Kann ich einen gegebenen Privatkredit kündigen wenn Zahlungen ständig zu spät kommen?

Ich habe jemandem einen Privatkredit über 5000€ gegeben. Die Rückzahlung ist mit monatlichen Raten von mind. 50€ vereinbart worden. 1,5 Jahre wurde der Kredit immer um den 1. im Monat gezahlt (±2 Tage)
Jetzt werden aber die Zahlungen immer weiter rausgezögert (nach 10-15 Tagen). Im Vertrag selber steht jetzt kein genauer Tag an dem die Rate gezahlt werden soll. Es steht nur drin das die Zahlungen am 1.12.2013 beginnen. Ist das dann „automatisch“ der besagte fällige Zahltag des jeweiligen Monats?
Und kann ich auf Grund der ständig verspäteten Zahlungen den Kredit kündigen und sofort fällig stellen oder geht das nur wenn gar nicht gezahlt wird?

Hallo!

Und wenn man kündigen würde, dann könnte die Person alles auf einmal zahlen ?

Das bisherige Verhalten klingt ja nicht danach, auch nicht die mickrige Raten-Mindesthöhe.
Klingt doch eher, es war bekannt, die Person hat überhaupt nur wenig übriges Geld um den Kredit zurückzuzahlen.
50 € weise über 8 Jahre abzahlen ?

Es ist doch offenbar kein Termin vereinbart, nur ein Start und das "monatlich mind. 50 € " zurückzuzahlen seien.
Solange monatlich gezahlt wird, was will man da eigentlich meckern ?

MfG
duck313

Danke für dein Antwort. Du kennst die weiteren Umstände nicht aber falls es dir irgendwie hilft… es ist Geld da, die Person will aber die Rückzahlung nicht „beschleunigen“ Damit wäre meine Frage noch nicht beantwortet.

Hi!

Was steht denn zur Kündigung im Vertrag drin?

Gruß derschwede77

Kommt der Kreditnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als 3 Monate in Verzug so kann fristlos gekündigt u. sofort fällig gestellt werden.
Vlt. Frage ich mal anders, gibts da noch andere Möglichkeiten um das Geld sofort einzufordern? Hab eben drauf gehofft das wenn immer zu spät gezahlt wird das das evtl. ein Kündigungsgrund ist.

Hallo!

Ich hatte gefragt, ob die Person denn überhaupt die ganze Summe zahlen könnte ?
Denn was hätte man sonst gewonnen ?

Wenn es im Vertrag eine solche Kündigungsmöglichkeit gibt, dann muss man aber erst einmal feststellen, ob Verzug eingetreten ist !
Es ist doch kein Zahlungstermin explizit genannt, also etwa " …zahlbar bis zum 3. eines jeden Monats…"
Es ist nur ein Anfangsdatum für die Rückzahlung vereinbart und dann " … monatlich mind. 50 €…"
Mag sein, ein Gericht würde es so auslegen, das immer am Monatsersten gezahlt werden muss. Was ja offenbar auch 1,5 Jahre lang so praktiziert wurde.

MfG
duck313

schon klar, ja er kann alles auf ein mal zurück zahlen, will aber nicht und möchte lieber mit Zahlungsverzögerungen provozieren. Darum such ich ja ne Möglichkeit das ganze sofort fällig zu stellen. Darum auch die Frage ob demnach der Zahlungsbeginn automatisch der fällige Zahltag ist…so ne Art Gewohnheitsding. Dann könnte ich jedenfalls was tun.