Kann ich die SF Rabatte meines Vaters jetzt nutzen und eines Tages nach seinem Tod übernehmen?

Hallo Zusammen,

ich besitze seit 17 Jahren einen Führerschein aber hatte nur anfangs ein halbes Jahr ein Auto und danach nie wieder. Jetzt möchte ich mir wieder ein Auto anschaffen und damit meine Versicherung nicht so teuer wird, diese dann auch über meinen Vater anmelden und somit von seinen SF Rabatt provitieren.
Ich bin in den letzten Jahren immer wieder mit seinem Wagen gefahren, was er auch bestätigen kann und in seiner Versicherung (KEIN Alleinnutzer) auch festgelegt ist.
er war heute bei der HUK und man hat ihn dort gesagt, dass es ja nichts nutzt wenn ich über ihn angemeldet werde, weil ich ja dann irgendwann trotzdem von vorne anfangen muss.
Das kann ich mir so nicht vorstellen? Stimmt das oder möchte hier nur Jemand eine teure Versicherung abschließen?
Kenne mich da leider gar nicht aus, mir wurde nur von Freunden und bekannten gesagt, dass man die Prozente auch nach dem Tod übernehmen kann (ich hoffe natürlich das mein Vater noch lange lebt aber normalerweise wird er ja leider vor mir sterben).
Würde mich freuen, wenn mir Jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank
LG

Hallo

Ich glaub, das ist Verhandlungssache. Wenn es bei der HUK nicht geht, dann frag bei einer anderen Versicherung.

Bei mir ist es schon eine Weile her, aber da ging genau sowas ohne Probleme, ich musste nur behaupten, das Auto meines Vaters ständig gefahren zu sein, wobei dem Versicherungsmenschen klar war, dass das nur so ungefähr stimmte. Allerdings hatte damals mein Vater aufgehört, selber zu fahren, so dass der Rabatt nicht doppelt gegeben wurde.

Lass dir am besten von mehreren verschiedenen Versicherungen ein Angebot machen. Das wird nicht bei jeder Versicherung gleich gehandhabt.

Viele Grüße

Das spielt eigentlich gar keine Rolle.

Diese Auskunft beruht vielleicht nur auf einem Missverständnis …
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das HUK-spezifisch wäre (meine Frau hatte bis vor ein paar Jahren ihr Auto als Zweitwagen der Mutter bei der HUK problemlos versichern können).

So wird das bei den meisten Versicheren wohl auch gehandhabt werden. Vermutlich aber „gedeckelt“ durch dein Alter zum entsprechenden Zeitpunkt. Wäre ja auch seltsam, wenn ein 30jähriger in die SF-Klasse für „35jähriges unfallfreies Fahren“ käme :wink:

Gruß
F.

Hallo!

nach dem Tod oder wenn Vater die Nutzung definitiv aufgibt, kann man seinen Rabatt in der Höhe übernehmen, den man auch selbst auf Grund seiner Führerscheinzeit hätte erwerben können.
Hier also max. 17 schadensfreie Jahre.

Sonst natürlich die Zweitwagenregelung. Vater versichert auch deinen Wagen, da gibt’s gleiche Prozente oder eine deutliche Ermäßigung.
Allerdings verbessert sich die SF-Klasse nach dem Vater, nicht nach deiner Zeit. Du selbst bekommst ja keine eigene SF.
Und das meinte die HUK sicher auch.

Aber wenn dann doch der Vater stirbt, kann man doch den Rabatt des Vaters endgültig direkt übernehmen.

MfG
duck313

Hier werden Vergangenheit und Gegenwart vermischt.
Früher (schon lange lange her) konnte man die Versicherung der Eltern/Großeltern einschl. des Rabatts problemlos übernehmen.
Oder Fahrzeug wurde als Zweitfahrzeug günstiger angemeldet, einige Zeit gefahren und dann auf den eigentlichen Fahrer umgemeldet mit Übertragung der SF.

Rechnet sich immer noch, da bei Zweitwagen die Versicherung immer noch günstiger ist als ein Erstwagen bei einem Führerscheinneuling.

Die Versicherung kann man weiterhin übernehmen aber als SF wird nur gewährt was man selbst hätte erfahren können - hier also wie gesagt 17 Jahre.

Krümel