Kann ich als HartzIV-ler auch für Sachwerte arbeiten

Hallo, ich bin gerade HartzIV-ler geworden und habe eine Wohnung bekommen. Da ich gar nichts hatte, hat ein alter Bekannter mir sehr viele Möbel, Elektrogeräte, Besteck, Geschirr u.v.m. gegeben/verkauft, mit der Bedingung, ihm bei seinem Hausumbau ca. 3-4 Monate zu helfen. Er würde mir dann einen befristeten Arbeitsvertrag über 100.- € schreiben. Als Sachwerte wären: Kost, Logis, Fahrt und die Möbel etc.
Meine Frage: Kann ich dies beim JC eventuell als Saisonarbeit angeben, weil ich dann auch ca. 600 km weit weg von zu Hause arbeiten würde ?

Das ist ganz heikel.
Für die Zeit der Beschäftigung wärst du voraussichtlich ohne Leistungsbezug.
Wer zahlt dann deine Krankenversicherung?
Die Sachwerte fallen voll ins „fiktive“ Arbeitsentgelt. NETTO!
Wer zahlt während deiner „Saisonarbeit“ die Miete weiter?

Im Zweifelsfall hätte das Jobcenter dir eine Grundausstattung an Mobiliar und Einrichtung bezahlen/ stellen müssen.

… das verstößt so gegen ziemlich alles hier im Staate…

Mindestlohn
Versicherungspflicht
Aktive Arbeitssuche
und vor Allem: die Struktur des Jobcenters…

Mit anderen Worten: selbst wenn allen Beteiligten weder Schaden noch Kosten entstehen - so ist das doch unmöglich, da einen geordneten Weg zu bauen

LG
Ce

Servus,

rechne das doch mal in Geld um.

Damit kannst Du ermitteln, was der Bakannte mit diesem windigen Konstrukt alles an Sozialabgaben und Steuern hinterzieht, und ob Du in der Zeit überhaupt noch ALG II bekommst - je nachdem, was da alles zusammen kommt, kannst Du damit leicht bei einem Brutto von zwei- oder dreitausend Euro liegen - damit bist Du nicht bloß ruckzuck aus dem ALG-II-Bezug draußen, sondern auch, wenn Du das Einkommen so, wie Ihr vorhabt, verschweigst, beim Staatsanwalt zum Kaffee eingeladen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

dürfte hier gewährleistet sein.

Der Sachlohn

kann leicht den Wert von 5.000 € erreichen, und damit wäre der Arbeitgeber aus dem Schneider.

Steuerhinterziehung, Betrug durch den Arbeitnehmer (wegen Erschleichung von Sozialleistungen) und durch den Arbeitgeber (wegen vorsätzlicher Verkürzung von SV- und KV-Beiträgen) sind allerdings schon eine ausreichende Latte dafür, dass beide aus der Geschichte als Vorbestrafte hervorgehen. Kein Richter wird sich davon überzeugen lassen, dass beide geglaubt haben, es sei kein Lohn, wenn jemand mit Kartoffeln, Sammelbildchen oder Deputatsbier bezahlt wird.

Schöne Grüße

MM