Kann ich das beschädigte Gerät behalten?

Hallo,
ich habe einem Freund von mir meine Kamera geliehen, leider ist ihm diese heruntergefallen, sodass das Glas(linsenschutz)gesplittert ist. Er hat mir schon eine neue bestellt. Nun meine frage: darf ich das beschädigte gerät auch behalten? Es funktioniert noch und die Linsenabdeckung habe ich entfernt. Muss er die Kamera bei seiner Haftpflichtversicherung einschicken, oder reichen da fotos?

Vielen Dank im Vorraus

Hallo,
dein Freund sollte am besten bei der Versicherung direkt nachfragen, wie sie vorgehen wollen. Was die Versicherung bei einem Schadenfall sehen möchte, kann in jedem Einzelfall verschieden sein.

Viele Grüße.

Hallo hobyfilmer,

Da du die kamera verliehen hast ist zwar der Besitz übergegangen, aber nicht das Eigentum. Folglich gehört die kaputte Kamera noch dir. Der Besitzer ist dem Eigentümer zur Herausgabe der Sache verpflichtet. Schadensersatz muss er leisten entweder durch Reparatur, Neukauf oder Bar soweit ich weiss. Dies ist auch geschehen und der Eigentum an der kaputten Kamera ist immernoch bei dir. Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

HI,
wie Geier schon erwänt hat darfst du die kaputte Kamera behalten, nur wenn du über den Hersteller die Kamers reaprieren oder das Teil ersetzen lassen würdest müsstest du es abgeben (nur bei Garantiefällen) ansonsten wird das alles über die Versicherung geklärt. denen reicht im normalfall eine detalierte (Unfallbeschreibung) wie das teil kaputt gegangen ist! im zweifelsfall mit Foto aber nicht unbedingt notwendig (kommt auf die Versicherung an)