Kann ich auf einen Techniker bestehen?

Hallo, mein PC ist zum 2. mal in der Garantie Zeit kaputt. Das erste mal als ich angerufen habe, hieß es ich müsste den Pc einschicken. Ich sollte ihn verpacken und er würde abgeholt werden. Ich hab ihn also verpackt und gewartet, nach 1,5 wochen kam immer noch keiner. Darauf hin habe ich bei Medion angerufen und mit wurde ein Termin für einen Techniker gegeben. Was ich persönlich auch super fand. Also der Techniker kam und hat meinen Pc repariert.

Jetzt, 1 Jahr später und einen Monat vor ablauf der Garantie ist mein Pc schon wieder kaputt. Es ist genau der selbe Fehler wie beim letzten mal. Also das Netzteil ist kaputt.

Hab da also wieder angerufen und den Fehler geschildert. Und es hieß ich müsste meinen Pc einschicken und das es nicht möglich sei einen Techniker vorbei zu schicken

So nun also zu meiner Frage. Habe ich das Recht auf einen Techniker zu bestehen?

Hallo,

nein, das Recht auf einen Techniker besteht nicht. Wir befinden uns ja jetzt nicht mehr im Gewährleistungsrecht sondern ist es ein Garantiefall. Die Garantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Hersteller in diesem Fall, die Ihnen eine Schadensersatzleistung zusichert. Auf welche Art und Weise der Hersteller den Schaden beheben möchte ist ihm freigestellt.

Beste Grüße

Alao ich kenn mich da leider auch nicht aus (Justitia ist nicht mein Fachgebiet),aber an Deiner Stelle würde ich auf nen Techniker bestehen,weil dieser Fehler wiederholt auftritt. Also bleib dran,die zieren sich gern!

Hallo Just4Musik,

zu Garantie:
Du meinst die zweijährige Gewährleistungfrist! Als Garantie bezeichnet landläufig die Zeit in der man sein Ware so reklamieren kann; der Händler/Hersteller ist in der Beweispflicht, das die Ware evtl. durch Faschbehandlung/Fehlbedienung schadhaft ist. Dies ist gesetzl. für das erste ½ Jahr so, danach muss du beweisen, das der Mangel ursprünglich vorhanden war. Einige Hersteller/Händler räumen dem Kunden freiwillig eine längere Garantie ein.
In deinem Fall sollte es diesbezüglich kein Problem sein, da der Fehler schon mal aufgetreten ist und Medion meines Wissens Medion drei Jahre Garantie gibt.

Erfüllungsort der Gewährleistung ist dort, wo die Ware typischerweise benutzt wird, aber ein Recht auf ein Vor-Ort-Service (Techniker) hast du nur, wenn dies vertraglich so vereinbart/zugesagt wurde oder wenn ein Versand eine unbillige Härte dastellen würde. Also bei einem Rechner eindeutig nicht der Fall, da muss du dulden das Medion diesen auch auf eigene Kosten abholen lässt (§439 BGB). Selbst einpacken und versenden muss du allerdingst nicht, aber Recht haben und Recht bekommen sind bekantlich zwei Paar Schuhe. Wenn du noch die Werbeunterlagen von ALDI hast, schau einfach nach, ob ein Vor-Ort-Service mit beworben wurde, aber meistens wirft man so etwas ja weg.

zu Medion:
Der Service bei Medion ist bekanntlich Suboptimal, dafür bekommt man viel Ware für den Preis. Ich habe auch schon entsprechende Erfahrungen sammeln dürfen.
Eine kostengünstige Hotline wird nicht angeboten, auf Mails wird, wenn überhaupt nur zögerlich und dann allgemein geantwortet. Ich kann mir den Eindruck nicht erwähren, das der Service personell völlig überfordert ist.
Da du den Rechner vermutlich bei einer ALDI-Filiale vor Ort gekaufst hast, kannst du diese auch dort reklamieren und zur Nacherfüllung abgeben, da dies dein Vertragspartner ist. (Einfach mal bei Stiftungs-Warentest googeln). Aber jetzt damit in die ALDI-Filiale zu maschieren hat wenig Zweck, dort wirst du nur abgewimmelt und schriftlich bekommst du auch nichts, du wirst nur an die Hotline des Herstellers verwiesen.
Ich mache es jetzt immer so, dass ich Reklamationen erst per Mail versende und wenn keine Reaktion erfolgt, ich dies per Fax bei der Regionalzentrale des Discounter unter Hinweis der Rechtslage reklamiere. Meistens geht es dann plötzlich ganz schnell. Man bekommt eine Antwort per Post mit direkten Ansprechpartner.

mfG

Hallo,
die Frage betritfft ein privatrechtliches und kein öffentlich-rechtliches Problem. Ich bin also nicht der richtige Ansprechpatner.
Gruß
jotti

Hallo,

das ist leider nicht mein Fachgebiet, aber ich denke nicht, dass diese Möglichkeit besteht. Innerhalb der Garantie ist der Anbieter verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Aber WIE er dies tut, bleibt erstmal ihm überlassen. Details hierzu stehen wahrscheinlich im Kleingedruckten des Kaufvertrages bzw. in den AGB’s.

Leider ein bisschen spät… Ein Anrecht auf einen Techniker haben Sie wohl nicht. Berlinois