Hallo,
im Jahre 2008 haben wir bei unserer Sparkasse ein Darlehen aufgenommen.Dabei wurde eine Bearbeitungsgebühr von einem 1% erhoben.Also in unserem Fall ca. 123 Euro.Nun haben wir gelesen, das daß OLG Zweibrücken diese Bearbeitungsgebühren für illegal erklärt hatt.wie bekommen wir diese Gebühr am besten und schnellsten wieder zurück?
Besten dank im voraus für Eure Hilfe.