechend halten.

Das könnte auch teuer werden.

Verstősse gegen das Parkverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und unterliegen dem Opportunit!tsprinzip. Das heisst, der Polizist kann entscheiden, ob er tätig wird oder nicht. In Ihrem Fall hat er sich entschieden, unter bestimmten Voraussetzungen " mal eben schnell" nichts zu unternehmen. Diese Bedingung haben Sie nicht erfűllt, indem Sie länger weg blieben.
Also ist er nach Recht und Gesetz tätig geworden. Der Strafzettel ist wirksam.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt

nun ja, hier kommt es wieder auf den einzelfall und dem genau gesprochenen wort an. grundsätzlich ist die mündliche verwahrung ok. je nach auslegungssache kann/könnte man eine 1-3 minuten „klausel“ gelten lassen, sofern eine behinderung/gefährdung von fussgängern usw. ausgeschlossen ist. also wenn du dann 5 minuten weg warst, fühlt sich der polizist verarscht und schreibt auf…auch das ist dann ok! wie gesagt, es kommt drauf an, was genau mit dem polizisten ausgemacht wurde…ach ja, und eine „autorisierung“ um straftaten oder ordnungswidrigkeiten zu begehen gibt es von der polizei nicht…hier verwechselst du was mit notwehr/nothilfe…das ist was anderes!
und du kannst natürlich gegen alles vorgehen, nur ist es zeitverschwendung, oder hast du doch nicht auf dem gehweg geparkt?

Ein Polizist kann ein Verbot nicht aufheben, er kann ein Vergehen aber dulden, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Dieses liegt jedoch im Ermessen des Beamten. Gegen den Strafzettel können Sie nichts machen. Im Zweifel steht aussage gegen Aussage. Ärger runterschlucken und zahlen. Schönes WE

Gruß

Der Polizeibeamte hat die Möglichkeit von einer Gebührenpflichtigen Verwarnung abzusehen und die Ordnungswidrigkeit zu tolerieren. Wenn er aber der Meinung ist, dass die Toleranz ausgenutzt wird, kann er seine Entscheidung rückgängig machen und das Knöllchen schreiben. (Opportunitätsprinzip, d. h., der Beamte entscheidet ob er einschreitet oder nicht)

Guten Tag,
bei Ordnungswidrigkeiten, um eine solche handelt es sich hier, gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip (im Gegensatz zum Legalitätsprinzip bei Straftaten, da m u s s die Polizei per Anzeige einschreiten), d.h., es liegt im Ermessen des Beamten, wie er entscheidet. Er hat zunächst die Ordnungswidrigkeit nach dem Opportunitätsprinzip behandelt, d.h., er hat sich entschieden, diesen Verstoß zu tolerieren und darauf verzichtet, dass Sie ihren Wagen wegsetzen.
Erstaunlich, dass er seine Entscheidung anscheinend zurückgenommen hat. Ich darf keine Rechtsberatung geben. Wäre mir das passiert, würde ich die Schriftliche Verwarnung oder den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenanzeige anfechten, also Widerspruch einlegen (das steht auch in dem Formular). Wenn die Behörde sich Ihren Argumenten nicht anschließt, geht der Vorgang zur Bußgeldstelle. Sie erhalten einen Bußgeldbescheid (bestehend aus der Höhe des Verwarngeldes und Kosten). Erheben Sie dagegen Einspruch, geht die Sache zum Gericht.
Sie müssen sich für einen Weg entscheiden: das Verwarngeld zahlen oder die Sache, wie beschrieben anfechten.

Mit freundlichen Grüßen,
W.G.

Leider gibt es da keine rechtliche Möglichkeit, da der Verstoß mit abstellen und verlassen des Pkw vollendet ist.

Hallo,
ich würde mit dem Polizisten noch mal sprechen. Bringt das nichts - dann mit seinem Chef.
Es kommt natürlich auch etwas darauf an, wie lange das ganze gedauert hat. Bei einer 1/2 Stunde wärs natürlich kritisch.

Gruß und viel Erfolg

M.Stephan

Hallo,

rein rechtstheoretisch:
der Polizist hat dir das kurze falschparken gestattet. Damit ist dein verstoß legitimiert, weil er nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dir ein kurzfristiges parken gestattet hat.

Nun hast du aber offensichtlich recht lange dort gestanden, so daß der kollege dann dich doch aufgeschrieben hat.

Du hättest eigentlich dich beeilen sollen, wenn der kollege schon so freundlich ist, die ein kurzzeitiges parken zu gestatten.

Blöde Situation. Im falle eines einspruches wird es wohl vor gericht darauf hinauslaufen, daß du zusätzlich zu dem Verwarnungsgeld auch noch die auslagen usw. zahlen wirst.

mein tip:

  • nur kurz ärgern
  • bezahlen
  • das nächste mal beeilen, wenn man dir kurzzeitiges falschparken ausnahmsweise einmal zugesteht

LG

Karsti

Ich denke nicht, dennoch kann man es versuchen.

Hallo,
wenn ich an Ihrer Stelle Rechtschutz hätte, würde ich mich dagegen wehren.
MfG
der Verkehrsexperte

Junge, Junge, da sind viele wirre und falsche Antworten dabei…

  1. Ein Polizist kann bei einer so genannten unbedeutenden Ordnungswidrigkeit „ein Auge zudrücken“. Das nennt sich Oppportunitätsprinzip.

  2. Ein Polizist kann natürlich ein Verbot im Straßenverkehr aufheben, also „Autorisieren“ wie Sie es nennen. Beispielsweise kann er, wenn bei einem Unfall die Straße blockiert ist, den Fahrzeuge über den Gehweg oder auch entgegen einer Einbahnstraße und sogar unter Umständen über ein privates Grundstück umleiten. Oder wenn er an einer Kreuzung Verkehr regelt gilt, was er zeigt und nicht die Ampel usw.
    Er kann ja auch etwas verbieten, was eigentlich im Vekehr erlaubt ist, wenn es dafür gute Gründe gibt.

  3. Ein „Vergehen“, also eine Straftat kann er nicht legitimieren!
    Vergehen und Verbrechen sind Straftaten…
    http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
    Und Straftaten MUSS die Polizei verfolgen! Siehe §163 StPO. Da darf sie kein Auge zudrücken, sonst hätte der Polizist sich selbst strafbar gemacht wegen Strafvereitelung im Amt.

  4. Der Polizist in Ihrem Fall kann also sagen, sie können parken/halten, um die Kinder in die Schule zu bringen. Er drückt also ein Auge zu. Wenn das dann zulange dauert, kann er ein Knöllchen schreiben.
    Aber mir scheint das hier schon sehr „unglücklich gelaufen“ zu sein. Wenn er schon einmal etwas erlaubt, dann sollte er hinterher wirklich keinen Strafzettel schreiben.
    Er darf zwar, aber… nicht die feine englische Art. Vorausgesetzt, Sie haben sich nicht „ewig“ Zeit gelassen und ausgenutzt, dass der nette Polizist „genehmigt“ hat, auf dem Gehweg zu parken oder womöglich eine Shopping-Tour gemacht. *Scherz*

Hallo und danke für die vielen (hilfreichen) Antworten.

Anscheinend lag ich mit meinem Bauchgefühl halbwegs richtig, dass der Polizist zwar das Recht hatte, es aber schon eine „unschöne Aktion“ von ihm gewesen ist. Um die Frage nach dem „wie lange“ einmal nachträglich zu klären:
Wir sprechen von ca. 5 Minuten.

Als ich mit dem Polizisten gesprochen habe, hatte ich beide Kinder dabei (meine Tochter 2 Jahre alt sowie den Sohn, das Vorschulkind). „Das Kind zur Schule bringen“ hatte an dem Morgen dann das Helfen beim Schuhe anziehen sowie Winken beinhaltet. Natürlich habe ich - wenn ich schon falsch parke - in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang gestanden. Demnach würde ich sagen, dass ich nicht provokativ lange bebraucht habe, es den Umständen entsprechend aber auch keine 30 Sekunden-Aktion gewesen ist. Das hätte dem Polizisten aber klar sein müssen, dass ich das Kind nicht irgendwo stehen lasse und das die ganze Aktion mit einem zweijährigen Kind in Kombination etwas länger (also 5 anstellen von 1 Minute) dauern würde.

Ich werde den meisten Ratschlägen Folge leisten und sofern der Strafzettel bei mir eingeht Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle halten. Danach sehen wir, welche Alternativen mir aufgezeigt werden.

Besten Dank euch/Ihnen allen für den „Beistand“.

Polizisten können in Deutschland grundsätzlich tun und lassen, was sie wollen (natürlich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen). Die Chance, erfolgreich dagegen vorzugehen ist verschwindend gering. Nach dem Prinzip der Schulordnung; §1. Der Lehrer hat immer recht … ! §2. Wenn der Lehrer mal unrecht hat, tritt sofort §1 in Kraft …! -kann auch ein Polizist -wie übrigens auch jede andere Behörde- als „Lehrer“ auftreten. D.h. besser garnicht erst im Halteverbot parken oder eben beste Zeugen und Argumente haben, um gegen den Strafzettel vorgehen zu können. Die Aussicht auf Erfolg ist dennoch gering.