Auf meiner Wiese, die außerhalb eines Wohngebietes liegt, ist viel Platz. Nun möchte ich auf der Wiese, die neben meinem Haus im reinen Wohngebiet benachbart liegt, einige Spielgeräte aufbauen. Was spricht dagegen?
Hallo,
wenn du einen öffentlichen Spielplatz bauen möchtest, müssen die Spielgeräte geprüft sein! Es geht ja um die Sicherheit. Und man muss sich Gedanken machen, wer haftet, wenn sich ein Kind verletzt? Am besten mal bei Stadt oder Gemeinde nachfragen.
Voraussichtlich das Baurecht. Auf jeden Fall zunächst einmal unverbindlich beim Bauamt vorbeischauen, bevor es hinterher ein böses und teures Erwachen gibt.
Äh, er schrieb etwas von SEINER Wiese, nicht von irgendeiner. Und man weiß nicht, was er mit Spielgeräten meint, da kam gleich jemand auf die Idee „Spielplatz“. Wenn es eine Schaukel und eine Rutsche oder so etwas ist … Das sollte man vielleicht erstmal klären.
Gruß
Christa
Danke - ich war sicher, da stünde „auf einer Wiese“.
Zeit, um von +2 auf +2,5 Dioptrien zu gehen… hab das Dings mal gelöscht jetzt.
Schöne Grüße
MM
Der „Jemand“ schrieb auch: Wenn…
Wenn er das Grundstück nicht einzäunt und andere Kinder dort spielen, kann das schon Schwierigkeiten machen!!
Ich würde aber auch nicht fragen, wenn ich nur für meine eigenen Kinder ne Rutsche aufstelle!
Danke für diesen wichtigen Hinweis. Fragen kostet erst einmal nix. Und besser ist es, sich vorher zu erkundigen.
Für mich stellt sich schon die Frage, ob meine Wiese nicht nur als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden darf… Ne kleine Rutsche wäre zwar wohl nicht so schlimm, aber ich möchte schon sowas wie ein Holzhochhaus bauen. Und Tiere will ich auf keinen Fall rumlaufen haben.
auch das ist Sache der Gemeinde. Sinnvoll ist, dem Rat von @Wiz zu folgen - dann kannst Du z.B. zwei Fliegen mit einer, wenn nicht gar fünf Fliegen mit zwei Klappen schlagen.
Schöne Grüße
MM
Danke für die netten Hinweise. Es ist doch nicht so einfach, von einer Wiese eine Spielwiese für die Enkel zu machen. Ist wohl billiger, vorher die Gemeinde und die Baubehörde zu fragen.
Nochmals herzlichen Dank.
Dann hast du bei den Antworten nicht aufgepasst.
Wenn du für deine Enkel ein paar Geräte aufbaust und da hin und wieder auch deren Freunde dazu kommen, darfst du für den Privatgebrauch zugelassene Geräte aufbauen oder solche selber bauen.
Falls jedoch die Kinder der halben Nachbarschaft sich da austoben weil der Garten öffentlich zugänglich ist und sich der Platz zu einem öffentlichen Spielplatz entwickelt - dann gelten strengere Vorschriften inkl. anmeldung; Abnahme durch die BG und und und…