Kann ich ein bestehendes Produkt schützen lassen?

Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe bei einem Auslandsaufenthalt ein großartiges Produkt kennengelernt, dass ich in Deutschland leider noch nie gesehen habe. Kann ich dieses Produkt in irgendeiner Art und Weise und in Deutschland schützen lassen (Bsp. als Gebrauchsmuster) um danach zu versuchen, Firmen von diesem Produkt zu begeistern und vermarkten zu lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Liebe Grüße
die Steffi

Abgesehen davon, daß man auf ein bereits veröffentlichtes Produkt nachträglich keinen Schutz eintragen lassen kann, so kann man dies natürlich auch nicht mit einem fremden Produkt tun; ich würde den Hersteller kontaktieren und ihm die Zusammenarbeit, d.h. Schutzrecht in D eintragen und Aufbau Vertrieb und Marketing in D vorschlagen.

Jürgen Wieshoff
www.brainsandpassion.com

Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe bei einem Auslandsaufenthalt ein großartiges Produkt kennengelernt, dass ich in Deutschland leider noch nie gesehen habe. Kann ich dieses Produkt in irgendeiner Art und Weise und in Deutschland schützen lassen (Bsp. als Gebrauchsmuster)

Liebe Steffi!

Es ist schwierig, hier eine konkrete Antwort zu geben, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.
Hier ist vermutlich zunächst eine Recherche nötig, um feststellen zu können, ob für ein derartiges Produkt bereits ein Schutz besteht und seit wann dieses Produkt der Öffentlichkeit bekannt ist (Stand der Technik). Hierbei kommt es nicht darauf an, seit wann dieses Produkt „auf dem Markt“ ist, sondern wann die erste Veröffentlichung hierzu erfolgte (z.B. Prospektmaterial, Vorstellung bei Kunden, etc.) Wenn diese Veröffentlichung noch nicht älter als sechs Monate ist, kann eventuell noch ein Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Richtig wäre es sicherlich, sich mit dem Erfinder dieses Produktes in Verbindung zu setzen und über eine Lizenz zu verhandeln und keine „krummen Dinger“ zu drehen.

LG
Puschka

Hallo Steffi,

Du es gibt verschiedene Wege, sich sein Produkt schützen zu lassen und mein Ansprechpartner für diese oft sehr komplexen Sachverhalte ist Rechtsanwalt Christoph Koch aus München- zu erreichen unter(089) 2881340.

Ich glaube Kontakt wird für Dich sehr hilfreich sein.
Viel Glück und Erfolg- sollte Dein Produkt Fuß fassen.

Herzliche Grüße aus Thüringen,

Frank Schmidt

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.

Möglicherweise ist ihr Produkt bereits Eu-weit geschützt oder registriert, auch wenn es hier noch nicht vertrieben wird. Daher sollte erst einmal eine Recherche durchgeführt werden.

Ich an ihrer Stelle würde aber versuchen, die Vermarktungsrechte für Deutschland zu bekommen. Damit ersparen sie sich Garantieleistungen (die der Hersteller trägt), Vorfinanzierung der Herstellung, usw.

MfG

Stefan Geisler

Hallo Steffi,

also grundsätzlich würde ich Dir empfehlen eine Vorab-Recherche durchzuführen (näheres unter www.dpma.de),denn,denn) es bestehen Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Formen die man sich schützen lassen kann (Patent,Gebrauchsmuster,Geschmacksmuster,Trademark…etc).Entscheidend wird auch sein, ob du dann nicht Lizenznehmer des Herstellers in den USA werden musst, denn falls ja ist das ein Heidenaufwand-sprachlich mal ganz aussen vor…
Informiere dich direkt mal beim dpma…mein Tipp.

Hallo Steffi,
leider kommt eine Anmeldung zum deutschen Gebrauchsmuster nicht in Betracht, da Sie nicht die Erfinderrechte (=großartiges Produkt nicht von Ihnen erfunden, nicht Ihr geistiges Eigentum) besitzen. Somit fällt auch der Patentschutz in Ihrem Namen oder Urheberechte (Sie sind nicht der Schöpfer) an dem Design weg.
Einzige Chance:
Der tatsächliche Inhaber der Erfinder-, Urheber- und/oder Designrechte hat bereits solche Rechte in Deutschland begründet, angemeldet oder kann diese Rechte (bspw. als Gebrauchsmuster) noch schützen. Dies geht jedoch wegen des Verkaufs, der Benutzung, der Veröffentlichung im Ausland nur noch nachträglich, wenn er einen Prioritätsanspruch geltend machen kann, sonst ist der Anmeldungsgegenstand nicht mehr neu am Anmeldetag.
Stehen solche Rechte dem Inhaber zur Seite, könnten Sie ein Exklusivrecht (ausschließliche Lizenz) für den Vertrieb in Deutschland oder die Erfinderrechte (Erlaubnis zur Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes) vom Inhaber erwerben, um „Firmen von diesem Produkt zu begeistern“.
Diese Vorgehensweise steht wiederum unter dem Vorbehalt, dass das großartige Produkt eine gewisse Gestaltungshöhe (Design- und Urheberrechte) aufweist bzw. die hierin verkörperte Erfindung schutzfähig nach deutschem Recht wäre.
Gruß
patmade

Hallo Steffi

Unsere Konzepte beziehen sich auf Massnahmen gegen Produktfälschungen und leider nicht auf Patentschutz.

Leider kann ich Sie nicht weiter helfen hoffe aber, dass Sie hier noch die richtigen Antworten bekommen.

mit freundlichen Grüssen
Matti Laakso