Kann ich bei einem Zitat u.a. 204, 373, 623, und insbes. S. 409 verwenden?

Ich zitiere kein langes Zitat, nur das Wort „Zwangsgemeinschaft“, das H.G. Adler für die Gefangenen im Lager Theresienstadt (1941-1945) geprägt hat.

Der Verweis lautet:

Adler, H.G.: Theresienstadt 1941-1945. Das Antlitz einer Zwangsgesellschaft, Tübingen 1955.; vgl. ebd., u.a. S. 204, 314, 450, 565, 673, insbes. 237 f.; Der Begriff wurde durch H.G. Adler geprägt.

Bin mir nicht sicher ob ich das so machen kann, ob ich mich lieber nur auf eine Seite oder sogar nur den Titel beschränken sollte, oder ab ich alle Seiten (sehr viele) aufzählen sollte. Würde gern zeigen, dass er auf S. 237 f. naher erläutert, was er unter der Bezeichnung versteht, und zeigen, dass er den Begriff durchgängig verwendet.

Moin,

das Einfachste ist, wenn Du schreibst: H.G. Adler, Theresienstadt, passim, bes. S. 237f

Gruß - Rolf

Hallo,

das

das Einfachste ist, wenn Du schreibst: H.G. Adler,
Theresienstadt, passim , bes. S. 237f

kannte ich noch nicht … danke, noch etwas dazugelernt. :smile:

Gruß
Christa