Hallo,
guten Tag. Ich habe ein großes Problem. Am Besten beschreibe ich Kurz wie ich ich zu meiner jetzigen Lage komme. Ich komme aus Russland und bin Herbst 2014 nach Deutschland gekommen um hier zu studieren. Selbstverständlich habe ich auch das entsprechende Visum § 16 Abs.1 erhalten. Leider lief das Studium nicht so gut. Ich musste oft arbeiten den das Geld reichte nicht aus. Jetzt habe ich im Mai einen Vertrag für Vollzeit bekommen und die Genehmigung ebenfalls dafür erhalten. Als dieser ganz normal ausgelaufen ist, habe ich neue Wege gesucht und wurde an einer Ausbildungsstelle für Theaterpädagogik (staatlich anerkannt) angenommen. Diese wird durch den ESF (Europäischer Sozialfond) getragen, allerdings brauche dafür den Bewilligungsbescheid für ALG II mindestens. Ich habe bereits mehr als 360 ganze Tage in Deutschland gearbeitet. Nun habe ich aber eine Absage vom Jobcenter bekommen, wo drin steht, dass auf dessen, dass ich das Visum für Studium habe, kein Anspruch auf das ALG (Arbeitslosengeld) besteht. Drunter wird noch §7 SGB2 aufgeführt. Ich habe aber bereits mehr als 360 Tage Vollzeit gearbeitet und Steuern wie in die Rentenversicherung eingezahlt und die Zustimmung für die Ausbildung von der Agentur für Arbeit erhalten. Was kann ich jetzt machen? st es so gerecht? Schließlich war ich ein ganz normaler Arbeitnehmer auch.