Kann ich die Aufrufe über mein Gast-WLan-Zugang einsehen?

Moin,

ich habe in meiner Fritzbox 7390 (glaube ich :smiley:) einen Gastzugang für’s W-Lan eingerichtet. Von der Fritzbox selbst gibt es keine Möglichkeit Aktivitäten über diesen Zugang zu verfolgen.

Lässt sich das irgendwie anders realisieren? Mich inteessieren z.B. die aufgerufenen Websites.

Danke :smile:

Lässt sich das irgendwie anders realisieren? Mich inteessieren
z.B. die aufgerufenen Websites.

Indem du einen eigenen DNS-Server einrichtest. Da siehst du zwar nicht die aufgerufenen Websites, aber die angefragten Domänen. Etwas aufwändiger ist es, zwischen Fritzbox und Internetzugang einen Proxyserver zu stellen und darüber alle Webaufrufe transparent umzuleiten. Oder du kannst die Fritzbox an einen promiskuitiven Switchport hängen und auf einem beliebigen anderen Gerät per Wireshark allen Netzwerkverkehr auf den Ports 80 und 443 mitschneiden.

Aber solange es dir nicht um eine Infrastrukturlösung geht, ist es wohl das einfachste und billigste, die Fritzbox gegen ein Gerät auszutauschen, welches die benötigten Fähigkeiten bereits mit sich bringt.

HTH

Hmm okay, danke für die Infos.

Hallo,

die Vorratsdatenspeicherung ist sowohl von der Bundesregierung als auch vom Europäischen Gerichtshof verboten worden. Daher hast auch du nicht mehr das Recht, die besuchten Seiten deines Gastzugangs zu erfassen und erst recht nicht zu analysieren.

LG Culles

Hallo,

die Vorratsdatenspeicherung ist sowohl von der Bundesregierung
als auch vom Europäischen Gerichtshof verboten worden.

Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Die Bundesregierung verzichtete auf Einbringung des Neuentwurfs in den Bundestag
bis zur Klräung des EuGH.

Daher
hast auch du nicht mehr das Recht, die besuchten Seiten deines
Gastzugangs zu erfassen und erst recht nicht zu analysieren.

Was ICH mit meinem WLAN mache, ist allein meine Sache.
Davon bleibt eine Informationsplicht gegenüber dem Nuzer unberührt, BDSG lässt grüßen.

Die Entscheidung des EuGH ist für private Gast-Zugänge absolut irelevant.

Im Übrigen ist nicht die Speicherung der Daten für unzulässig erklärt worden, sondern das Gesetz, was Anbieter dazu verpflichtete, sie durchzuführen.

Hallo,

unter der Adresse:
http://fritz.box/html/capture.html

kannst Du direkt einen Mitschnitt aktivieren und per Wireshark auswerten.

Deine Gäste sollten aber informiert sein!

LG
66er

die Vorratsdatenspeicherung ist sowohl von der Bundesregierung
als auch vom Europäischen Gerichtshof verboten worden.

Was der Fragesteller hier vorhat, hat mit der ‚Vorratsdatenspeicherung‘, wie sie von der EU als verpflichtend in nationales Recht einzuführen vorgegeben war, nicht die geringste Ähnlichkeit.

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es ausschließlich um die Speicherung von Verkehrsdaten: Zu welchem Zeitpunkt hat ein Gerät Verbindung zu welchem Kommunikationsdienst aufgenommen. Bei Telefonen wird gegebenenfalls zusätzlich noch die Information gespeichert, zu welcher Rufnummer eine Verbindung aufgebaut wurde, ferner der Standort, an dem der Aufbau stattgefunden hat.

Es werden keinerlei Inhalte mitgeschnitten. Es wird nicht protokolliert, wer wann welche Webseite besucht. Es wird nicht protokolliert, welche Inhalte abgerufen werden. Letztlich geht es bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich darum, dass für einen bestimmten Kommunikationsvorgang im Nachhinein feststellbar ist, wer an diesem Vorgang teilgenommen hat. Also z. B. dass die IP-Adresse a.b.c.d zu einem bestimmten Zeitpunkt einem bestimmten Kommunikationsteilnehmer (bzw. dessen Gerät) zugeordnet war.

Den Fragesteller hingegen interessieren diese Daten offebar überhaupt nicht. Er will nicht wissen, wer sich wann an seinem AP eingeloggt hat (was er durchaus, z. B. für Abrechnungszwecke, mitschneiden dürfte), sondern er will wissen, welche Webseiten die Leute so aufrufen.

Auch wenn das auf den ersten Blick noch anrüchiger scheint, kann ein solches Ansinnen nicht nur legitim, nicht nur legal, sondern aus Gründen des Selbstschutzes sogar erforderlich sein. Natürlich gibt es da gesetzliche Grenzen, aber die beziehen sich im gegebenen Fall zunächst nicht auf die Speicherung der Daten, sondern v. a. auf deren Auswertung und auf mögliche Informationspflichten gegenüber seinen Gästen.

Gruß

Hallo,
es kann nicht sein, dass ich dem Staat verwehre, im Normalfall Verbindungsdaten zur Strafverfolgung zu speichern, aber einer Privatperson das Schnüffeln in fremden Verbindungsdaten uneingeschränkt erlaube, außer der Gast willigt ausdrücklich ein.
Man kann nun niemanden mehr einen Strick daraus drehen, wenn er seinen Gastzugang nicht kontrolliert. Denn die Messlatte muss am Staat und Bürger gleichermaßen angelegt werden.

LG Culles

es kann nicht sein, dass ich dem Staat verwehre, im Normalfall
Verbindungsdaten zur Strafverfolgung zu speichern, aber einer
Privatperson das Schnüffeln in fremden Verbindungsdaten
uneingeschränkt erlaube

Das kann durchaus sein, denn der Staat muss jede seiner Handlungen rechtfertigen - der Bürger muß dies nicht. Im gegebenen Fall gibt es keine Rechtsnorm, die dem Staat Schnüffelei erlaubt und keine Rechtsnorm, die dem Fragesteller sein Vorgaben per se verbietet.

Was du meinst, nennt sich etwas anders, nämlich ‚Nordkorea‘.

Gruß

Hallo,

deine Einlassung „Nordkorea“ verstehe ich nicht. Ich bitte dich um Erläuterung.

LG Culles

Hallo, Culles,

Denn die Messlatte muss am Staat und Bürger gleichermaßen angelegt werden.

Tut mir leid, aber da irrst du dich.
Die Grundlage unseres Rechtssystems lautet:

Der Bürger (einschließlich juristischer Personen) darf alles, außer das, was ihm ausdrücklich verboten wird; der Staat darf nichts, außer dem, was ihm ausdrücklich (durch Verfassung/Grundgesetz) erlaubt wird.

Es gibt genau einen Rechtsbereich, bei dem das umgekehrt ist, und das ist das Lebensmittelrecht. Und das hat seinen Grund ;D

Das der Staat keine Erlaubnis zur Überwachung hat, bedeutet keineswegs zwangsläufig, das der Bürger nicht überwachen darf. Das müsste in jedem Falle durch andere Gestze geregelt werden, und im Zweifelsfalle (wenn keine Grundrechte wie das Recht an Wort & Bild der eigenen Person beeinträchtigt werden) gilt hier immer erst mal das Vertragsrecht. Wie du selber geschrieben hast:

außer der Gast willigt ausdrücklich ein.

alles eine Sache der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.

Ich wünsch dir ein schönes Wochenende, mabuse