Kann gemeinnütziger Verein Kündigungsfrist verlängern?

Hallo ist es zulässig die Kündigungsfrist in ein laufenden Mitgliedsvertrag zu erhöhen und meine laufende Probezeit von 6 Monaten auf 3 Monate zu verkürzen?

Hab ich dann ein Sonderkündigungsrecht.

Wie verhalte ich mich wenn mir vom Verein keiner sagt wann ich meine Arbeitsstunden machen kann, obwohl ich Termine angegeben habe wann ich diese erfüllen könnte.

Vielen Dank.

Frage von Arbeitsrecht verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Hallo Limerick,
geht es auch ein bisschen ausführlicher, so dass man auch versteht was du möchtest?
Gruß
HM

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Hallo,

was hat

mit

zu tun, wenn es sich um eine Probezeit im Arbeitsverhältnis gem. § 622 Abs. 3 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
handelt?

Und bei dem hier

stellt sich die Frage, was denn konkret (und beweisbar) vereinbart wurde.

&tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort.

Es geht hier überhaupt nicht um ein arbeitsverhältnis.

Sondern um eine vereinsmitgliedschaft.

Bei der mitgliedschaftsvereinbarung wurde festgelegt dass entsprechend der Satzung eine Probezeit von 6 Monaten gilt spricht man innerhalb dieser Zeit kündigen kann ohne Kündigungsfrist.

Diese Probezeit würde eigentlich bis zum 18.04 gehen.

Nun wurde die Satzung bei einer mitgliedsversammlung geändert und die Probezeit auf drei Monate verkürzt, sowohl für bestehende Mitglieder als auch für neue Mitglieder.

Ist das denn rechtens oder steht mir die Probezeit zu die im Vertrag festgehalten wurde.

Zudem wurde bevor die mitgliederversammlung einberufen wurde man nicht vorgewarnt dass jetzt die Probezeit verkürzt wird bzw dass das Ein Ordnungspunkt ist der nach Beschluss sofort gültig ist.

Na Klasse,

Und wieso postest Du das dann im Unterforum „Arbeitsrecht“, wenn Du an einer zielführenden Antwort interessiert bist?

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Moin,

was Du da wissen möchtest, erschließt sich mir nicht. Nur soviel zum Vereinsrecht: Jeder Verein hat eine Satzung, und die kann er in geordneten Bahnen ändern. Punkt.

Lies mal die Satzung durch, ob sie den Begriff Sonderkündigungsrecht überhaupt kennt.

Gruß
Ralf

Das ist ohne weitere nicht erkennbar:

Da mir grad langweilg ist, drösle ich mal auf:

  • Du bist im Verein xy Mitglied geworden und dort gibt es eine „Probezeit“ innerhalb derer Du Deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen kannst
  • in diesem Verein muss man eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden ableisten

Probezeit:
Nun wurde in einer ganz regulären Mitgliederversammlung die Probezeit verkürzt und das passt Dir nicht. Warst Du denn in der Mitgliederversammlung dabei? Hast Du mitgekriegt warum die das so entschieden haben? Hast Du gar das Wort ergriffen und gesagt, warum Du das nicht gut findest? Und vor allem: warum stört Dich das so sehr? Denn auch nach drei Monaten kann man doch eigentlich recht gut erkennen, ob man diesen Verein mag oder halt nicht…

Arbeitsstunden:
Ich weiß ja nicht was genau das für ein Verein ist und was für eine Art von Arbeitsstunden das so sind. Aber in mir bekannten Vereinen ist’s nicht so, dass das Mitglied vorlegt, wann es genehm wäre, die Arbeitsstunden zu leisten sondern es gibt mehr oder weniger große und mehr oder weniger schlau kommunizierte „Aktionen“ (Renovierung, Reinigung, Pflege Vereinsgelände, administratives, Vereinsfeste, Dienste in einem ggf. vorhandenen Clubheim etc.) in deren Rahmen man seine Arbeitsstunden ableisten kann. Ist das bei Euch nicht so?

Dein Problem ist, dass Du am 18.10 Mitglied wurdest und „eigentlich“ bis zum 18. April Probezeit hättest. Nach der Mitgliederversammlung (wann war die denn genau?) endete Deine Probezeit jedoch schon am 18. Januar? [Alle Daten frei erfunden, es geht ums grobe Verständnis]

Und jetzt spekuliere ich: Du wolltest zum 18. April Deine Mitgliedschaft kündigen (unter anderem weil das mit den Arbeitsstunden nicht geklappt hat) und dachtest Dir, dass da ja noch ne Menge Zeit ist. Und dann warst Du überraschenderweise nach der Mitgliedsversammlung richtiges Mitglied? Soweit korrekt?

Falls meine Mutmaßung stimmt: was sagt denn der Vorstand zu dem Thema? Sprich, hast Du denen Deine Situation mal geschildert und drum gebeten, Deine Mitgliedschaft zum „sofort“ zu beenden? Normalerweise sind Vorstände grad in solchen Fällen doch sehr entgegenkommend, die wollen doch niemanden im Verein halten, der da nicht sein will. Außer es wäre ein Abzocker-Verein, der um jeden Preis Deinen Mitgliedsbeitrag bis zum normalen Kündigungstermin haben will.

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Bei der Mitgliederversammlung konnte ich nicht anwesend sein.

Hab alles per Zufall mitbekommen. Wurde nach der Kündigung aus der Whatsappgruppe entfernt über die man alle Informationen erhielt.

Auch wurden alle Anfragen ignoriert wann ich meine regulären Arbeitsstunden ableisten kann.

Und wann ich in der Probezeit kündige obliegt mir ja selber und wenn ich das erst 2 Tage vor Ablauf mache. Unabhängig ob es sich um eine Vereinsmitgliedschaft handelt, Arbeitsvertrag o.ä. daher erfolgt eine Kündigung in einer Probezeit auch ohne die Pflicht der Angabe des Grundes.

Vielen Dank!

hier wüsten Fluch einsetzen

Okay, sowas kommt vor im Gedränge.

Gibt’s bei Euch keine Protokolle? Die werden ja häufig im Mitgliederbereich der Internetseite veröffentlicht.

NACH WELCHER KÜNDIGUNG DENN?

Also nochmal:

  • wann war die Mitgliederversammlung?
  • wann hast Du gekündigt?

Und vor allem: WAS WILLST DU JETZT?

Die mitgliederversammlung war am 25.01 und gekündigt habe ich am 01.02.

Sprich vor der mitgliederversammlung war ich noch in der Probezeit und nach der Mitgliederversammlung nicht mehr mit der Satzungsänderung.

Es gibt kein Internetauftritt vom Verein.

Mir verweigert man ja alle Informationen da man alle meine Anfragen ja ignoriert.

Der teilweise unprofessioneller auftritt vom Vorstand ist auch einer der Gründe weshalb ich gekündigt habe.

Ich und sowohl die anderen die während der Probezeit gekündigt haben gehen davon aus dass das dort Willkür ist um für weitere drei Monate die Mitgliedsbeiträge zu kassieren.

Das ist doch gut - dann hattest Du überhaupt keine Chance mehr, in der dann verkürzten Probezeit zu kündigen.

Du hast aber jetzt zum 17. April gekündigt und das ist auch schriftlich bestätigt?

Darf ich indiskreterweise fragen, von was für einer Summe wir da so reden? Und wie viele Leute betrifft das außer Dir noch? Und wie groß ist der Verein? Also seid Ihr 3 Leute von 1000 oder 25 von 50?

Und was passiert mit den Arbeitsstunden? Musst Du da irgendwas noch ableisten / Ersatzzahlung leisten?

Was für Anfragen? In welcher Form? Und wer ist „man“?

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Es geht um das Vereinsrecht.
Gültigkeit hat die Satzung, die am Tage der Erklärung des Austritts (nicht „Kündigung“) wirksam war. Dazu ist der Tag der Eintragung beim Vereinsregister des Amtsgerichts maßgeblich.

Vermutlich hat der Verein neben der normalen Frist zum Vereinsaustritt eine andere, kürzere Frist während einer „Probezeit“ bestimmt. Das darf er, so lange die Frist zwei Jahre nicht übersteigt.

Nun mal schnell gucken, dass man Einsicht ins Vereinsregister bekommt.
Geht das auch über das Registerportal, findet man dort Satzungen?

helpster.de sagt:

Wie Sie die Vereinssatzung einsehen können

[…]

  • Eine weitere Option ist das Vereinsregister. In Deutschland ist jeder eingetragene Verein in einem Vereinsregister aufgeführt. Zu diesem Eintrag gehört auch eine Abschrift der Vereinssatzung. Das Vereinsregister finden Sie in der Regel im jeweiligen Amtsgericht. Da das Vereinsregister öffentlich ist, brauchen Sie keinen besonderen Grund, um eine Abschrift anzufordern. Gehen Sie einfach zum Amtsgericht oder rufen Sie dort an, um eine Kopie der Abschrift zu bekommen.

  • Auch in Verbindung mit dem Vereinsregister kann das Internet sehr nützlich sein, denn seit 2007 gibt es ein bundesweites Registerportal. Über dieses Portal erhalten Sie Einsicht in die Vereinsregister von jedem Bundesland, leider kann es vorkommen, dass nicht alle Vereine in diesem Portal eingetragen sind.

Ich habe im Vereinsregister nach „unserem“ Reit- und Fahrverein geschaut (was mir so spontan beim UP einfiel). Die sind zwar dort eingetragen, aber bei DK (Dokumente) steht da nur:
grafik
und es wird leider kein Dokument angezeigt.

Viele Grüße
Christa

Grundsätzlich können Satzungsänderungen durch eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wenn die Satzung geändert wird, müssen alle Mitglieder über die geplanten Änderungen informiert werden und haben das Recht, an der Abstimmung teilzunehmen.

In deinem Fall wurde die Satzung geändert und die Probezeit für alle Mitglieder auf drei Monate verkürzt. Dies gilt auch für dich, obwohl zuvor eine längere Probezeit vereinbart wurde. Die Änderung der Satzung betrifft alle Mitglieder gleichermaßen, unabhängig davon, ob Sie bereits Mitglied waren oder neu beigetreten sind.

Es ist zwar verständlich, dass du dich auf die ursprünglich vereinbarte Probezeit verlassen hast, jedoch musst du dich auch den Änderungen in der Satzung des Vereins anpassen. In diesem Fall bedeutet das, dass Ihre Probezeit nun auf drei Monate verkürzt ist.

Bist du der neue Chatbot?

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Nein, wieso? Fühle mich aus Fleisch und Blut. Aber Danke für Dein freundliches Hallo. Ich wusste nicht, dass es nur einem auserwählten Kreis erlaubt ist zu antworten.

Deine Diktion und die ausgesprochen niedrige Konzentration von Inhalt in Deinen Wortreihen ist typisch für die Verwendung von kinschdlichen Deppen für das „Verfassen“ von Antworten.

Wer sagt das denn?

Versuche doch mal, etwas zu formulieren, was die Bezeichnung „Antwort“ wert ist - kein Mensch wird sich dann daran stoßen.

Glück auf!

MM

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Das hat damit nichts zu tun, es trifft auch nicht zu. Meine Zweifel ergaben sich, wie @Aprilfisch in seiner Antwort genauer beschrieben hat, aus der Art der Inhalte deiner Antworten, die mich doch sehr an die Fornulierungen der Antworten von ChatGPT erinnert.

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Sagt ausgerechnet die, die auch schon so einen „Beitrag“ gepostet hat. Gestern, vorgestern oder vorvorgestern.
Brett und Thread weiß ich nicht mehr, ich weiß nur noch daß ich den Kopf geschüttelt und mich gefragt habe, ob Du von allen Geistern verlassen wurdest.