Halle an alle!
Ich habe meiner Tagesmutter den Betreuungsvertrag fristlos gekündigt.
Sie und die Tagespflegebörse (Stelle des Jugendamtes als Vermittler für Tagespflege) sind der Meinung das ich sie nicht „aufrecht erhalten“ kann bzw. sie sie nicht annehmen.
Geht so etwas?
Ich habe fristlos gekündigt. Alle Zahlungen eingestellt. Alles andere wird sich dann klären müssen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt sich jemand damit aus?
Sorry, aber es gibt von deiner Seite einfach zuwenig, besser gar keine, genaueren Angaben, die eine Einschätzung auch nur ansatzweise ermöglichen würden. Weder schreibst du etwas zum Grund der fristlosen Kündigung, noch etwas über den mit der Tagesmutter geschlossenen Vertrag. Es ist somit nicht möglich zu beurteilen, ob du eine rechtsichere Kündigung ausgesprochen hast. Eine fristlose Kündigung aussprechen und die Zahlung einstellen… Damit bist du nicht zwangsweise aus dem Vertrag raus. Ob dieser Tatsachen kann die Empfehlung daher nur lauten, dass du dich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden solltest.
Also: Laut Vertrag ist eine fristlose Kündigung aus schwerwiegenden Gründen möglich. Die Gründe habe ich in der fr. Kü. angegeben. Bei der Rechtsberatung bin ich gewesen, habe dort die Gründe etc. besprochen.
Heute kam die Post der Tagesmutter und der Tagespflegebörse (hierzu meine Frage). Zur Rechtsberatung werde ich erneut am Montag gehen.
Ich versuche mal meine Frage genauer zu stellen.
Wenn ich die fr. Kü. ausgesprochen habe (schriftlich, per Einschreiben/Rückschein,…) muss der Empfänger (meine Tagesmutter diese annehmen, damit sie rechtskräftig wird. Ich meine damit nicht, ob sie gerechtfertigt ist, sondern lediglich ob sie der Annahme bedarf?
Kliungt wahrscheinlich seltsam, ist es ja auch…finde ich zumindest.
Also… Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich. Es stellt sich natürlich die Frage, wer mit wem den Vertrag geschlossen hat. Wenn du mit der Tagesmutter einen Arbeitsvertrag geschlossen hast, dann gilt die Kündigung zunächst einmal als zugestellt, aber nicht unbedingt als rechtskräftig. Die Tagesmutter muss dir dann auch weiterhin ihre Arbeitskraft anbieten, ansonsten akzeptiert sie die Kündigung. Macht natürlich keinen Sinn, wenn sie sich sicher ist, dass die fristlose Kündigung nicht rechtlich einwandfrei ist. Sollte die Tagesmutter als Selbstständige arbeiten, so wird im Regelfall ein Passus zur Kündigung im Vertrag stehen, z.B. ‚Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorlage von schwerwiegenden Gründen für die Vertragspartner möglich.‘ Die Frage ist, ob es eben einen solchen wichtigen/schwerwiegenden Grund für eine Kündigung gibt oder du ihn einfach nur siehst. Das kann hier nicht beurteilt werden, sofern du nur Fragmente mitteilst.
Ich habe einen Betreuungsvertrag mit der TM geschlossen und die fristlose Kündigung zugestellt. Kann sie sie ablehnen insofern als das ich dann sagen sollte/könnte/müsste, ja geht nicht. WEIL: Eine Fristlose Kündigung der Annahme bedarf (im rechtlichen Sinn).
Das wirkt so undeutlich was ich schreibe, weil ich wahrscheinlich etwas beantwortet haben möchte, was im
Grunde selbstverständlich ist.
Rechne immer schon gar nicht mehr mit einer Antwort ))
Danke!
Wenn der wichtige Grund nicht vorliegt, so kann sie selbstverständlich diese fristlose Kündigung ablehnen.
Wenn der wichtige Grund nicht vorliegt, so kann sie
selbstverständlich diese fristlose Kündigung ablehnen.
wer entscheidet denn ob diese Gründe vorliegen?
In diesem Fall zunächst einmal die Tagesmutter, spätestens dann aber irgendwann ein Gericht, wenn ihr Euch nicht einig werdet.
In diesem Fall zunächst einmal die Tagesmutter, spätestens
dann aber irgendwann ein Gericht, wenn ihr Euch nicht einig
werdet.
Genau das ist der Punkt und ich weiß nun, was ich wissen wollte. Einig wurden wir uns nicht, das Gericht wird entscheiden.
Vielen Danke für die Zeit, Mühe und Info´s.
Und: Falls ich mal helfen kann…Grüße
Hallo,
leider bin ich da überfragt,denke aber wenn ein triftiger Grund vorliegt kann fristlos gekündigt weden.
GL
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Keine Ahnung.
Gruß Petz
Hallo !
Kommt auf den Grund an. Du musst ja einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung haben.
Wenn der nicht vorliegt, kann meiner Meinung nach die Tagesmutter die Kündigung ablehnen.
Dann muss die Kündigungszeit aus dem Vertrag eingehalten werden.
Inga
Hallo,
für eine fristlose Kündigung hat man einen bestimmten Grund, z.B. die Vertrauensbasis ist gestört. Nachweisen kann man so etwas natürlich selten! Kann man so etwas nachhalten (Z.B. Mutter wurde im Tagesverlauf nicht informiert, dass das Kind fiebert. Kurz: werden einem wichtige Informationen vorenthalten, sei es aus Vergesslichkeit oder mutwillig Verdrängt), ist man berechtigt gleich den Tagespflegevertrag zu beenden. Ist dies jedoch nicht nachzuweisen, geht dies nicht. Normalerweise hat man ja einen Vertrag abgeschlossen, indem die Kündigungsfrist festgehalten ist. Bei mir sind es vier Wochen zum Monatsende.
Mein Vorschlag, entweder einigt man sich gütlich, dass jeder einigermaßen zufrieden aus dem Vertrag herausgeht. Oder man beisst in den sauren Apfel, zahlt den letzten Beitrag, lässt aber sein Kind nicht mehr dort. Priorität: Das Kind! Es sollte wirklich beachtet werden, dass das Kind nicht darunter leidet!!!
Ich hoffe, dass ich helfen konnte
Claudia
Hallo nemolilli,
so pauschal kann man das nicht sagen.
Hast du denn einen Vertrag mit der Tagesmutter gemacht, indem Kündigungsfristen stehen.
Oder gibt es gravierende Gründe für die Kündigung.
Am besten Wendest du dich mal an ein Tagespflegebüro in deiner Nähe.( nicht ans Jugendamt)
Oft haben die Jemanden der sie in Rechtsfragen berät.
LG Astrid
Hallo,
Ich finde eine rechtzeitige Aussprache kann viele Missverständnisse aufklären! Manchmal führt so eine Aussprache auch zur Kündigung.
Grundsätzlich sollte man versuchen eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Damit hat das Kind und die Tagesmutter die Chance, sich auch zu verabschieden. Eine gute „Verabschiedung“ ist genau so wichtig wie eine gute „Eingewöhnung“.
Sollte ein Vertrauensbruch vorliegen, ist manchmal eine fristlose Kündigung notwendig. Es ist eine Ermessenssache und individuell einzuschätzen ob ein Vertrauensbruch vorliegt. Als Tagesmutter würde ich aber dann eine fristlose Kündigung annehmen, auch wenn ich die Beweggründe der Eltern nicht nachvollziehen kann. Für eine gute Betreuung benötige ich das volle Vertrauen der Eltern.
LG,
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Hallo!
Danke für die Antwort und Dein Intresse!
Ja, ich habe trifftige Gründe. Die beziehen sich allerdings nicht auf den Vertrag in dem, ich wich ja schon erwähnte steht „aus schwerwiegenden Gründen ist eine fristlose Kündigung möglich“. Meine Meinung nach habe ich diese Gründe. Sie sieht das anders.
Es wird wahrscheinlich auf einen Prozess hinauslaufen. Ich habe die Zahlung eingestellt.
Du meintest, dass sie ablehnen kann. Meinst Du das so, dass sie erkärt, dass sie die Gründe nicht akzeptiert oder meintest Du, dass sie, rein rechtlich gesehen eitscheiden kann, ob die schwerwiegenden Gründe aussreichend sind für eine fristlose Kündigung.
Ich denke, dass alle Tagesmütter im Besten Sinne handeln (sehr positiv gedacht) und ihre Arbeit so gut machen wie es eben nur geht. Manchmal machen sie Fehler, ok! Doch dann finde ich wichtig, wie damit umgegangen wird. Wird alles abgestritten und vom Tisch gewischt, findet es Beachtung, wird es überhaupt zur Kenntnis genommen oder werden Mütter, die darauf aufmersam machen als hysterisch o.ä. erklärt, nru damit sie sich nicht damit auseinander setzen müssen? Fehler macht jeder, das ist auch nicht schlimm - es sei denn es geht unter die Gürtellinie…
Falls mal was is…viele grüße
Hallo Claudia,
ja, danke, das konntest Du.
Ich habe Gründe. Der wichtigste ist, dass die Vertrauensbasis zerstört ist zu Lasten meiner Töchter.
Das nachzuweisen wird schwer.
Ich habe fritlos gekündigt, die Zahlung eingestellt und nun wird sie ganz bestimmt klagen.
Ich bin mir nicht sicher wie die Richter entscheiden werden. Volles Risiko für meine Kinder - und meinen inneren Frieden.
Grüße von Steffi
Hallo Astrid,
nee, wahrscheinlich nicht.
Ja, wir haben einen Vertrag. „aus schwerwiegenden Gründen ist eine Kündigung möglich“, und die liegen vor, sie sieht das jedoch anderes. Deswegen meine Frage: Entscheidet sie ob ich fristlos kündigen kann? Doch wohl nicht, oder? Ich bin emotional so runter, denke äußert unklar, versuche hier mit deiner und der Hilfe anderer wieder Klarheit zu bekommen.
Vermittelt hat mich die Tagespflegebörse, so nennt sich das hier in Hamburg, und das ist eine Abteilung des Jugendamtes, besetzt mit Sozialpädagoginnen.
Die haben - bis auf eine, aus bezirkstechnischen Gründen nicht für mich zuständig ist und falls sie jetzt handeln würde, ihr Team hinter sich hätte - weder vermitteln noch unterstützen können, sondern viel mehr auch die von ihnen gezahlte Leistung (bin arbeitslos und alleinerziehend, Zwillinge) eingestellt, ab dem Tag an dem ich meine Kinder zu Hause gelassen habe und mir dann mitgeteilt, dass ich nun allein für die Kosten aufzukommen habe.
Total kompliziert, hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Viele Grüße, Steffi
Hallo,
ja, finde ich auch. Eine rechtzeitge Aussprache kann manchmal eine Kündigung verhindern. Ich habe es so gehalten: Ich fand nicht alles toll, was das so passierte, war auch nicht mit allem einverstanden, dachte aber: wo gibt es schon hundertprozent. Ich habe dann nach meinen Kindern geguckt und fand, das ist nichts, was sie nicht wuppen können. Z.B. ob sie ihr mit gebrachtes Frühstück essen, wickeln (Wunder Popo), wie Streit geregelt wird…das übliche was Eltern gern so zu bemängeln haben…das kennst Du bestimmm : )
Meine Kinder waren ok, es lief gut für uns ans Famile (bin alleinerziehend mit Zwillingen, mitttlerweile sind sie drei Jahre alt).
Als ich dann aber doch mal was gesagt habe, was nicht gefällt, wurde ich abgespeist und als Mutter nicht mit einbezogen.
Dann ging das Drama los.
Nun ja, auch bei allen Erschöpfungszuständen, die Eltern ja üblicherweise so haben, bin ich immer wieder in die verkürzte Betreuungzeit gegangen, es haben Gespräche stattgefunden - max. ne 1/2 Std. -, weil: WIR HABEN DOCH KEINE ZEIT !!! … ich machs jetzt mal langsam kürzer: dann sind sie sauer und richtig affig geworden als ich gekündigt habe.
Ganz viel an Deiner Antwort hat mir geholfen und darüber bin ich sehr froh, dass es Dir wichtig ist, das Vertrauen der Eltern zu haben.!
Viele Grüße von Steffi
Hallo,
ohne Grund kannst du sie tatsächlich nicht einfach fristlos kündigen (es sei denn sie ist noch in der Probezeit). Wenn du allerdings einen begründeten Verdacht hast, dass dein Kind dort nicht gut betreut wird sieht das natürlich ganz anders aus. Allerdings würde ich mich dann direkt an das Jugendamt wenden.
Um dir deine Frage besser beantworten zu können bräuchte ich mer Infos. Zum Beispiel wie lange dein Kind schon bei der Tagesmutter ist und den Kündigungsgrund.
Viele Grüße
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