… gerichtliche, kloster-externe Betreuung zugewiesen bekommen?
Hallo,
entsprechend des § 1896 Absatz 1 BGB wird auf Antrag oder von Amts wegen für einen Volljährigen auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt, der dann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen hat. Dies schließt selbstverständlich Klosterschwestern oder Ordensfrauen mit ein. Hier gibt es keine kirchliche Privilegierung oder spezielles Kirchenrecht! Der Antrag ist beim für den Aufenthaltsort zuständigen Betreuungsgericht (Stelle im Amtsgericht) zu stellen.
Falls noch weitere Fragen bestehen, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Gruß crickelcrackel
… gerichtliche, kloster-externe Betreuung zugewiesen
bekommen?
Danke für die Hilfe, trotzdem glaube ich, dass der Orden bevorrechtigt die Betreuung zugesprochen bekäme.
Wer ein Leben lang dem Orden gedient hat, wird die Betreuung sicher auch schon vorab mit diesem geregelt haben.
Ich würde mich dieserhalb auch nicht gerne mit dem Orden anlegen,die „Hohe Frau“, meine Tante ist 97, und schon noch gut drauf,meine Frage war eher hypothetisch.
Danke nochmals
Gruß bernie 65