Hallo,
eine Möglichkeit zum Schutz vor unbefugter gewerblicher Benutzung (Nachbau zum Zweck des Vertriebs des Tuning-Teils) ist ein Patent oder Gebrauchsmuster (in Deutschland).
Dazu müsste das Tuning-Teil ein zusätzliches, neuartíges, technisches Merkmal aufweisen (Zusatzvolumen), wobei dieses Merkmal, welches für die Verbesserung verantwortlich ist, weiterhin für den Fachmann nicht naheliegend sein darf. Das Patent wird vom Patentamt erteilt und Gebrauchsmuster werden eingetragen auf Grundlage einer vom Anmelder einzureichenden Anmeldung, die alle Einzelheiten der Erfindung zu offenbaren hat.
Alternativ könnte für das Tuning-Teil ein Designschutz in Betracht kommen, wenn das Teil als Ersatzteil (must match) das Orignialteil ersetzt und nach Einbau sichtbar bleibt (z.B. Kotflügel für ein bestimmtes Fabrikat mit vergrößerter Lufteintrittsöffnung). Der Designschutz ist als Geschmacksmuster anzumelden und wird beim Patentamt (DPMA für Deutschland, HABM für EU und Wipo für Haager Musterabkommen) registriert und veröffentlicht.
Gruß
patmade.de