Erben können natürliche oder juristische Personen. Kann eine Stiftung erben?
Hallo!
Ja.
Schöne Grüße!
Prima, das wäre super!
Meine gesetzliche Erbin würde ich gerne enterben und jemanden anderen einsetzen. Danach soll es an die Stiftung gehen.
Ich hab lange überlegt, das wäre es!
Dann könnte ich Dir die Deutsche Stiftung Denkmalschutz empfehlen.
www.denkmalschutz.de
Übrigens, ganz enterben kann man zumindest Pflichtteilsberechtigte nicht (Kinder,Eltern)
Jo der Pflichteil, mehr nicht. Ich wackel mal zum Anwalt. Nun habe eine Idee, wer meine Hosenknöpf erben könnte. Eine Stiftung ist genau das, was mir vorschwebt. Wenn das ginge, super!
Theoretisch könntest du einfach „die Armen“ bedenken. Dafür gibt es in § 2072 BGB sogar eine Auslegungsregel:
„Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen.“
Klar geht das. Lass dich bei einer Stiftung deiner Wahl beraten. Alle seriösen bieten Beratungen zum Thema Erbschaft und Vermächtnis an, schließlich wollen sie ja im Erbfall im Sinne der Stiftungsaufgaben davon profitieren.
Infobroschüre als Beispiel: https://www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/PDF/Broschüren/DSD_AufdieZukunftbauen.pdf
Hmm, sie hat nicht geschrieben, sie weiß nicht, wohin mit dem Erbe, sondern die Frage war
Und die Frage wurde auch relativ früh beantwortet …
Eine Stiftung lebt nicht nur von Spenden, sondern legt das Geld gut an und gibt die Erlöse weiter, an humitäre oder wissenschaftliche, medizinische Zwecke. Das macht durchaus Sinn
Genau darum gehts mir. Der Empfänger soll erbfähig sein. Wenn ich keine Erben habe, bekommt es irgendwer oder der Staat. Ich will bestimmen, was damit geschiet! Dann wäre eine Stiftung ideal!
Aber das Erbrecht ist kompliziert. Drum beraten lassen. Jeder sollte ein Testament haben. Ferner das Testament beim Erbdingsbumsgeticht hinterlassen