Kann es mir schaden dass jemand fremdes meine Iban Nummer kennt?

Hallo,

kommt drauf an. Bei Privatpersonen ist das i.d.R. kein Problem. Aber Firmen, die auch per Lastschrift einziehen, können damit von Deinem Konto einziehen. Ist mir einige Male passiert (also völlig unbegründete Einzüge, keine Rechnung oder Ankündigung erhalten). Kannst man zwar retour buchen, muss man aber erstmal bemerken.

Gruß, Paran

Ich weiß nicht was ich noch mehr dazu sagen soll, steht eigentlich alles im Titel.

Spätestens wenn man eine Überweisung vornimmt oder von jemandem Geld bekommen will kennt der Betreffende die IBAN, für sich allein genommen ist das also noch nicht schädlich. Kritisch wird es, wenn jemand eine gültige PIN und TAN dazu weiß…

Hallo,

was hat die

gültige PIN und TAN dazu weiß…

mit der Kontonummer zu tun ???

Sobald jemand im Besitz der Kontonummer ist,kann er auch darauf Lastschriften ausführen.
Denn keine Bank prüft, ob derjeniege auch dazu berechtigt ist obwohl es in der Theorie so sein sollte.
Wird der Betrag nicht zu groß gewählt , fällt es auch den wenigsten Menschen auf.

Aus diesem Grunde sollt man ja auch einen Blick auf seine Kontoauszüge werfen. Ich pflege unklaren Lastschriften umgehend zu widersprechen ; wenn jemand meint begründet Geld von mir zu bekommen zu haben wird er sich schon melden…

Das mag man sich wünschen, aber sowohl in der Theorie als auch in der Praxis funktioniert eine solche Überprüfung nur, wenn dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen die Einzugsermächtigung (bzw. heute das SEPA-Mandat) vorliegt. Nun muß man sich nur noch überlegen, wem man das SEPA-Mandat im allgemeinen zuschickt und schon kommt man ganz leicht darauf, daß das Kreditinstitut des Zahlungsempfänger das Vorliegen eines SEPA-Mandates gar nicht überprüfen kann.

Hallo,

die Prüfpflicht liegt ja auch beim Kreditinstitut des Einreichers, zumindest in der Theorie.

In der Praxis wird das Kreditinstitut aber nur tätig, wenn „Hein Blöd“ am Schalter vorsprechen sollte und einen Lastschrifteinzug beim Weihnachtsmann verlangen würden (Hinweis Namen erfunden wegen Datenschutz).

Wird das ganze ONLINE eingereicht, prüft da kein Mensch.

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Da liegt sie nicht - auch nicht in der Theorie. Vielmehr ist es so, daß der Einreicher vertraglich verpflichtet ist, nur dann Lastschriften einzureichen, wenn ihm auch eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Das Kreditinstitut hat lediglich das Recht, sich die Lastschrift vorlegen zu lassen.

Daß das so geregelt ist, ist aus Kundensicht genauso unbefriedigend, wie es für jeden mit Verstand nachvollziehbar ist. Man stelle sich nur vor, die Telekom müßte jeden Monat für alle rd. 100 Mio. Verträge nachweisen, daß sie die Gebühren für Fest- und Mobilnetz vom jeweiligen Kunden einziehen darf.

Nein, wenn man regelmäßig (min. alle 4 Wochen) seine Kontoauszüge auf ungerechtfertigte Abbuchungen überprüft, ist das kein Problem.
Mein Tipp: die Kontoauszüge ausdrucken und in einem Ordner zuhause abheften und 5 Jahre aufheben.

Grüße
miamei