Kann ich Erwerbsnebenkosten absetzen?

Hallo,wer kann sagen ob ich Erwerbsnebenkosten (Makler,Notar,Grunderwerbsteuer und Grundbuch),bei Erwerb einer selbstgenutzten Eigentumswohnung als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann?
Danke im Voraus

Hallo!

Nein, bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung kannst du garnichts als Werbungskosten absetzen, da die Kosten nicht der Einkünfteerzielung dienen, sondern Zwecken der privaten Lebenführung.

Schöne Grüße!

Diese Erwerbsnebenkosten kannst Du einkommensteuerlich bei der selbstgenutzten Eigentumswohnung nicht an- oder absetzen.

Berücksichtigen kannst Du aber als Eigentümer wie als Mieter anfallende haushaltsnahe Kosten für Dienst- und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, z. B. Kosten für Umzugsdienstleistungen, Montage, Reparaturen, Heizungswartung, Gartenpflege, Winterdienst etc. (aber ohne Kosten für eingebaute Materialien!).