Kann ich eine Reitbeteiligung unter unten aufgeführten Gründen fristlos kündigen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine minderjährige 15 jährige Tochter hat eine vertragliche Reitbeteiligung seit Januar diesen Jahres. Die Besitzerin des Pferdes sieht in meiner Tochter eine billige Putzkraft zum Ausmisten der Ställe und Pflege ihrer Pferde. Seit Januar konnte meine Tochter nur einmal bis jetzt reiten. Die Besitzerin erklärte auf unsere Anfrage warum unsere Tochter nicht reiten darf, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pferd und unserer Tochter noch nicht hergestellt sei. Unsere Tochter ist 4 - 6 mal wöchendlich im Stall. Dort darf Sie maximal wie oben schon geschrieben die Pferde Putzen, ausmisten und füttern. Wenn unsere Tochter mal etwas anderes vor hat, wie sich mit Freundinnen Treffen oder für die Schule lernen muß, droht die Pferdebesitzerin jedes mal mit Kündigung, da sie ja kein Interesse für die Pferde aufbringe. Vor zwei Monaten wollte sie den Vertrag ebenso kündigen, da ich angeblich die laufende Reitgebühr nicht bezahlt hätte. Es stellte sich allerdings raus, das die Pferdebesitzerin Ihre Kontoauszüge nicht kontrolliert hatte. Heute, hier in Bayern sind noch Ferien hatte sich unsere Tochter mit einer Freundin verabredet. Die Pferdebesitzerin hatte für das nichterscheinen unserer Tochter keinerlei Verständnis. Die Tage für das Erscheinen meiner Tochter sind lt. Vertrag frei wählbar. Lt. Vertrag ist das Pferd auch mindestends 5 x pro Woche zu bewegen oder zu reiten. Wie soll ich mich auf die erneute Kündigung per Telefon verhalten. Unter diesen Umständen wie oben geschildert bin ich nicht gewillt den Vertrag aufrecht zu erhalten. Da eine 2 Monatige Kündigungsfrist vereinbart ist, wollte ich fragen ob dies eine einvernehmliche beiderseitige Kündigung ist bei welcher ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muß.

Hallo,
Du willst kündigen und die Pferdebesitzerin anscheinend auch, also wo ist das Problem? Bei Verträgen die nur euch beide betreffen könnt ihr schalten und walten wie ihr wollt.

Haha, das klingt nach harter Realität :wink:

Grüße

+

ist es richtig, dass Sie, zuzüglich zu der Arbeit Ihrer Tochter im Stall, eine Reitgebühr bezahlen, für einmal Reiten im Quartal? Ist da nicht der Wucherparagrafh anzuwenden? Also ich würde mir an Ihrer Stelle die telefonisch ausgesprochne Kündigung sofort schriftlich geben lassen.
Gruß

Das Problem an der Sache ist, die Pferdebesitzerin ist für mich und meine Frau nicht erreichbar. Telefonisch geht sie nicht ran und per Whats App sind wir blockiert. Ich sage nur Kindergarten große Gruppe.

Wenn ich Zeitgleich eine Kündigung schreibe welche meine Tochter betrifft und diese ihr zukommen lasse, kann man dann davon ausgehen, das es sich dabei um eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen sprich Aufhebungsvertrag handelt?

nein. warum sollte eine kündigung ein aufhebungsvertrag sein?

was ist mit ‚angeblich nicht bezahlt‘ gemeint? wurde bezahlt oder nicht? und warum genau spricht man diese dame nicht einfach in der kindergartengruppe an oder lässt ihr einen brief zukommen?

Manche Dinge muss man auch einfach mal tun, egal ob man im rechtlich im Recht ist.

Wir wissen nicht, wieviel Deine Tochter bezahlt und arbeitet, und in welchem Kontext (ausgebildetes Pferd, Reitanlage oder Ackergaul auf wilder Wiese), Innenstadt oder jwd. Wenn aber ein grobes Missverhältnis zwischen Preis, Arbeit und Leistung besteht, dann schreibe ihr, dass Du darum mit sofortiger Wirkung kündigst, keine weitere Zahlung mehr leistest und das Verhältnis als beendet ansiehst.

Nur solltest Du sicher sein, dass es ggf. auch entsprechende Alternativen gibt.

Wo siehst Du denn da die Ausnutzung einer Zwangslage, die ja bekanntermaßen Voraussetzung für Wucher ist?

Ist es nicht eher so, daß man Dinge nicht tun darf, wen man hinsichtlich dieser Dinge nicht im Recht ist? Daß man etwas tun muß, wenn man nicht im Recht ist, kommt mir jedenfalls irgendwie ziemlich komisch vor.

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rechtliches Recht sprechen Gerichte, zu einem hohen Preis (Geld und Zeit). Eine Bewertung durch Laien (hier dem UP) ist oftmals aussichtslos.

Wenn der UP gemäß der Worte des Vertrages zu der (rechtlichen) Einschätzung kommt, hier z.B. noch 2 Monate bezahlen zu müssen und die Pferdebesitzerin dazu persönlich aufsuchen zu müssen, andererseits seiner Meinung nach moralisch mit dem Vertrag gehörig übers Ohr gehauen wurde ( reiten nur nach subjektiver Bewertung durch Besitzerin), so sollte er die Courage haben, seinen Standpunkt (sofortige Kündigung, keine weiteren Zahlungen) zu vertreten.

Es ist ja moralisch durchaus gerechtfertigt, Recht zu brechen, wenn man sich der Verantwortung stellt, es also nicht heimlich tut und ein Gericht Recht sprechen lässt, im Extremfall bis zur Änderung des gesetzten Rechts.

Das Recht ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Und Du weisst besser als ich, das Recht gesprochen wird, nicht Gerechtigkeit hergestellt. Will sagen, dass Gesellschaft nur mit Moral (vielleicht der falsche Begriff) parallel zum juristischen Recht funktionieren kann.

Deii pseudo-moralisch-juristisches Kauderwelsch will ich gar nicht bewerten oder kommentieren, aber wer eigenmächtig Vertragspflichten nicht erfüllt, der sieht sich - je nach Streitwert der Veranstaltung und Streitlust des Gegenübers - vor Gericht wieder und dort wird dann Recht gesprochen - und zwar ganz unabhängig davon, was derjenige für Recht und Gerechtigkeit gehalten hat.

Insofern kann man natürlich einfach mal so ins Blaue kündigen und einfach mal so die Zahlungen einstellen, nur muß man sich dann nicht wundern, wenn einem vor Gericht von einem mehr oder minder sachkundigen und lebensnahen oder -fremden Richter erklärt bekommt, daß man hätte besser vorher klären sollen, wie lange so Eingewöhnungsphasen dauern und welche Frondienste zu so einem Vertrag gehören und daß man - sofern die Eingewöhnungsphase und die Frondienste nicht völlig aus dem Ruder laufen - auch fein an den Vertrag gebunden ist.

Es kann natürlich auch ganz anders laufen, aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, daß man am Ende statt ein paar Monatsmieten zu sparen, ein Mehrfaches an Gerichtsgebühren & Co. zu zahlen hat.

Ein vernünftiger Rat kann daher nur lauten, sich mit dem Stallbesitzer auf einen modus vivendi zu einigen oder fristgerecht zu kündigen.

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Das ist natürlich (wie immer bei Dir) sachlich richtig.

Zur gesellschaftlichen Zivilcourage gehört aber auch, sich (im Falle des Scheiterns) gegen gegen moralisch verwerfliche Praktiken wehren. Ob das hier der Fall ist, können wir (wie ich ausführte) nicht beurteilen.

Gerade weil Moral im Auge des Betrachters liegt, haben sich moderne Gesellschaften allgemein gültige Maßstäbe verpaßt, die da Gesetze heißen. Wer eigenmächtig und außerhalb des Gesetzes handelt, wird im Regelfall die Quittung dafür vor Gericht erhalten.

Zivilcourage bewegt sich im übrigen immer innerhalb des Gesetzes, wenn man nicht gerade von prä-revolutionären Situationen bzw. Unrechtsstaaten ausgeht.

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