Kann eine Apotheke ein Generikum verkaufen obwohl auf dem Rezept ein anderes Medikament verschrieben ist?

Mein Arzt hat mir ein Privatrezept aufgeschrieben. Auf diesem Rezept steht Medikament X und kostet sehr viel. Nun habe ich im www entdeckt, dass es dazu ein Generikum gibt. Es ist absolut identisch mit dem aufgeschriebenen Medikament. (Tablettenmenge, Wirkstoff, Wirkstoffstärke), nur eben der Hersteller ist ein anderer. Ich könnte also 50% an Geld sparen. Aber wird mir die Apotheke das Generikum verkaufen, obwohl auf dem Privatrezept ein ganz anderer Hersteller steht?

Servus,

enthält allerdings an entscheidender Stelle einen Fehler: „aut idem“ (mit d) heißt wörtlich soviel wie „oder das gleiche“, bedeutet ein anderes Medikament mit gleichem Wirkstoff.

Der Zusatz „Aut idem“ schließt also nichts aus, sondern im Gegenteil alles ein, was an Generika verfügbar ist.

Es geht hier also nicht um ankreuzen, wenn der Arzt nur das Medikament verschreiben möchte, das er namentlich benennt, sondern um auskreuzen = durchstreichen oder ungültig machen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Ja, kann er. Solange das Kästchen „Aut item“ auf dem Vordruck nicht angekreuzt ist.
Mit Kreuz hat der Arzt (aus bestimmten medizinischen Gründen) den Austausch des extra benannten Produkts ausgeschlossen.
Grund kann z.B. einen besondere Wirkstofffreisetzung sein, oder es hat bestimmte Zusatzstoffe drin, die der Arzt aus therapeutischen Gründen nutzen will oder sie eben nicht haben will, wenn die in Generika drin sein sollten.

Sonst muss der Apotheker ja sogar oft austauschen, bei Kassenpatienten immer, je nach Vertragslage.

MfG
duck313

Danke für die informative Auskunft. Aber was meinst du mit:

„Sonst muss der Apotheker ja sogar oft austauschen, bei Kassenpatienten immer, je nach Vertragslage.“?

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Hallo!

Bei Kassenpatienten schreibt der Arzt z.B. ein Medikament auf.
Die zuständige Kasse hat aber Verträge mit bestimmten Pharmafirmen abgeschlossen. Dann muss der Apotheker bei sich in einer Liste nachschauen, welches Präparat er jetzt genau abgeben darf !
Das kann bei Kasse A anders lauten als bei Kasse B obwohl der Arzt bei beiden Patienten das gleiche verordnet hatte !

Natürlich ist der verordnete Wirkstoff gleich.

Bei Privatpatienten gibt es m.E. solche Rabattverträge nicht.

MfG
duck313

Hallo!

Na gut, ungeschickt formuliert.

jedes Zeichen, Kreuz, Strich in der Kästchenreihe schließt das Wechseln des Mittels aus.
Ohne Kennzeichen gilt das Kästchen, hier darf der Apotheker austauschen.

Das war tatsächlich früher anders. Damals bedeutete das angekreuzte Kästen, das was man auch vermuten würde. Nämlich, es darf ausgetauscht werden.

Heute darf man immer austauschen(weil der Normalfall) außer der Arzt hat es mit dem Strich/Kreuz untersagt !

MfG
duck313

Hallo Aprilfisch, ich glaube, Du liegst mit Deiner Meinung falsch (früher war das allerdings auch schon mal anders): http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/rezepte/article/858296/aut-idem-kreuz-arzt-behaelt-rezept-oberhand.html Abgesehen davon, ist dieses Kreuz bei einem Privatrezept meines Erachtens hinfällig…

Hallo aprilfrisch. Natürlich muss sich der Apotheke an die aut idem-Vorgabe halten.

bei Privatrezepten gibt es aber eine Besonderheit: Bei den meisten Privat-Rezepten wird nämlich nichts vermerkt, was dazu führt, das anders als in der GKV nicht ausgetauscht werden darf.

Es gibt aber auch Rezeptvordrucke (verteilt vom PKV-Verband) da steht genau das Gegenteil drauf. Wenn hier der Arzt nichts ankreuzt, kann ausgetauscht werden (muss aber nicht).

Grüße, Bernhard