Kann eine Krankenkasse behaupten, dass eine ordnungsgemäss abgeschickte AU-Bescheinigung nicht angekommen ist?

Nicht nur das im Betreff genannte ist passiert, sondern der Eingang einer nach Aufforderung der KK nachgereichte Zweitausfertigung per Einschreiben mit Rückschein (Rückschein liegt vor) wird abgestritten. Was kann ich tun. Es dreht sich um schlichte 1200,- € Lohnausfall meinerseits.

ja kann Sie, kann auch Stimmen, denn beim Versandt geht so manches auch verloren.

Den Arzt bitten eine Kopie auszudrucken und diese nachreichen.

Drittausfertigung beim Arzt holen, dann Zustellung an Krankenkasse durch Boten, der den Inhalt des zugestellten Briefumschlags bezeugen kann.

Schildere den gesamten Sachverhalt ohne Auslassungen wesentlicher Einzelheiten.

Dieses:

zeigt deutlich, dass die Schilderung des Sachverhalts unvollständig ist.

Schöne Grüße

MM

du muss die eigentliche weiterführende Frage lesen. Es wurde eine solche per einschreiben mit Rückschein geschickt, (Rückschein liegt vor) der Eingang wurde auch abgestritten

AU am 23.8.16 Au vom 23.8.-13.9-16 Meldung vom AG zur BG und zur KK (KK hat nichts bekommen (angeblich)) Meldung BG zur KK (KK hat angeblich nichts bekommen) Au Bescheinigung vom Arzt und KH Bericht durch AN an KK (normaler Brief) KK hat nichts bekommen,angeblich. Nach telefonischer Rücksprache Aufforderung Zweitausfertigung per Einschreiben mit Rückschein nachgekommen. Rückschein liegt vor. Eingang wird abgestritten.WAS KANN ICH TUN?

wie stelle ich dann sicher, das mein Brief angekommen ist. Die 7 (sieben) Tage Karrenzzeit werden dann mit sicherheit überschritten und die KK sperrt sich dann vor einer Zahlung.

Tja, bei so vagen Angaben lässt sich da nichts machen.

Falls irgendetwas vorliegen sollte, was mit Rechtsmitteln angreifbar ist, kannst Du einen Anwalt bemühen, der Dir die Würmer mit Engelsgeduld Stück für Stück aus der Nase zieht und sich nicht mit so vagen, allgemein gehaltenen Aussagen abspeisen lässt.

Viel Vergnügen wünscht

MM

Stimmt sonst alles?
richtige Krankenkasse
richtige Filiale
eigener Name richtig,
richtiges Blatt der beiden
Vielleicht persoenlich nei Krankenkasse vorbeibringen, manche habe viele Filialen (die die Krankmeldung nicht annehmen wollen, aber dort vorsprechen)
Gruss Helmut

Sicherstellen, dass der Inhalt wirklich ankommt kann man nur mit Vertrauenswürdige Zeugen oder mit Zustellung Boden / Gerichtsvollziher, der den Inhalt der Sendung auch bestätigt.

wo ist das eigentliche Problem ?

Du hast eine AU Bescheinigung und deshalb Anspruch auf Krankengeld.
Punkt.

Beim Versand der Unterlagen ist was schief gegangen. Na gut, kommt vor.

Aber dann schickt man es eben nochmals. Mit Einschreiben Rückschein hast Du jedenfalls Fristen eingehalten(falls es welche gab).
Eingang kann nicht wirklich bestritten werden.
Was sein könnte, im Brief lag keine AU drin. Denn das beweist ein Einschreiben ja nicht.
Nur das ist nun wirklich abwegig.
Selbst wenn beim Brieföffnen und internem Postverteilweg in der Verwaltung etwas weggekommen sein sollte.

MfG
duck313

Hallo,
klar kann sie das behaupten, zumal wenn es stimmt. Aber für mich entscheidend ist hier die Versandform „Einschreiben mit Rückschein“ - so, wie ich es kenne gibt es „Einschreiben per Einwurf“, dh. die Post bestätigt, dass der Brief zugestellt wurde und es gibt „Einschreiben mit Rückschein“, d.h. der Empfänger hat den Empfang quittiert.
Wenn du also einen Rückschein hast, dann muss doch da eine Quittierung drauf sein ?.
Nun kann es sein, das hatte ich schon mal in der Praxis, dass wir einen solches Einschreiben erhalten haben und es war nix drinnen - da haben wir uns natürlich sofort mit dem Absender in Verbindung gesetzt und ihn darüber informiert, dass der Umschlag leer war.
Wenn du also eine Übergabequittung hast, dann ist für mich die Kasse am Zuge - entweder anerkennen, dass AU-Meldungen eingegangen sind und vorliegen bzw. innerhalb des Hauses „verschwunden“ sind, oder beweisen, dass der Umschlag leer war (dann aber war es das Verschulden der Kasse, sich nicht sofort gemeldet zu haben), und deshalb die „Nachmeldungen in Form von Duplikaten“ anzuerkennen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
wie kommst du zu der Erkenntnis, dass Geschäftsstellen der Krankenkassen es ablehnen AU-Meldungen entgegenzunehmen ?.
Gerade dafür sind solche Dienststellen doch da, nämlich um die Kunden zu beraten und Unterlagen, egal welchen Inhaltes entgegenzunehmen, also Leistungsanträge, Einkommenserklärungen, Kündigungen und natürlich auch AU-Meldungen.
Gruss
Czauderna

erfahrung,
geben se her, aber eigentlich und das naechste Mal schicken sie es per Post nach … 200km entfernt.

Hallo,
also die Antwort dieser Kasse ist unmöglich - darf aber nicht verallgemeinert werden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

200 km? Das hätte ich aber wirklich per Post geschickt. :smiley:
Meine TK hat die immer angenommen, wenn ich sie hingebracht habe, bis ich auf den Trichter kam, dass ich mir das sparen kann, da ich eh’ keinen Krankengeldanspruch habe (Beamtin, freiwillig gesetzlich versichert)…

Die Zweitschrift der AU wurde, nachdem behauptet wurde, dass die erste AU nicht angekommen sei, per „Einschreiben mit Rückschein“ geschickt. Den Rückschein habe ich bekommen. Durch dieses Prozedere verstrich aber die „7 Tage Klausel“ in der eben die KK informiert werden muss. Und darauf beruft sich die KK jetzt. Ausserdem wird der Erhalt dieses „Einschreibens mit Rückschein“ auch bestritten

danke

Hallo,
das sind nun zwei Probleme - erstes Problem - die Erste Post (normale Zustellung) kam bei der Kasse nicht an.
Es ist nicht Aufgabe der Kasse Nachforschungen anzustellen wo denn der Brief geblieben ist - wenn nix da ist, dann ist nix da. Insofern liegt die Beweispflicht beim Versicherten.
Das zweite Problem ist die Sache mit dem Rückschein - nehmen wir mal an, dass die Meldungen nun bei der Kasse
vorgelegen hätten, aber immer noch zu spät - dann wäre die Kasse verpflichtet gewesen eine Ermessensentscheidung zu treffen und ich behaupte einfach mal, die wäre zu deinen Gunsten getroffen worden - beweisen kann ich natürlich auch nicht.
Nun ist es aber so, dass auch der zweite Brief, diesmal als Einschreiben mit Rückschein, nicht bei der Kasse gelandet ist - wer hat denn nun den Erhalt des Einschreibens quittiert - das muss doch festzustellen sein (Nachforschungsauftrag bei der Post durch Absender).
Gruss
Czauderna