Kann ich den Firmennamen einer GbR abkürzen?

Kann ich aus Platz und Darstellungsgründen den Firmennamen (als Beispiel:smile: „Holz-Design Mustermann & Musterfrau GbR“ als „Holz-Design GbR“ abkürzen oder gibt es dann rechtlich Probleme? Auch ist das Kaufmanns-UND nicht erlaubt, oder?
Danke für die Beantwortung.

Hallo Mr.Marbi,

grundsätzlich sind Sie in der Namensgebung Ihrer Unternehmung frei. Jedoch sollten Sie bedenken, dass bei zwei allgemein gängigen betriebsbeschreibenden Wörtern die Verwechslungsgefahr sehr hoch ist.

Ich würde Ihnen empfehlen sich einmal mit Ihrer örtlichen IHK telefonisch kurzzuschließen ob im Handelsregister bereits eine Firma dieses Namens vermerkt ist und ob jene nicht vielleicht bei der Findung eines ähnlich prägnanten Alternativnamens helfen könnten.

Es kommt natürlich darauf an wie groß Ihre Ziele sind, sollten Sie landesweit tätig werden wollen, sollte die Firma einen weniger leicht zu verwechselnden Namen tragen.

Selbst wenn Sie der Inhaber der Domain sein sollten wäre die Optimierung der Seite suchmaschinentechnisch vermutlich eine Katastrophe…

Beste Grüße

Lukas Mauritz

Young Professionals - www.young-professionals.co

Abkürzungen im Sinne eines Markenbegriffs sind möglich, aber zur rechtsgültigen Benennung, z.B. bei Rechnungen muss alles vollständig oder mindestens eindeutig zuordenbar angegeben werden.

Hallo,

leider weiß ich das nicht. Viel Glück bei der Recherche.

Sonja

Kann ich aus Platz und Darstellungsgründen den Firmennamen
(als Beispiel:smile: „Holz-Design Mustermann & Musterfrau GbR“ als
„Holz-Design GbR“ abkürzen oder gibt es dann rechtlich
Probleme? Auch ist das Kaufmanns-UND nicht erlaubt, oder?

Hallo. Weiß ich leider nicht. Würde gleich beim Gewerbeamt fragen…
Gruß - Helena

Hallo,

ich kann die Frage auch nicht selbst beantworten, ich habe aber im Netz eine Quele gefunden, wo genau auf die Fragen Bezug genommen wird. Die Darstellung erscheint mir plausibel. Allerdings kann und darf (in rechtlichen Angelegenheiten ohnehin) ich keine Garantie für die Richtigkeit geben. Hier der Link:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Kann ich aus Platz und Darstellungsgründen den Firmennamen
(als Beispiel:smile: „Holz-Design Mustermann & Musterfrau GbR“ als
„Holz-Design GbR“ abkürzen oder gibt es dann rechtlich
Probleme? Auch ist das Kaufmanns-UND nicht erlaubt, oder?

Für eine derartig spezielle Fragestellung aus dem Handelsrecht kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben bzw. bin auch nicht der Fachmann dafür

  • Bitte Steuerberater fragen.

Aber: Wikipedia sagt, daß eine GbR gar keine Firma im juristischen Sinne wäre. http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Ich persönlich tendiere dazu, daß der volle Zuname verwendet werden muss. „Holz-Design GbR“ ist ja an und für sich nichtssagend bezüglich einer Firmenidentität, und auf diese kommt es immer an.

Es gibt einen Rechtsgrundsatz der besagt, daß Firmen eindeutig erkennbar sein müssen und diesen Grundsatz würde ich auf alle Fälle auch auf eine GbR übertragen.

„Ärger“ ? Den können nicht nur Behörden machen, sondern man kann auch von Wettbewerbern empfindlich abgemahnt werden und mit einigen tausend Euro zur Kasse gebeten werden, wenn so jemand nachweist/glaubhaft macht, in seinen rechten verletzt oder auch nur übervorteilt worden zu sein.

Deshalb dringende persönliche Empfehlung: An den Fachmann außerhalb wer-weiss-was wenden.

Good luck für die Gründung !

Hallo Mr. Marbi,

zunächst eine Entschuldigung. Ich komme leider erst heute dazu, die Frage zu beantworten. Bei deiner Fragestellung muss man unterscheiden. Auf allen geschäftlichen Dokumenten (Briefbögen, Rechnungen etc.) einschließlich des Impressums in Internetdarstellungen MUSS tatsächlich der vollständige Firmenname angegeben werden. Das ist in Ihrem Fall

Holz-Design Mustermann & Musterfrau GbR
oder
Mustermann & Musterfrau GbR

An anderen Stellen (Prospekte etc.) kann allerdings auch eine verkürzte Darstellung wie Holzdesign oder Holzdesign GbR verwendet werden. Wichtig ist, dass im gleichen Dokument (z. B. bei der Anschrift) die Rechtsform und die Gesellschafter benannt werden.

An dem kaufmännischen & stört sich heute niemand mehr.

Es ist wohl auch verständlich, dass eine GbR mit vielen Gesellschaftern nicht in jedem Text eine vollständige Auflistung des Firmennamens wiedergeben kann.

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
MfG
Uwe Küpper
www.kr-berater.de

Sehr geehrter Herr Küpper,
für diese Antwort muss ich mich vielmals bedanken. Sie haben mir mit dieser umfangreichen Darstellung sehr weitergeholfen und meine Ansicht hinsichtlich der Namens-Kurzfomen bestätigt.
Hierfür noch einmal vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche und mit freundlichem Gruß
M. Blum

Rechtliche Probleme bitte mit einem anwalt oder zuständigen Kammer klären! Wir Unternehmensberater dürfen keine Rechtsberatung vornehmen.

Bitte um Verständnis.

Andere Fragen beantworte ich Ihnen sehr gern.

MfG Oliver Zott KFW Bank registriert!

Hallo, wie einige schon geschrieben haben, kann man durchaus abkürzen. Wichtig ist, dass der Name im Impressum, auf Rechnungen bzw. Geschäftspapier usw. korrekt, also vollständig mit Namen steht.

Mehr Infos hierzu: http://www.namerobot.de/namensfindung/tipps-zur-name…