Kann ich das Auto als Bürge vom Kreditnehmer übernehmen?

Hallo!
Vor ca 2 Jahren habe ich meiner Freundin als Bürge für ein neues Auto gedient. Inzwischen ist sie meine Exfreundin und sie kam schon mit einigen Raten in Verzug, diese hat sie dann aber nach einer mahnung bezahlt.
Nehmen wir mal an sie kann die Raten wirklich irgendwann nicht mehr zahlen und ich muss die restlichen raten bezahlen. Habe ich dann ein Anrecht auf Herausgabe des Fahrzeugs wenn ich schon den Rest bezahlen muss?

Danke

Hallo

Ich glaube, der Gläubiger wäre verpflichtet, erstmal alles Pfändbare (also auch das Auto) zu pfänden, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.

Wenn du das Auto gerne hättest, könnte man ja evtl. mit dem Gläubiger darüber verhandeln, der das Auto vermutlich nicht gebrauchen kann.

Viele Grüße

Worauf stützt sich denn dieser Glaube?

Du wirst es ahnen: Deine Theorie ist falsch. Der Gläubiger kann den Bürgen sofort in Anspruch nehmen. Theoretisch kann sich dieser zwar auf § 771 BGB berufen, aber in der Praxis verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage in der Bürgschaftsurkunde.

Davon abgesehen, ist ein Kreditinstitut kein Autohaus. Wenn da zwangsvollstreckt und das Auto gepfändet wird, wird es umgehend verwertet und nicht sechs Wochen auf dem Parkplatz vor der Zentrale des KI zum Verkauf angeboten.

Der Ablauf ist also folgender: Kreditnehmer zahlt nicht, Bürge wird aufgefordert zu zahlen und dann ist die Sache für das Kreditinstitut erledigt. Der Bürge darf sich dann gerne an den Gläubiger wenden und gem. § 774 BGB die Rückzahlung des von ihm geleisteten Betrages verlangen. Wenn ihm stattdessen das Fahrzeug angeboten wird, kann er darauf eingehen, aber Anspruch auf die Karre hat er ganz sicher nicht, sofern das nicht anderweitig vertraglich vereinbart wurde.

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Nein, denn der Sinn eines Bürgen ist ja gerade, diesen aufwendigen Prozess zu vermeiden.

Gruß,
Steve

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Wenn du dir schon die Mühe machst, mir in vielen oder allen Aspekten darzulegen, inwiefern meine Vermutung falsch war, könntest du doch auch bitte die eigentliche Frage des Fragestellers beantworten, ob der nämlich ggf. ein Recht auf Herausgabe des Autos hätte.

Sonst sehe ich nämlich in meiner Theorie bestätigt, dass es dir nur darum geht, anderen (oder genau mir) Fehler nachzuweisen.

Die Frage habe ich beantwortet:
Der Ablauf ist also folgender: Kreditnehmer zahlt nicht, Bürge wird aufgefordert zu zahlen und dann ist die Sache für das Kreditinstitut erledigt. Der Bürge darf sich dann gerne an den Gläubiger wenden und gem. § 774 BGB die Rückzahlung des von ihm geleisteten Betrages verlangen. Wenn ihm stattdessen das Fahrzeug angeboten wird, kann er darauf eingehen, aber Anspruch auf die Karre hat er ganz sicher nicht, sofern das nicht anderweitig vertraglich vereinbart wurde.

Und ich frage mich weiterhin, warum Du solche Fragen glaubst „beantworten“ zu müssen - erst recht, wenn Du schon mit den Worten „ich glaube“ anfängst. In dem Moment müßte man doch eigentlich stutzen, auf „abbrechen“ klicken und sich eine andere Beschäftigung suchen.

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Ich danke euch Beiden

Ist auch nicht schwer, oder?

Was glaubst du eigentlich, wem deine falschen Antworten irgendwas nutzen? Ist dir noch nie eingefallen, dass sie im Gegenteil Schaden anrichten können, wenn sich irgendwer gutgläubig darauf verlässt?

Dieter Nuhr ist dir ein Begriff?

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  • Erstens: Wenn ich eine Antwort mit den Worten beginne: "Ich glaube, … ", dann sollte doch eigentlich jedem klar sein, dass es sich nicht um gesicherte Kenntnisse handelt, auf die man sich gutgläubig verlassen kann.
  • Zweitens gibt es immerhin ein Gesetz, in dem genau das steht, was ich gesagt habe. Insofern handelt es sich theoretisch gesehen gar nicht mal um einen Fehler. (Dass es sich praktisch gesehen doch um einen Fehler handelt, weil es anscheinend üblich ist, auf diese Einrede der Vorausklage zu verzichten ist schon klar).
  • Drittens halte ich es durchaus für möglich, dass der Fragesteller nicht annähernd so schnell Antworten bekommen hätte, wenn ich nicht zunächst diese Antwort gegeben hätte. - Welcher richtige Experte hat denn Lust, dauernd für lau Rechtsberatung zu geben? Ein Expertenforum auf Gegenseitigkeit, wie das ursprünglich mal gedacht war und wohl auch einige Jahre praktiziert wurde, ist das ja schließlich schon lange nicht mehr. Aber andere Foristen in die Pfanne zu hauen, da scheint es doch einige zu geben, die das gerne sofort machen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt.
  • Viertens finde ich, dass meist mehr Aspekte berücksichtigt werden, wenn es ein bisschen hin und her geht, und dass man da im Prinzip immer was draus lernt, und ich kann eigentlich keinen Schaden darin sehen, solange jedenfalls jeder weiß, was er genau weiß oder eben nicht, und das auch ausreichend verständlich zum Ausdruck bringt. - Es kann natürlich sein, dass das nicht im Sinne des Fragestellers ist, aber wie gesagt, besser als gar keine Antwort.

…dann solltest du zumindest die Quelle deines Glaubens nennen, sonst ist die Antwort schlicht sinnfrei.

Und damit hat sich diese Diskussion auch schon erledigt.

Btw., warum hast du denn nicht einfach einen Link auf das Gesetz angegeben?

Zunächst einmal steht im Gesetz nichts davon, daß der Gläubiger beim Schuldner pfänden lassen muß oder kann (wie Du behauptetest), sondern da geht es um die Zwangsvollstreckung. Da geht also nicht mal eben ein Mitarbeiter beim Kunden vorbei und schraubt ein paar Bilder von der Wand und steckt den Autoschlüssel ein, sondern da läuft ein elend langer Prozeß ab, den sich keiner antun will - insbesondere nicht, wenn er einen Bürgen hat.

Aus diesem Grunde verzichtet eben jeder Bürge auf die Einrede der Vorausklage, wenn der Gläubiger bei Sinnen ist. Dies hättest Du gewußt, wenn Du fachlich bei dem Thema ansatzweise im Bilde wärst.

In Summe gäbe es mehr schnellere und richtige Antworten, wenn die Leute, die sich auskennen, nicht ständig hinter denen, die ihr Halb- oder Nichtwissen verbreiten, herfegen müßten.

Und natürlich gibt es hier noch Leute, die sich auskennen und bereitwillig helfen. Daß sich hier über die Zeit so viele zurückgezogen haben, liegt aber auch an den vielen falschen Antworten, deren Korrektur Zeit kostet und an sich völlig sinnlos ist - von den nachfolgenden Diskussionen ganz abgesehen.

Eines der vielen Problemen an diesen Quatschantworten ist, daß manche Fragesteller vor allem die Antworten gerne hören, die ihren Vorstellungen entsprechen. Wenn eine solche dann die erste ist, wird mit der falschen (aber schönen) Antwort davongerannt, d.h. die Korrekturen und Richtigstellungen bekommt der Fragesteller gar nicht erst mit. Und selbst wenn, wird er im Zweifel die Antwort für richtiger halten, die ihm in den Kram paßt, auch wenn sie völlig falsch ist.

Im übrigen: auch wenn Du es noch zigmal schreibst, ist die Einleitung „ich glaube“ keine, die den Fragesteller darauf hinweist, daß die nachstehende Antwort vielleicht oder sogar wahrscheinlich falsch ist und sich der Antwortende darüber im Klaren ist. Es kann doch niemand davon ausgehen, daß hier Leute Antworten schreiben, von deren Richtigkeit sie nicht wirklich überzeugt sind. Selbst wenn man mit „ich glaube, der Schwippschwager meines Nachbarn hat vielleicht mal gesagt, daß…“ einleitet, geht der Leser immer noch davon aus, daß es sich dabei um eine ernsthafte, höchstwahrscheinlich richtige Antwort handelt. Schließlich hätte der Autor doch sonst gar nicht in die Tasten gehauen.

Erst mit der Zeit lernt man, daß es hier einige Leute gibt, die das seltsame Bedürfnis haben, Fragen zu beantworten, ohne mit der Materie vertraut zu sein. Die Motivation dahinter habe ich allerdings bis heute nicht verstanden. Das erinnert mich so ein bißchen an die Antworten auf Fragen bei Amazon:

Frage: Kann man mit diesem Produkt auch (…)?
Antwort: Keine Ahnung, habe das Teil nie gekauft.

Allerdings sieht man in diesen Fällen wenigstens sofort, daß man die Antwort getrost ignorieren kann, weil der Antworter keinen blassen Dunst hat.

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