Kann ein Tuning Teil rechtlich geschützt werden?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen…

Ich habe für ein bestehendes Produkt ein Tuning Teil gefertigt… Es ersetzt ein Original Teil und erhöht die Mengenaufnahme des Produkts… d.h. ein wesentliches Merkmal wird verbessert.

Kann ich ein solches Teil schützen lassen um so eventuelle Nachbauten zu verhindern??

Danke für die Tipps!!!

Hallo,

es gibt Einiges was man schützen kann. Wenn Dein Bauteil z.B. eine spezielle Vorrichtung oder eine spezielle technische Umsetzung beinhaltet die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und quasi neu ist, dann kommt dafür als gewerbliches Schutzrecht z.B. das Patent oder Gebrauchsmuster in Frage. Wenn es lediglich ein spezielles Design ist dann wäre das nun ein Geschmacksmuster(Designrecht). Wenn’s noch einen Phantasienamen oder ein Logo hat, dann könnest Du dafür eine Marke anmelden.

Meine Empfehlung. Sehe Dir auf der Seite des DPMA.de an, welche Schutzrechte es für was gibt. Dann lerne den Ablauf von der Idee über ein Schutzrecht zum Produkt inkl. aufkommende Gebühren, Kosten und Zeiten. Einen Schnelleinstieg gibt es hier: http://www.einfach-genial.de/showthread.php/7-So-kön…

Parallel kannst Du dann im Anschluss auch mal an einer der Patentanwaltsberatungen teilnehmen die regelmäßig bei den IHKs stattfinden. Das sind jedoch keine Erfinderberatungen, sondern dort geht es primär um die gewerblichen Schutzrechte. Die Gesamtmaterie ist sehr, sehr komplex, wenn man alles verstehen will… oder es wird teuer.

Beste Grüße,

Thomas Moos

Im Prinzip ist es erst mal nur eine auf das maximale Mass vergrösserte Variante des ursprünglichen Bauteils . Dies ist dann erst mal nicht schützenswert, oder? Hab ich das so richtig verstanden?

D.h. Man musste etwas verändern, das man als wesentliche Eigenschaft beschreiben könnte… Kann man dann auch das Maß mit schützen?

Oder ist im Zweifel erst mal ganz gut ein Gebrauchsmuster anzumelden bevor es jemand nachmacht?

Bisher ist noch niemand auf die Idee gekommen das Bauteil durch eins mit mehr Volumen zu ersetzen…

Hallo,

ich denke mal das dürfte schwierig sein, nur begründet durch eine Volumenänderung eine erfinderische Tätigkeit wie notwendig nachzuweisen. Wenn jetzt noch „besondere“ Kanäle drin wären die bstimmte Verwirbelungen beim Gemisch oder der Sauerstoffanreicherung etc. erzielen, dann wäre das wieder etwas anderes. Notfalls einfach noch einmal mit einem Patentanwalt darüber sprechen, oder noch etwas kreativ sein. Vielleicht tut’s auch eine spezielle Oberfläche(verchromt, hochglanzpoliert) die. z.B. ein besseres Strömungsverhalten mit sich bringt etc.

Beste Grüße,

Thomas

Hallo,

siehe auch Wikipedia: Geistiges Eigentum

Neben dem Schutz von Sorten von Lebewesen (Sortenrecht) sind Schutzrechte für folgende Güter möglich:
Namen und Wörter/Wortgruppen (Namensrecht, Markenrecht - Wortmarken),
Künstlerische Werke (Urheberrecht),
Designs, Modelle, Gestaltungen (Recht am eigenen Bild, Markenrecht: Bildmarke, Geschmacksmuster),
technische gewerblich anwendbare Neuheiten (Patente, Gebrauchsmuster).

Die entsprechenden Gesetze und zugehörigen Verordnungen findest Du über www.rechtliches.de, Juris BMJ und auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de

Hallo,
eine Möglichkeit zum Schutz vor unbefugter gewerblicher Benutzung (Nachbau zum Zweck des Vertriebs des Tuning-Teils) ist ein Patent oder Gebrauchsmuster (in Deutschland).

Dazu müsste das Tuning-Teil ein zusätzliches, neuartíges, technisches Merkmal aufweisen (Zusatzvolumen), wobei dieses Merkmal, welches für die Verbesserung verantwortlich ist, weiterhin für den Fachmann nicht naheliegend sein darf. Das Patent wird vom Patentamt erteilt und Gebrauchsmuster werden eingetragen auf Grundlage einer vom Anmelder einzureichenden Anmeldung, die alle Einzelheiten der Erfindung zu offenbaren hat.

Alternativ könnte für das Tuning-Teil ein Designschutz in Betracht kommen, wenn das Teil als Ersatzteil (must match) das Orignialteil ersetzt und nach Einbau sichtbar bleibt (z.B. Kotflügel für ein bestimmtes Fabrikat mit vergrößerter Lufteintrittsöffnung). Der Designschutz ist als Geschmacksmuster anzumelden und wird beim Patentamt (DPMA für Deutschland, HABM für EU und Wipo für Haager Musterabkommen) registriert und veröffentlicht.

Gruß
patmade.de