Kann ich einem Online Händler, eine Frist für meine Reklamierten Schuhe setzen?

Ich habe mir am 10.01.2014 Schuhe mit Gore tex gekauft. Die musste ich wegen ettlichen Mängeln schon nach 3 Monaten reklamieren. Die Schuhe habe ich dann zum Händler zurück gesendet. Am 25.04.2014 waren die Schuhe dann beim Händler. Anschließend wurden die Schuhe zur Überprüfung zum Hersteller versendet. Der Händler teilte mir mit, dass die Bearbeitungszeit bis zu 30 Tage durch den Hersteller zu rechnen ist. 

Da die Schuhe so viel Mängel hatten, bewzefiel ich das diese repariert werden können. Daher verstehe ich nicht was so lange an einer Überprüfung dauert. Das sind doch nur 1 paar Schuhe und kein Auto …

Kann ich dem Online Händler eine Frist setzen, bis wann ich die schuhe entweder repariert zurück habe oder wenn nicht repariert werden kann, den Kaufpreis zurück erstattet?

Gruß,
Stephanos

Zunächst setzt dein Anspruch einen Sachmangel voraus. Nun wird der ja gerade geprüft, ob hierbei nicht vielmehr eigenes Verschulden ursächlich ist.

In dem Fall wäre überhaupt keine Nachbesserung oder Vertragsrücktritt beanspruchbar.

Eine 30-tägige Bearbeitungszeit einer Reklamtionsüberprüfung ist durchaus zumutbar und branchenüblich und kann - im Gegensatz zu einer Nachbesserung - nicht durch Inverzugsetzung erzwungen werden.

G imager

Eine 30-tägige Bearbeitungszeit einer Reklamtionsüberprüfung
ist durchaus zumutbar und branchenüblich und kann - im

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle. Wenn die Kommentierung zum BGB für die gesamte Nacherfüllung deutlich kürzere Fristen schon für unzumutbar hält, kann sich der Verkäufer nicht unendlich Zeit für die Prüfung herausnehmen. Es gibt im Regelfall auch keinerlei sachliche Begründung dafür. Die vorgeschobene Begründung wird sein, dass man die Sache zum Vorlieferanten zur Prüfung einreicht. Das ist aber nicht das Problem des Käufers.

Gegensatz zu einer Nachbesserung - nicht durch Inverzugsetzung
erzwungen werden.

Also darf sich der Verkäufer für die Prüfung unendlich Zeit nehmen und hat keinerlei Handhabe?

Selbstverständlich kann der Käufer, wenn er einen Anspruch zu haben glaubt, diesen auch mit Fristsetzung geltend machen und durchsetzen. Wenn der Verkäufer den Anspruch bestreitet, und das sollte nach einer angemessen Zeit von 2-5 Tagen durchaus möglich sein, kann er den Anspruch ablehnen.

Wenn ein Verkäufer aber behauptet, 30 Tage für die Prüfung zu benötigen, betreibt er seinen Shop außerordentlich schlampig oder verlässt sich auf die Meinung seines Vorlieferanten, der selbstverständlich eigene Interessen verfolgt. Beides dürften Gerichte weder als zumutbar, noch als vorteilhaft für den Verkäufer sehen.

Wie der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen ist, hat der Verkäufer die Ware zur Prüfung des behaupteten Sachmangels an der Hersteller eingesandt.

Insofern hat er weder die Transport- noch Bearbeitungszeiten dort zu verantworten.

G imager

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Wie der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen ist, hat der
Verkäufer die Ware zur Prüfung des behaupteten Sachmangels an
der Hersteller eingesandt.

Und? Was hat der Käufer damit zu tun, wenn der Verkäufer einen Dritten, der mit dem Kaufvertrag überhaupt nichts zu tun hat und vermutlich eigene Interessen vertritt, mit der Prüfung beauftragt?

Insofern hat er weder die Transport- noch Bearbeitungszeiten
dort zu verantworten.

Aha. Also ist es das Problem des Käufers, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist selbst zu beurteilen ob ein Sachmangel vorhanden ist?

Nun gut. Da keinerlei Quellen für die Behauptungen genannt wurden, handelt es sich wohl mehr um Dein Bauchgefühl als um die Rechtslage. Damit wäre das ja geklärt.

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Also eigenes verschulden liegt hier 100%ig nicht vor. Die Schuhe haben m. M. nach einen Herstellungsfehler. Die Schuhe haben vorne eine Beule, wie ein Nashorn und das Innenfutter hat sich gelöst. Außerdem sind die Schuhe nicht Wasserdicht. Ich hatte Nasse Füsse wenn ich Morgens auf einem Abgemähten Feldweg gelaufen bin. Eigentlich sollte man mit Gore Tex trockene Füsse haben :smile:
Die Mängel sind ja Offensichtlich, da braucht man nicht 1 Monat für um die zu begutachten. Deshalb wundert es mich das die so lange brauchen.

Ich musste mir sogar schon ein neues Paar Schuhe kaufen, weil die Gore Tex meine einzigen waren und ich sonst nur noch alte kaputte hatte. Die alten kaputten konnte ich aber nicht lange tragen. Da habe ich Blasen an den Hacken von bekommen.

Willst oder kannst du nicht verstehen, dass der Händler keinefalls verpflichtet ist, einfach ins Regal oder die Kasse zu greifen, um einen vermeindlichen Sachmangel stante pede nachzuerfüllen?

Vielmehr muss und darf er widerstreitend beweisen, dass die Reklamation tatsächlich nicht mit einem Material- oder Fabrikationsfehler einen geltend gemachten Gewährleistungsanspruch nach § 434 BGB hergibt.

Der Händler muss hierbei keinerfalls aus Kundenfreundlichkeit das Risiko eingehen, mit Umtausch oder Rücknahme auf (s)einem Schaden des EK-Preises sitzenzubleiben, wenn der Hersteller oder Gutachter den Reklamationsgrund mglw. garnicht bestätigt. Denn ob der K vielmehr stundenlang mit rahmengenähten Budapestern durch Wasserpfützen watete oder sein ausgeprägter halus valgus den Innenrist sprengte, wissen wir wie auch der Händler nun mal einfach nicht.

G imager

Nun bleib mal sachlich

Willst oder kannst du nicht verstehen, dass …

Alles was Du schreibst ist korrekt. Das habe ich auch nie bestritten.

Nicht korrekt ist allerdings Deine Behauptung, der Verkäufer könne sich für eine Überprüfung unendlich Zeit lassen und der Käufer könne ihm nicht einmal eine Frist setzen.

Deiner Argumentation folgend könnte der Verkäufer seinem Großhändler in Deutschland die Sache zur Überprüfung vorlegen, dieser wiederum dem Importeur mit Sitz in der Türke, der die Sache wiederum zum Hersteller in der VR China schickt. Schließlich wollen ja alle sicher sein, dass keiner auf dem Schaden sitzen bleibt. Um Kosten zu sparen verschickt man natürlich alles auf dem günstigsten Landweg und am Ende, wenn die Sache nach einem halben Jahr in China angekommen und nach 8 Monaten begutachtet wurde, streitet der Chinese jeden Mangel ab, weil es so etwas im chinesischen Gesetz in der Form gar nicht gibt.

Und der Käufer hat das alles Deiner Meinung nach zu akzeptieren und keinerlei Handhabe? Schon klar…

Nochmals: Der Verkäufer ist Vertragspartner. Nachgelagerte Lieferketten und daraus resultierende Probleme können nicht auf dem Rücken des Käufers abgewälzt werden.

Offensichtlich „Willst oder kannst du nicht verstehen, dass“ das so ist.

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was kann ich den Händler denn für eine Frist setzen, noch 14 Tage auf den Monat den ich schon warte drauf setzen?

Meine Fragen haben sich mittlerweile erledigt… ich habe vom Hersteller ein ganz neues paar Schuhe bekommen :smile: