Kann ein Unternehmen für den Widerruf einer Einzugsermächtigung Gebühren verlangen ?

Ich habe vor einigen Jahren einer Firma eine Einzugsermächtigung erteilt, es hat auch alles prima funktioniert. Nun habe ich den Vertrag gekündigt und der Firma die Einzugsermäch-tigung entzogen.
Für die Bearbeitung der Löschung der Einzugsermächtigung werden mir jetzt 14,00 Euro berechnet. Darf eine Firma dafür Gebühren verlangen ?

Vielen Dank für eure Antworten im voraus
lavendel14

Hallo!

Vielleicht müsste man die Art der Geschäftsbedingung zu dieser Firma kennen, aber grundsätzlich darf man dafür nichts berechnen.

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ohne einen Namen zu nennen, es handelt sich um eine Firma, durch die ich per Satellit ins Internet komme, also ein „Telekommunikationsunternehmen“ ?
Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann ?

Viele Grüße
Lavendel14

Nun habe ich den Vertrag gekündigt und der Firma die Einzugsermäch-tigung entzogen.

Das war nicht allzu clever, zusätzlich zur Vertragskündigung die Einzugsermächtigung zu kündigen:

1.) Sofern keine Zahlungen mehr ausstehen, darf die Firma eh nix mehr abbuchen. Falls doch, geht die Lastschrift zurück.

2.) Sofern noch Zahlungen ausstehen, und Du die evtl. einzige vertraglich zugelassene Zahlungsmethode Lastschrift unterbunden hast, mußt Du natürlich alle Kosten dieses Vertragsbruches zahlen.

Erdbeerzunge

Hallo,

Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann ?

Du hast die Antwort ein bißchen zu sehr so verstanden, wie Du sie hören wolltest. Entscheidend ist, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Falls dort ein Passus zu finden ist, daß für den erhöhten Bearbeitungsaufwand bei Barzahlung bzw. Zahlung per Überweisung ein Obolus zu leisten ist, dann ist das auch so in Ordnung.

„Einfach so“ darf das Unternehmen natürlich nicht Geld für die Kündigung einer Einzugsermächtigung verlangen.

Gruß
C.

Du hast die Antwort ein bißchen zu sehr so verstanden, wie Du
sie hören wolltest. Entscheidend ist, was in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen steht.

Ich kann nur nochmal auf meine Antwort verweisen:
Evtl. gibt es keine andere vertraglich vereinbarte Bezahlungsmethode als die Lastschrift.
Wenn der Fragesteller den Vertrag kündigt (sicher mit Frist von 3 Monaten oder ähnlich) und ab sofort nicht mehr per Lastschrift zahlen möchte, obwohl z.B. noch Monatsgebühren anfallen, bricht er den den Vertrag. Das wird richtig teuer, zu recht.