Kann ich ein technisches Gerät zurück geben das schon benutzt wurde?

Hallo,
es wurde ein technisches Gerät im Baumarkt gekauft. Es wurde 1 mal benutzt und es entspricht nicht den Vorstellungen des Käufers.
Kann das Gerät zurück gegeben werden bzw das Geld zurück verlangt werden?
Danke!

Ein Hammer?
Ein Rasenmäher?
Du kannst auf Kulanz des Händlers hoffen.
Hat er dich falsch beraten?
Es ist sicher einfacher ein anderes Gerät (evtl. mit Wertausgleich) zu kaufen statt Geld zurück zu fordern.
Im Gegensatz zum Onlinehandel hattest du die Möglichkeit das Gerät vor Kauf etwas näher zu prüfen.

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Hallo Bernd54,
es war ein Häcksler.
Er ist zu schwach für meine Bedürfnisse. Jedoch ist es in diesem Baumarkt das stärkste Gerät. Es war auch recht günstig 250€ .Professionelle Geräte gehen erst ab 1000€ aufwärts los, sagte mir vorher ein anderer Händler aber so viel wollte ich nicht ausgeben.

Hallo,

Nein und Nein. Bei Käufen bei einem Händler besteht kein Rechtsanspruch auf Widerruf des Kaufes.

Aber: eventuell nimmt der Händler die Ware aus Kulanz wieder zurück und erstattet das Geld. Dafür müsstest Du beim Händler nachfragen. Oder dessen AGB durchforsten…

Grüße
Pierre

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Im stationären Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Insoweit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs. Ein Mangel liegt an dem Gerät auch nicht vor, wenn es seiner Leistungsklasse entsprechend funktioniert.

Einige stationäre Händler bieten inzwischen offiziell oder auf Nachfrage im Einzelfall trotzdem ein Rückgaberecht (üblicherweise dann aber nur gegen Gutschein) an, um gegenüber dem Online-Handel zu bestehen. Das ist aber oft eingeschränkt. D.h. bei einem schon genutzten Häcksler sieht das vermutlich eher schlecht aus, wenn der schon durch und durch mit Resten verdreckt ist, Farbe beschädigt wurde, … Aber fragen kostet nichts.

„Zu schwach für deine Bedürfnisse“ ist dein subjektiver Eindruck. Der ist aber rechtlich unbestimmt und noch kein Mangel am Gerät der zur Rückgabe berechtigt.

Was war denn versprochen oder auf dem Gerät und in der Anleitung beschrieben über die Leistungsfähigkeit ? Meist hat es ja Angaben zur max. Schnittleistung, also Astdurchmesser etwa.
oder hat der Baumarktmitarbeiter dich beraten und irgendwelche Zusagen zur Eignung gemacht ?

Wenn diese Angaben(nach Beachtung der Betriebsanleitung !) nicht erreicht werden, dann wäre das schon ein Mangel und berechtigt zur Rückgabe.

Das Du evtl. falsche Annahmen über die Fähigkeiten des Häckslers hattest , das allein wäre kein Rückgabegrund. Wichtig wäre, was kann man vernünftigerweise von Geräten dieser Preisklasse und Bauart erwarten bzw. was ist als Leistungsfähigkeit ausgelobt.

MfG
duck313

Moin,

Sicherheitshalber möchte ich dazu betonen, dass grundsätzlich gilt: pacta sunt servanda und ein Vertrag ein solcher ist und bleibt. Die Ausnahmen sind Online Handel (und dann auch nicht für alles gültig) und auch Haustürgeschäfte.

Da der Online Handel eine sehr große Bedeutung hat, scheint für viele Verbraucher das mit dem Widerruf allgemein für alle Arten von Verträgen gültig zu sein, so zumindest mein persönlicher Eindruck.

-Luno
(ps: bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege, IANAL)

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Technikhandel, Supermärkte und andere (vermutlich auch Bau-)Märkte räumen der Kundschaft oft per AGB ein Rückgaberecht ein. Das ist dann kein gesetzliches, sondern ein vertragliches Rückgaberecht, das frei ausgestaltet werden kann (keine Rückgabe von Lebensmitteln, willkürlich festgelegte Frist usw.). Viele Leute halten es für Kulanz, wenn ein Unternehmen ein solches Rückgaberecht gewährt. Tatsächlich ist es natürlich ein Kaufargument, und der/die Kund*in hat einen vertraglichen Rechtsanspruch auf Rückabwicklung (oder was auch immer in den AGB steht).

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Wieso steht das unter Behörden & Recht? Diese Aussage gehört ja wohl in die Witze-Ecke:

„Lieber Herr Baumarkt, ich habe einen Anhänger mit Grünzeug dabei. Kann ich den Schredder bitte mal ausprobieren?“

Ich schaue bei Geräten, von denen ich keine / wenig Ahnung habe nach objektiven Testergebnissen oder kaufe im Fachhandel. Wochenlang nach Akku-Rasenmähern geschaut und dann im Fachhandel spontan einen kleinen Stihl gekauft. Bin sehr zufrieden.

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Nun werd mal nicht albern. Prüfen heißt nicht ausprobieren.
Obwohl das auch nicht unmöglich sein dürfte. Ich kenne Baumärkte die neben dem Verkauf auch Geräte zur Nutzung ausleihen. Da liegt es nahe, dass das welche aus dem Verkaufsprogramm sind.

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tec1978 beklagt sich über mangelnde Leistung, die er/sie/es erst nach Inbetriebnahme erkannt hat.

Es wurde nicht geklärt, ob der Häcksler zugesagte Eigenschaften nicht erfüllt, etwa die max. Stärke von Ästen, die er schreddern kann.

Ich bin inzwischen so weit, dass ich Baumärkten eine Auswahl an Schrott zutraue. Das stärkste Gerät versagt?

Ich habe einen Schwenkgrill bei Toom gekauft, womöglich mein letzter Kauf dort. Damit die Verpackung möglichst klein ist, sind die drei Beine (Rohre) in je drei Segmente zersägt, die zusammenzustecken sind. Nun wackelt die Konstruktion. Grillt zwar zufriedenstellend, aber die Beine (Rohre) der Feuerschale waren unten mit Plastikstopfen versehen, die natürlich durch herabfallende Glut weggeschmolzen sind.

Immer wieder fehlen die i-Tüpfelchen bei Baumarkt-Ware und der Laie fällt drauf rein.

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hätte man vermutlich an der Größe der Verpackung erahnen können.
Das demonstriert recht gut den Unterschied zum Onlinehandel, wo man genau das eben nicht kann.

wieso sollte da Glut heraus fallen?
Die Feuerschale ist doch recht geräumig und darf nur mit ca. 2,4kg bestückt werden.

grüße
lipi

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Die Teilung war klar, aber nicht die Wackelei. Ich kenne Zeltstangen, die stabil ineinandergesteckt werden und sich erst nach Knopfdruck lösen.

Ich verfeure Holz aus dem Garten, manche Äste ragen über den Rand und fallen brennend runter. Sehe auf Stein überhaupt kein Problem damit, Gießkanne steht daneben. Für viele Fälle, auch diesen, habe ich unbeschädigte Wein- und Sektkorken. Kann man mit scharfem Messer zuschneiden, brennen nicht, dämpfen klappernde Türen, dichten ab. Sind ziemlich rutschfest auf glatten Flächen.

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hi,

war nicht zu erkenne, dass sich ‚natürlich‘ darauf bezog, dass du das Gerät unsachgemäß benutzt hattest und es daher natürlich wegschmelzen musste.

Hatte das, wegen deinem restlichem Text, mehr auf die Baumarktqualität an sich bezogen.
An einen offensichtlichen Benutzerfehler dachte ich daher nicht. (bei einer Feuerschale, muss man erst einmal schaffen)

grüße
lipi

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Ich bringe das Teil zurück und rede mit dem Verkäufer und sage was Sache ist. Dann schau ich einfach wie er reagiert und ob er mir entgegen kommt.
Ansonsten werde ich das Teil halt in die Zeitung setzen und mit Verlust verkaufen…
Auf jeden Fall etwas daraus gelernt nur Geräte online zu kaufen. ( So Schade es eigentlich ist )

Es gibt - auch bei Häckslern - genug Tests und Erfahrungsberichte, um dann das Wunschgerät im stationären Handel zu kaufen.

Und es gibt auch genug Händler, die auch gebrauchte resp. ausprobierte Ware zurücknehmen; in Sachen Baumarkt hab ich da meinen Händlerfavoriten, bei denen ich vor den Käufen eines Hochdruckreinigers und später dann eines Häckslers eher mehr spaßeshalber gefragt habe, ob ich diese umtauschen könnte, wenn sie meine Erwartungen nicht erfüllen - es war kein Problem beim Hochdruckreiniger, der Häcksler hat gepasst.

(Und trotzdem kaufe ich eigentlich auch lieber online ein - aber Baumärkte sind halt die Spielzeuggeschäfte des „ausgewachsenen“ Mannes - „erwachsen“ bin ich mit knapp 50 irgendwie noch immer nicht :smiley: )

Dann lies dir aber die Rückgabebedingungen genau durch.
Nicht jeder nimmt ein benutztes und verdrecktes Gerät zurück. Würdest du so einen Häcksler kaufen?

Diesen weit verbreiteten Rechtsirrtum gab es schon zu „DDR“-Zeiten. Damals gab es den Online-Handel noch gar nicht, wohl aber Fernabsatzwege. Ob und und inwiefern da ein Recht auf Widerruf / Rückgabe bestand, weiß ich nicht, aber irgendwoher muss das ja kommen.

Ja und dann gibt es Händler (ich rede mit dir, Saturn), die auf die Geräte irgendwelche anderen Typennummern aufbringen lassen, die es eben nur bei denen gibt. Die findet man dann nicht in Tests und Erfahrungsberichten oder auch Preisvergleichen. Das ist ja auch die Absicht dahinter. Damit die Leute eben nicht im Laden noch schnell einen Preisvergleich machen können.

Moin,

Als Katalogversender (Otto, Neckermann, Bader, Quelle etc.) bist du ja auf dein gutes Image angewiesen, alleine schon aus Einǵennutz werden diese Unternehmen eine einfache Rückgabe bei Nichtgefallen etc. eingeräumt haben.
Vielleicht können die mitlesenden Juraprofis ein wenig mehr Licht in die Sache bringen.

-Luno