ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, angefangen habe ich als Studentische Aushilfe 01/2014 und bin seit dem 01/2015 als Vollzeit Mitarbeiter in Befristung - keine Sachgrund- .
Kann ich auf eine Entfristung meines Arbeitsvertrags bestehen? Mein Arbeitgeber will meinen aktuellen Vertrag zum 02.2017 auslaufen lassen.
Hallo, warum willst Du vorher raus ?
Der Wechsel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis berechtigt in den mir bekannten Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu einer vorzeitigen Kündigung.
Viel Glück
Barmer
Der TO möchte seinen Vertrag nicht beenden sondern vom Arbeitgeber verlangen, dass er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird
Verlangen kannst du alles, aber wenn dein Arbeitgeber jetzt schon ankündigt, das er ncht verlängern will, wird er einer Entfristung nicht zustimmen. Dann bliebe nur der Klageweg aber die Chancen sind gering
Hallo,
ziemlich mutige Behauptung angesichts der wenigen Fakten.
Aufgrund des beschriebenen"vorher-Arbeitsverhältnisses" könnte eine Prüfung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
sehr wohl empfehlenswert und aussichtsreich sein, wenn die Verträge tatsächlich beim selben AG aufeinander gefolgt sind.
&Tschüß
Wolfgang
Hi!
Wie viele Mitarbeiter hat denn das Unternehmen?
Gibt es einen anwendbaren Tarifvertrag?
Existiert eine Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat)?
Ist der Vertrag ab 01.2015 schriflich direkt auf mehr als 2 Jahre (die wären ja am 31.12.2016 vorbei) befristet?
Wie lange existiert das Unternehmen denn?
Bist Du ganz sicher, dass kein Sachgrund existiert?
Er muss nicht genannt werden - wenn ausdrücklich eine sachgrundlose zeitliche Befristung vereinbart ist, dann wäre es natürlich klar.
VG
Guido