Kann ein Vermieter den Einbau einer Tür verbieten?

Hallo,

wir wohnen zur Miete in einer 3-Zimmer Wohnung. Wir würden gerne Wohnzimmer und Schlafzimmer durch einen zusätzlichen schönen Torbogen miteinander verbinden, was auch die Lichtverteilung in unserer Wohnung viel angenehmer machen würde.

Wir haben dies mit unserem Vermieter/Eigentümer besprochen und er verbietet uns diese Änderung. Darf er dass? Wir haben ihm natürlich auch zugesagt, falls wir irgendwann einmal ausziehen werden, den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Danke schonmal für antworten.
Stefan

Hallo Stefan,
solange du die Statik nicht veränderst und bei Auszug den Ursprungzustand wieder herstellst, darfst du alles. Du hast das Hausrecht und brauchst dann die Genehmigung des Vermieters nicht, solange du (wie schon gesagt) die Statik nicht gefährdest und bei Auszug zurück baust. Das müsste eigentlich auch in deinem Mietvertrag stehen, wenn es ein Einheitsmietvertrag ist, sieh mal nach.
Liebe Grüße

Natürlich kann der Vermieter Umbauten an der vermieteten Wohnung verbieten. Schließlich ist es ja sein Eigentum und es wäre schlimm, wenn jeder am Eigentum eines Anderen einfach „herumbastelt“. Auch das Versprechen es später wieder in den Urzustand zu versetzen ändert nichts an dem Verbot des Vermieters.

Gruß
Udo

Hallo toran und Udo,

beide Eurer Antworten klingen plausibel und logisch.
Doch welche stimmt nun? Gibt es eine gesetzliche
Grundlage? Was könnte schlimmstenfalls passieren
(Kündigung?), wenn wir die Tür ohne Einverständnis
einbauen würden? Natürlich fachlich mit Tragwerksplaner
Gutachten, etc…

Wir verstehen uns mit unserem Vermieter eigentlich sehr
gut. Jedoch konnte er uns außer „nein“ keinen
plausiblen Grund nennen, weswegen wir das nicht dürfen
sollen. Und „nein“ wollen wir als Grund nicht
akzeptieren.

Viele Grüße,
Stefan

Hallo toran und Udo,

beide Eurer Antworten klingen plausibel und logisch.
Doch welche stimmt nun? Gibt es eine gesetzliche
Grundlage? Was könnte schlimmstenfalls passieren
(Kündigung?), wenn wir die Tür ohne Einverständnis
einbauen würden? Natürlich fachlich mit Tragwerksplaner
Gutachten, etc…

Wir verstehen uns mit unserem Vermieter eigentlich sehr
gut. Jedoch konnte er uns außer „nein“ keinen
plausiblen Grund nennen, weswegen wir das nicht dürfen
sollen. Und „nein“ wollen wir als Grund nicht
akzeptieren.

Viele Grüße,
Stefan.

Hallo Stefan,
Du wirst wohl oder übel das „nein“ ohne Grund akzeptieren müssen. Oder Du musst ausziehen. Dies musst Du dann auch bei einem ungenehmigten Umbau, da Dir dann die Kündigung (fristlos!) droht.

Gruß
Udo

Da der Vermieter der Eigentümer ist darf er es euch verbieten, auch wenn ihr den Ursprungszustand wieder herstellen würdet.
Wenn ihr es trotzdem macht ohne zustimmung droht eine Schadenersatzforderung.

Hi Stefan,
leider kann ich dir keine Antwort geben. Aber ich vermute, ganz so wie du, dass ihr, wenn ihr bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellt, es eigentlich keine Probleme geben dürfte. Der Vermieter verbietet den Umbau aber nicht, weil es eine tragende Wand ist, die ihr mit Torbogen versehen wollt? Ich weiß ja nicht wie eure Wohnung aufgebaut ist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG Campi

Hallo,

wir wohnen zur Miete in einer 3-Zimmer Wohnung. Wir würden
gerne Wohnzimmer und Schlafzimmer durch einen zusätzlichen
schönen Torbogen miteinander verbinden, was auch die
Lichtverteilung in unserer Wohnung viel angenehmer machen
würde.

hallo

sorry, aber wenn der Vermieter das nicht will, haben Sie schlechte Karten

lisa

Wir haben dies mit unserem Vermieter/Eigentümer besprochen und
er verbietet uns diese Änderung. Darf er dass? Wir haben ihm
natürlich auch zugesagt, falls wir irgendwann einmal ausziehen
werden, den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Danke schonmal für antworten.
Stefan

Die Antwort kommt leider etwas spät, aber in der Hoffnung nicht zu spät!
Der Vermieter kann euch das Vorhaben verbieten. Alle baulichen veränderungen in einer Mietwohnung müssen vom Vermieter genehmigt werden.Schließlich ist er verantwortlich, für Änderungen dieser Art.Es ist sicher eine kostenfrage, denn wer bezahlt denn den Umbau? Außerdem muß sicher auch die Statikfrage geklärt werden, es könnte eine tragende Wand sein, die ihr umarbeiten wollt. Wie alt ist das Haus, in welchem Zustand ist die Bausubstanz! Alles Fragen, mit denen man sich im Vorraus beschäftigen sollte. Und das wird der Vermieter sicher getan haben! Sorry!Schacko

Selten so einen dummen Mist gelesen.

Als Mieter darf man die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch benutzen.
EIngriffe in die Bausubstanz gehören da sowas von selbstverständlich NICHT dazu, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob die Antwort hier nicht eine absichtliche, böswillige Fehlinformation war.