Ein Blick in die entsprechende Verordnung kann hilfreich sein:
"§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogen Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1"
Damit dürftest du die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungsteilnahme beim Geprüften Wirtschaftsfachwirt erfüllen.
Ein anderer Fachwirt der IHK, der für dich in Frage käme, fällt mir gerade nicht ein.