Bin in einem anstrengenden Beruf als Beamtin tätig und habe eine Ausbildung für eine Nebentätigkeit gemacht, die ich bei der Steuer absetzen konnte und bekam. Nun habe ich jedoch seit 3 Jahren noch kein Einkommen erzielt und der Finanzbeamte will Einkünfte sehen. Ich habe die Ausbildung aber auch nicht für jetzt gemacht, (da ich bei 70-80 Std. in der Woche nicht auch noch anderes tun kann), sondern dass ich im Ruhestand noch einer Beschäftigung nachgehen kann.
Meine Frage: Ab wann muss ich Gewinne/Einkommen erzielt haben, um die Ausbildung steuerlich absetzen zu können? Kann ich sie nicht auf meinen Ruhestand verschieben? Nur: Jetzt kann ich sie noch finanzieren…
und der Finanzbeamte täuscht sich damit ganz gewaltig - oder Du hast nicht verstanden, was er schreibt.
Es geht nicht um irgendwelche tatsächlichen Einkünfte, sondern um die Absicht, mit der Ausbildung positive Einkünfte zu erzielen. Ob das in zehn oder in dreißig Jahren sein wird, ist vollkommen gleichgültig. Zwar ärgerlich für den Sachbearbeiter am FA, dass er die Veranlagungszeiträume, in denen die Aufwendungen für die Ausbildung geltend gemacht wurden, unter Umständen gar nicht so lange vorläufig „offen“ halten kann, wie es braucht, bis unterm Strich positive Einkünfte erzielt werden, aber er wird sich damit abfinden müssen.
Allerdings nur dann, wenn Du einen detaillierten, realistischen und konkreten Plan vorlegst, aus dem hervorgeht, dass Du beabsichtigst, mit dieser Ausbildung Einkünfte zu erzielen, die insgesamt die Aufwendungen für die Ausbildung übersteigen. Unter anderem muss aus diesem Plan auch hervorgehen, warum Du sicher bist, dass diese jetzt gemachte Ausbildung in z.B. zwanzig Jahren noch irgendwie verwertbar sein wird.
Schöne Grüße
MM