Wenn ich einen B197 Führerschein (Darf Automatik und Schaltung fahren) gemacht habe?
Weil, wenn ich diesen Führerschein mit einem Automatik Fahrzeug absolviere, kriege ich die Schlüsselzahl BE-78 und darf nur mit einem Automatik Fahrzeug einen Anhänger ziehen.
Ich musste den B197 Führerschein machen, weil mein Fahrlehrer nur ein Automatik Fahrzeug hatte und die anderen Fahrlehrer nicht zur verfügung standen…
Wann hast Du den Führerschein gemacht und wieso ist Dir nicht in den Sinn gekommen, dass das Verhalten, Dich zu ´nem B197 zu zwingen evtl. nicht rechtens war?
Wende Dich mal an die für Dich zuständige Überwachungsstelle für Fahrschulen in Deinem Bundesland, evtl. ist´s das Landratsamt. https://www.buzer.de/51_Fahrlehrergesetz-FahrlG.htm
ramses90
Ich war zwichen den Juli 2021 - April 2022 in der Fahrschule angemeldet und habe meine Praxis Stunden zwichen Januar 2022 - April 2022 gemacht. Danach habe ich April 2022 die Prüfung mit einen Automatik Fahrzeug absolviert und darf wie gesagt Automatik und Schaltung fahren, weil ich 12 oder 13 Fahrstunden mit einem Schaltwagen gefahren bin. Den Schaltwagen musste mein Fahrlehrer immer von anderen Fahrlehrern ausleihen und die anderen Fahrlehrer standen nicht zur Verfügung. Da ich so schnell wie möglich den Führerschein haben wollte, habe ich keine rechtlichen Schritte eingeleitet bzw. nicht mehr gewartet, bis ein Fahrlehrer zur Verfügung stand, der ein Schaltwagen besitzt.
Vorher hat man mir nicht gesagt, dass mein Fahrlehrer nur ein Automatik Fahrzeug besitzt, deswegen war ich in der 1. Fahrstunde überrascht gewesen, als er mit einem Automatik Fahrzeug kam…
Und spätestens dann wäre es doch an der Zeit gewesen, ihn darauf anzusprechen, dass man den Wunsch hat den „normalen, uneingeschränkten“ Füherschein zu machen.
Und nicht den Mangel an geeigneten Fahrzeugen mit irgendwelchen lächerlichen Schlüsselzahlen auszugleichen.
Wobei ich gar nicht verstehe, was die Eintragung " Darf Schaltgetrieben und Automatikgetriebe fahren" anderes bedeuten soll, als den ganz normalen FS der Klasse B. Jeder der den hat und auf Schaltgetriebe geschult und geprüft wurde kann doch frei wählen ob sein nächstes Auto nicht doch Automatik haben sollte.
Du musst den BE doch neu machen. Also frage in einer anderen Fahrschule( denn zu der bisherigen hätte ich kein Vertrauen mehr !) oder vorher bei der Führerscheinstelle oder auch beim TÜV. denn deren Prüfer nehmen ja oft die Fahrprüfungen ab.
Doch.
der Tenor der Frage ist doch, er hat nur auf Automatik geschult weil die FS kein anderes Fahrzeug hatte. Und dass er sowieso Automatik-Schulung und Eintragung wünschte hört man eben auch nicht raus.
Es war eine Notmaßnahme zu der er sich halt hat überreden lassen.
Dann werde doch mal bitte konkret und beschreibe genau die möglichen Rechtsverstöße. Nötigung? Betrug? Versuchte Körperverletzung? Beschreibe bitte genau was dir vorschwebt wenn du schreibst
Nachträgliche Änderungen möglich
Wer noch über einen Automatik-Führerschein verfügt, kann auch nachträglich seinen Führerschein der Klasse B ändern lassen. Hier muss der Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung der Fahrschule über zusätzlichen Fahrstunden und die absolvierte Testfahrt vorlegen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist nicht erforderlich. Für alle anderen Führerschein-Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.
Du kannst deinen Führerschein also umtragen lassen in einen normalen B
Das habe ich auch an dem Tag gemacht! Er hat wie gesagt gemeint, dass er nur ein Automatik Fahrzeug hat und sich einen Schaltwagen von den anderen Fahrlehrern leihen muss. Auch hat er gemeint, dass es besser und leichter für mich wäre, den B197 Führerschein zu machen, weil ich später meine Prüfung auf einen Automatik Fahrzeug machen, aber später trotzdem mit einem Schaltwagen fahren darf, weil ich während der Praxis auch auf einen Schaltwagen beschult werde!
Meine eigentliche Frage war aber, ob ich den BE Führerschein auf einen Schaltwagen machen darf, wenn ich den B197 Führerschein gemacht habe? Diese Frage wurde leider immernoch nicht beantwortet
Ja.
Wenn du mit B 197 unterwegs bist, dann heißt das:
„Hat Prüfung auf Automatik gemacht, darf aber Schaltwagen fahren“
Wenn du nun auf einem Automatikwagen die Prüfung für den Zusatz „E“ (also für Anhänger) machst, würdest du „BE 78“ bekommen. Also suche dir eine Fahrschule mit Schaltwagen und absolviere die Prüfung auf einem Schaltwagen, dann bekommst du diese Einschränkung nicht.