Kann ich als Justizfachangestellte mit 1 Jahr Berufserfahrung den Wirtschaftsfachwirt machen?

Hallo,

als ich habe 2011 meine 3jährige Ausbildung zur Justizfachangestellten beendet und habe dann bis März 2013 in dem Beruf gearbeitet. Nun würde mich interessieren ob ich die Weiterbildung zur Wirtschaftsfachwirtin machen kann. Oder einen anderen Fachwirt.

lg
fleurchen

Hallo,

ja, laut Wikpedia kannst du damit zur Prüfung zugelassen werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsfachwirt#Pr…

Viele Grüße
Markus

Die Wirtschaftsfachschulen habe die Studienvoraussetzungen beschrieben. Die entsprechenden Fachberater der Schulen können das verbindlich beantworten
Bitte dort anrufen

Fleurchen, deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Trotzdem viel Erfolg!
Gina

Ein Blick in die entsprechende Verordnung kann hilfreich sein:

"§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf

(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogen Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1"

Damit dürftest du die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungsteilnahme beim Geprüften Wirtschaftsfachwirt erfüllen.

Ein anderer Fachwirt der IHK, der für dich in Frage käme, fällt mir gerade nicht ein.

Hallihallo, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, frage bitten bei den Universitäten nach.
lg

Hallo, empfehlenswert und kostengünstig ist der Abschluss an einer VWA (Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) als Dipl.-Betriebswirt VWA oder Dipl.-Verwaltungswirt VWA.
Gruß

Hallo,
also ich fühle mich einerseits geehrt für das Vertrauen, andererseits muß ich mich leider doch auf mein AltersHandicap berufen. In der praktischen Berufswelt bin ich sicher nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.
Aus meiner Erfahrung will ich aber empfehlen, die nächst erreichbare Berufsberatung bzw. das JobCenter aufzusuchen oder auch die Industrie- u. Handelskammer oder die entsprechende Hoch- bzw. FH, es kommt ja auf den jeweiligen Wohnsitz und das Bundesland an.
Eine gute Adresse für zweitberufliche Fortbildung sind die VWA’s, die Ausbildung habe ich ja selber hinter mir. Allerdings ist bei berufsbegleitender Zusatzbildung auch wieder einiges wichtig und eine umfassende Info bzw. Beratung unerlässlich. In jeder größeren Stadt gibt es „Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie - VWA“. Die Voraussetzungen sind immer Schulabschluß + Berufs-Abschluß + Praxis aber das allein genügt sicher nicht.
Ich empfehle eine ausführliche „Rundreise“ durch alle Bildungs- und Fortbildungs-Einrichtungen incl. Suchmaschinen im Netz. Garantiert gibt es jede Menge Foren mit Querinfo und jeder muß seine eigene Vita abgleichen, da helfen keine allgemeinen Ratschläge.

Viel Erfolg und eine Prise Glück …
Quember

Hallo,

kannst du, guck selber http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest….
Für andere Fachwirte mußt du auch dort suchen.

Gruß
Otto

Guten Tag,
ich halte die Weiterbildung zur Witschaftsfachwirtin für eine sehr gute Idee. Unter dem folgenden Link findest Du umfassende Informationen dazu: http://www.ibb.com/uploads/A-M-1206.pdf
Solltest Du arbeitslos sein ist es auch möglich diese Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit finanzieren zu lassen.

Viel Erfolg

Hallo,

das wird nicht gehen, denn dafür muss man in einem einschlägigen Beruf die Ausbildung als auch die Arbeit absolviert haben. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen IHK.

Beste Grüße

F. Seiler

Liebes Fleurchen,
die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Prüfung hast Du erflüllt, unter dem Gesichtspunkt, dass Du einen entsprechenden Lehrgang bei einer IHK besuchst. Es wäre die für Deinen Wohnohrt zuständige IHK. Dort müsstest Du Dich anmelden und dort erzählt man Dir auch alles über die Zulassungsvoraussetzung und das Zulassungsverfahren bzw. händigt Dir entsprechende Unterlagen aus. Es kann möglich sein, dass die für Dich zuständige IHK die Prüfung und die Lehrgänge nicht anbietet. Das wird man Dir dann aber sagen und auch, wo Du Dich dann anmelden solltest.
Mit freundlichem Gruß
Rudmaus