Ich habe betriebliche Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren abgeschlossen. Beim derzeit niedrigen Zinsniveau würde ich gerne durch Abschluss neuer Darlehen die bestehenden Darlehen -nach Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung- ablösen.
Fragen:
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Gilt auch für betriebliche Darlehen die Regel, daß ich als Darlehensnehmer nach 10 Jahren die Möglichkeit habe, einen neuen Zins auszuhandeln oder ist dies nur im privaten Bereich möglich?
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Gilt auch für betriebliche Darlehen die Regel, daß nicht in Anspruch genommene Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablöse die Höhe der Vorfälligkeit reduzieren?