Kann eine Lohnerhöhung zurückgenomen werden?

Ich habe im Oktober 2016 eine Lohnerhöhung (lt. Lohnabrechnung) bekommen.
Ich war vom 5.10.3.11 auf Kur. Danach habe ich 14 Tage gearbeitet. Seit dem 21. November 2016 bin ich krank geschrieben. Vergangene Woche wurden mir meine Lohnabrechnungen für diesen Zeitraum zugeschickt. Mir wurde nachträglich die Lohnerhöhung abgezogen. November- u. Dezemberlohn war wieder wie vor der Lohnerhöhung.
Frage: Ist dies rechtmäßig?

Stand in der Abrechnung etwas von Erhöhung, oder wurde dir zusätzlich die Erhöhung auf einem anderen Weg mitgeteilt?
Vielleicht war das im Oktober einfach ein Fehler??

Auf der Lohnabrechnung stand NICHTS von Lohnerhöhung. Nur die Zahl (Bruttolohn) war eine andere. Mein Gedanke ging auch schon dahin, dass man sich mit einem „Druckfehler“ herausredet.
Jedoch: Hätten andere (Arbeitskollegen) auch ab diesem Zeitpunkt mehr Lohn erhalten, so wäre dieser Punkt kritisch zu betrachten.

Hi!

Öhm nö - niemand hindert einen Arbeitgeber daran, nur einzelnen Mitarbeitern eine Entgelterhöhung zukommen zu lassen.

Gruß
Guido

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Ja, es ist dein gutes Recht, dies kritisch zu betrachten, aber wie Guido auch bereits schrieb:

Hallo,

auf welcher Grundlage erfolgte denn die Lohnerhöhung ?

Gilt zB ein Tarifvertrag ?

Falls nein: Gab es vorher/nachher irgendwelche Gespräche oder gar schriftliche Ankündigungen bzw. Erklärungen der Lohnerhöhung ?

Könnte der AG sich evtl. auf „Irrtum“ berufen ?

Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat ?

Hallo,

anscheinend stand in einem Monat einfach mehr Geld auf der Lohnabrechnung, was nachträglich offensichtlich korrigiert wurde.

Gruß
Christa

Stehst du im Stundenlohn mit Zuschlägen?
Es kann sein, dass der Oktober und der November wegen falschen Zahlen während der Entgeltfortzahlung korrigiert wurde.
Hilfreich bei solchen Geschichten ist ein screenshot der Lohnbrechnungen, natürlich mit der persönlichen Daten geschwärzt.

Data