Kann ich als EU-Bürger krankenversichert bleiben?

Hallo, wenn ich für längere Zeit von Deutschland nach Österreich umziehe und dort meinen 1. Wohnsitz anmelde, kann ich dann meine deutsche Krankenkasse beibehalten, wenn ich weiterhin hier in Deutschland einen Arbeitgeber habe und meine Beiträge bezahlt werden?
Grüße kahlken

Hallo,
so, wie geschildert - ja !
Gruss
Czauderna

Hallo, und was ist nach 3 Monaten? Irgendwo steht, dass man einen Einkommensnachweis bzw. Vermögensnachweis vorlegen muß. Stimmt das? Gruß kahlken

Hallo,

frage doch einfach mal Deine KK unter dem Stichwort „Grenzgänger“.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
so, wie geschildert könnte auch eine Entsendung vorliegen - einfach mal googeln mit dem Begriff „Entsendung und Krankenversicherung“.
Gruss
Czauderna

Moin,

es wäre vielleicht sinnvoll, ein paar Worte mehr zu schreiben. Dass du nach Klagenfurt ziehen möchtest, wissen wir schon. Wie sieht das denn genau aus mit deiner Arbeit? Was hat dein AG genau gesagt oder vorgeschlagen? In grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen lauern einige Fallstricke.
Falls du nicht mehr schreiben magst, schließe ich mich Günther an, mach einen Termin mit deiner Krankenkasse und lass dich beraten.
Normalerweise müsste auch das Lohnbüro deines AG wissen, wie solch eine Konstellation sv-rechtlich zu beurteilen ist.

Data

Hallo,

Variante 1:
Man zieht auf Dauer nach A und arbeitet aber tatsächlich weiterhin in D
-> dann zahjlt man alle Sozialversicherungsbeiträge nach den dt. Regeln. Man bekommt von der dt. Krankenkasse einen EU-Vordruck, den man der österr. Krankenkasse vorlegt, und von dort erhält man Sachleistungen nach den österr. Regeln. Für das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit gelten weiterhin die dt. Regeln.

Variante 2:
Man wird vom dt. Arbeitgeber befristet für maximal 24 Monate nach A entsandt und lebt und arbeitet nur vorübergehend in A. Dann gelten für die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin die dt. Regeln. Mit der Rückseite der dt. Versichertenkarte erhält man in A die Leistungen nach österr. Recht. Für das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit gelten aber weiterhin die dt. Regeln.

Gruß
RHW

Hallo Fips,
danke, aber ich bin mir keiner Schuld bewusst.
Gruss
Czauderna

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