Kann ich den Beitrag für die studentische Krankenversicherung umgehen?

Hallo liebe Community,

Ich habe mir schon diverse Quellen zu meiner Frage durchgelesen und verstehe die Sache dennoch nicht so ganz. Im Internet konnte ich in Erfahrung bringen, dass aktive Studenten unter 25 Jahren noch keine KV zahlen müssen. Mein neuer Arbeitgeber verlangt aber von mir, dass ich eine studentische KV abschließe. Der Beitrag wäre 80 Euro monatlich, dazu würden dann noch Steuern kommen. Während der Vorlesungszeit werde ich nicht so viel arbeiten können, so dass die Abgaben rund ein Fünftel meines Gehaltes ausmachen würden was ich schon recht viel finde. Ich habe zu dem kein Anspruch auf Bafög mehr. Der Bruder eines Freundes meinte ich könnte es absetzen aber dazu finde ich im Netz nichts…
Naja lange Rede kurzer Sinn. Kann mir jemand weiterhelfen ?

Mit freundlichen Grüsen

Samir

Hallo,
die studentische Pflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer Familienversicherung (bis zum 25. Lebensjahr), der Krankenversicherung der Rentner oder eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Ferner kann auch eine hauptberufliche Selbständigkeit die Pflichtversicherung als Student verhindern.
Die Krankenversicherungspflicht als Student stellt die Krankenkasse fest und nicht der Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

Offenbar will der Frager eine Stelle als Werkstudent annehmen und der Arbeitgeber hat ihn/sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Familienversicherung entfällt und die studentische KV aber ausreicht. Dazu passt auch der Hinweis mit den Steuern.

Der Arbeitgeber tut nur seine vorbildliche Pflicht und kann nichts dafür.

Gruss

Hallo, wie der Experte Czauderna korrekt ausgeführt hat, besteht Pflichtversicherung, die nur durch die Familienversicherung aufgeschoben wird.

Bei einer Tätigkeit als Werkstudent (> 450 EUR) entfällt aber die Familienversicherung, die Studentische Pflichtversicherung greift, Steuern und Rentenversicherung sind auch abzuführen.

Die Alternative wäre eine komplette Sozialversicherungspflicht, daran wäre aber der Arbeitgeber weniger interessiert.

Ja, die Beiträge zur KV sind steuerlich abzugsfähig.

Viel Glück

Barmer