Kann eine Suchmaschine Bilder im Netz finden?

Hallo an einen IT, der ich gerne wäre …

keine Angst-meine Frage ist absolut harmloser Art :smile:)

Eine berühmt-berüchtige Abmahngesellschaft fand ein Bild mit 3 Kassenbons auf meiner Homepage und verlangt nun viel Geld mit der Begründung, das Urheberrecht gehöre seiner Mandantin, der DPA, mit allen Exklusivrechten.

Nach ca. 3 Std. Recherche fand ich exakt dieses Bild
in einer jemenitischen Zeitung:

http://yemen-press.com/newsgfx/yp22-11-2011-667154.jpg

mit der direkten url zum Bild

http://sahafah.net/show537059.html


Des weiteren Bericht nebst Foto unter

http://www.n-tv.de/ratgeber/Kassenbons-enthalten-Gif…

Mit NTV und AFP kann „ich leben“, da diese beiden Unternehmen nicht durch diese Kanzlei vertreten werden
und ich diese Kassenbons auf einer Homepage durch ein eigenes Foto ersetzt habe.


Meine Frage an Dich bitte, da meine eigenen Möglichkeiten erschöpft sind:

„kann eine Suchmaschine alle URL’S zu Berichten eben mit diesem Bild finden, und sei es im Kongo?“

… und wenn ja, wie funktioniert das?


Nur wenn ich noch mindestens z w e i weitere URL’s mit weiteren Quellen „Kongo Press“, „Japanese Agency“ )oder was immer habe, neben Jemen und NTV / AFP, hat diese Abmahngesellschaft nichts mehr gegen mich in der Hand. (Dies betrifft natürlich auch andere deutsche Verlage außer dpa)!

Über Deine Hilfe würde ich mich sehr freuen, zumal mir absolut nicht bewusst war, dass ein Foto mit 3 Kassenbons überhaupt „schützenswert“ ist.

Dir eine Gute Neue Woche!

Besten Gruß von

Josef

Ja, das ist etwas heikel, denn wenn ich hier Rechtsberatung machen würde, wäre ich abmahnbar. Aber rein hypothetisch, ich würde hierauf eine Antwort geben, würde sie wohl so lauten:

  1. zur schöpferischen Höhe der drei Kassenbons
    Das abgebildete Objekt auf einem Foto ist von untergeordneter Bedeutung, das Urheberrecht liegt bei einem Fotografen, der das Werk geschaffen hat. Selbst wenn dieser einen Haufen Hundekot fotografiert, darfst Du dieses Bild nicht ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers verwenden, denn es ist sein geistiges Eigentum. Nichts hindert Dich daran, selbst einen Hundehaufen zu fotografieren und das Bild zu verwenden
  2. die mehrfache Verwendung eben dieses urheberrechtlich geschützen Bildes macht Dich nicht straffrei. Ich weiss nicht, wo Du das her hast. Wenn 15 Männer eine Frau vergewaltigen, geht Mann Nummer 16 doch nicht straffrei aus, „weil es die anderen auch gemacht haben“. Ich glaube, hier bist Du falsch informiert. Vielleicht macht es sich der Abmahner leicht und lässt Dich auf diesem Wege weitere Rechtsverstöße recherchieren, die er dann bequem ebenfalls abmahnen kann.
  3. Suchmaschinen haben Schwierigkeiten mit der Bildersuche, wenn das Bild nicht genau gleich heisst, oder mit Gleichen/Ähnlichen Meta-Informationen versehen ist, aber eine Google Bildersuche „Kassenzettel“ oder „drei kassenzettel“ o.Ä. brachte schon eine ganze Latte an Ergebnissen. Sonst hilft es natürlich eine Passage mit dem genauen Wortlaut in die Suchmaske einzugeben und Du bekommst alle Artikel, in dem es um das Gleiche geht, eventuell ist dort auch das Bild verwendet worden.

Daher lautet mein Rat: biete der Kanzlei einen Vergleich an, das Bild hast Du ja bereits entfernt, sende Ihnen eine strafunbewehrte Unterlassungserklärung unter Ausschluss einer Schuldanerkennung zu und damit Du da keinen Geständnisblödsinn reinschreibst, wie „tut mir auch leid, dass ich einen so hohen Schaden verursacht habe“ oder „das Bild konnte meines Erachtens doch nicht so viel wert sein, drum habe ich es verwendet“, lass dieses lieber von einem Anwalt formulieren, der sich mit neuen Medien, Urheberrecht und Konsorten auskennt.

Oder Du machst den Fotografen ausfindig, der Dir für ein kleines Honorar die Nutzungsrechte überlässt, wenn er die nicht exklusiv verkauft hat und dies am besten mit einer Zeitmaschine, bevor Du das Bild veröffentlichst…