Kann ein Vollrentner, der eine betriebliche Altersversorgung erhält, einen MIDI-Job (Arbeitsentgelt 450,01-850 €) annehmen?
Hallo,
du fragst sicher wegen der Rentenschädlichkeit ? - Wie alt ist denn der Rentner ?.
Gruss
Czauderna
Hallo Herr Czauderna,
67 Jahre
ein „Vollrentner“ = Altersrenner kann unbegrenzt hinzuverdienen.
Er muss „nur“ ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
ALG-Beiträge zahlt der nicht mehr, sein AG auch nicht.
MfG
duck313
Doch, seinen Anteil muss der AG auch bei Rentnern bezahlen, genau wie den Rentenanteil. Das wird sich im nächsten Jahr mit der Einführung der Flexirente ändern. Dann zahlt auch der AN weiter in die Rente ein.
Data
Sehr geehrter duck313.
Ich glaube, der Sinn meiner Frage wurde nicht ganz verstanden, deshalb muss ich weiter ausholen:
Wenn ein Voll-Rentner eine selbstständige Tätigkeit (also NICHT angestellt) aufnehmen möchte, muss er gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachweisen können, dass er nicht von seinem „Kunden“ abhängig ist, d.h. wenn er z. B. seine Büroräume oder seinen PC nutzt, sonst gerät er in den Verdacht einer „Scheinselbstständigkeit“. Dann muss derjenige, für den der Rentner arbeitet, der Rentenversicherung evtl. entgangene Beiträge nachzahlen!
Da macht die Politik leider keinen Unterschied ob Angestellter oder Rentner!
Um also diesem Risiko zu entgehen, gibt es zwar die Möglichkeit einer Festanstellung, allerdings fallen alle Rentner mit einer betrieblichen Altersversorgung in die höchste Steuerklasse VI mit enormen Abzügen, bei dem sich ein Nebenverdienst nicht mehr rechnet.
Deshalb meine Frage, ob alternativ dazu die wesentlich günstigere Variante MIDI-Job für Rentner überhaupt möglich ist.
Hallo,
ja, ein Midijob ist für Rentner möglich. Steuerrechtlich wird ein Midijob aber ebenso wie eine Arbeitnehmertätigkeit mit einem höheren Brutto behandelt.
Die Steuerklasse VI ist aber nur vorübergehend. Bei der Steuererklärung werden alle Einkünfte addiert und daraus die korrekten Steuern berechnet. Man bekommt dann in dieser Konstellation wahrscheinlich einen Teil der Steuern zurück.
Gruß
RHW
Servus,
nein, daran liegt es nicht.
Du hast nur vorhin eine ganz andere Frage gestellt als jetzt.
Jetzt geistert blödsinnigerweise eine Frage zum Thema „Scheinselbständigkeit“ unter einer ganz verkehrten Überschrift herum.
Nun ja, seis drum. Solange Du Gleitzone, Scheinselbständigkeit und Hinzuverdienst bei Altersrehnte munter zu einem wenig genießbaren Eintopf zusammenrührst, wird es ja wohl nicht gar so wichtig sein.
Schöne Grüße
MM
Sehr geehrter Aprilfisch,
wenn Sie in der gleichen Lage wären, unbedingt einen Nebenjob haben zu MÜSSEN, werden Sie verstehen, dass es nur diese zwei Alternativen für einen Vollrentner gibt: Eine Selbstständige Tätigkeit mit den geschilderten Problemen (Rentenversicherungs-Nachforderungen) oder einen MIDI-Job. Und genau diese Frage habe ich gestellt, ob ***„alternativ dazu die wesentlich günstigere Variante MIDI-Job für Rentner überhaupt möglich ist.“***Wer dies auch verstanden hat, braucht also nicht ziemlich unobjektiv von einem „Eintopf“ zu sprechen. Dies tut eigentlich nur der, der nicht selbst betroffen ist, also kein Vollrentner ist und nicht in der Materie steckt.
Die nächsten Jahre werden sehr viele betroffene Rentner eben diese Frage(n) stellen.
Servus,
halte ich für ein Gerücht.
Der wild zusammengerührte Eintopf besteht aus folgenden Fragen, zwischen denen Du wild hin- und herhüpfst:
- Hat ein Zuverdienst Einfluss auf die Höhe einer Altersrente und/oder auf die Höhe einer betrieblichen Altersversorgung?
- Was ist Scheinselbständigkeit?
- Ist ein Altersrentner bei nichtselbständiger Tätigkeit beitragspflichtig zu
a) Rentenversicherung
b) Arbeitslosenversicherung
c) Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Wie werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert?
- Wie werden die KV- und PV-Beiträge für den Arbeitnehmer in der Gleitzone berechnet?
Jede einzele dieser Fragen wäre leicht zu beantworten, wenn Du Dich auf eine konkrete Fragestellung festlegtest.
Und viel mehr Vergnügen würde die Beantwortung machen, wenn Du nicht von Dir aus ein paar vollkommen falsche Thesen mal eben so in den Raum stelltest, z.B. die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sei im Vergleich zu der von Einkünften aus Gewerbebetrieb auf geheimnisvolle Weise irgendwie anders und unerträglich hoch, und die Beiträge zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung seien bei einem Lohn von 845 / Monat „wesentlich günstiger“ als bei einem Lohn von 855 € / Monat, und nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge seien bei Scheinselbständigkeit vom Arbeitnehmer nachzubezahlen usw. - man weiß bei diesem Gestrüpp wirklich nicht, an welchem Ende man anfangen soll, die Irrtümer aufzuklären.
Daher meine Empfehlung:
- Frage konkret, was Du wissen möchtest
- Nimm bitte keine falschen Antworten vorweg, wenn Du Dir über einen Sachverhalt unsicher bist
und für künftige Fälle (mit dem hier geht es leider nicht mehr):
- Formuliere die Überschrift so, dass man den Inhalt der Frage darin erkennen kann
Dann klappts auch mit der Antwort.
Schöne Grüße
MM
Sehr geehrter Aprilfisch,
wenn keiner mehr die vor ihm angezeigten Buchstaben richtig mit den Augen aufnehmen kann, dann gute Nacht!
Danke, das war’s!
Jo - wer it will, hot g’het.
Hallo,
also, wenn man wirklich konkret auf die Frage im ersten Beitrag von Archivar antwortet, dann lautet die Antwort
schlicht und einfach „ja“ - denn er fragte wörtlich „Kann ein Vollrentner, der eine betriebliche Altersversorgung erhält, einen MIDI-Job (Arbeitsentgelt 450,01-850 €) annehmen?“.
Gruss
Czauderna