Kann ich eine Stunde nach Übernahme eines Gebrauchtwagen ein Loch in der Sitzfläche des Beifahrersitzes reklamieren?

Ich habe mir vor ein paar Tagen einen 3 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. Zu Hause nach der Übergabe des Fahrzeuges bemerkte ich ein Loch, 8x15mm, in der Sitzfläche des Beifahrersitzes. Dieses Loch war bei der Probefahrt mit anschließendem Kauf noch nicht da. Ich informierte den Verkäufer, auch darüber, dass ich beim Hersteller und bei Autosattlereien fragen wolle, was die Reperatur kostet, der die Mail allerdings erst am Montag morgen las. Ich reklamierte auch die nicht gerade Professionelle „Aufarbeitung“ des Wagens. Der Verkäufer schrieb mir, wenn ich eine bessere Aufarbeitung wünsche sollte ich mich mit ihm in Verbindung setzen. Seit dem Kann ich den Verkäufer nicht mehr telefonisch erreichen. Ich schickte ihm noch die Kostenvoranschläge mit der Bitte um Antwort, aber nichts.
Habe ich bei so einem Fall überhaupt einen Anspruch auf Nachbesserung?
Ich habe zusätzlich zur gesetzichen Gewährleistung auch noch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Hallo
Was für einen Vertrag hast du denn abgeschlossen?
Der Verkäufer ist Privatperson?

Viele Grüße

Hallo, es handelt sich um ein Auto- und Motorradhändler.

Ok.
Und wie lautet der Vertrag?
Steht sowas drin wie ‚gekauft wie gesehen‘?
Steht drin, dass es sich um eine Auto, oder um Schrott handelt?
Zum Beispiel.

Übrigens kann es auch sein, dass er deswegen nicht antwortet, weil du ihm zu viel schreibst, und er keine Zeit hat, das alles durchzuarbeiten.

Jedenfalls würde ich ihm irgendwie nachweisbar die Reklamation zukommen lassen, wenigstens per Einwurfeinschreiben.

Sich nach Polstereien zu erkundigen, wäre dann sein Job.