Gab es in der „DDR“ nicht.
Es gab ein Versandhaus mit Katalog, das aber schon in den 1960er oder 1970er Jahren seinen Betrieb einstellte.
Das ZGB der „DDR“ war meines Wissens stark an das BGB angelehnt und erstreckte seinen Geltungsbereich sogar auf Intershops. Aus einem konkreten Beispiel weiß ich vom Wandlungsrecht für defekte Neuware.